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USA-Reise: Homeland Security - Endstation Düsseldorf

Die Amerika-Reise eines Ehepaares endete nervenaufreibend, noch ehe sie richtig begonnen hatte. Durch einen Fehler des US-Heimatschutzministeriums kam das Paar um seinen Urlaub und steht zudem mit einem finanziellen Schaden von zirka 4.000 Euro da.

Miami–Orlando–New Orleans–Memphis–Washington ...

Mit dieser Reise wollten sich Herr und Frau K. einen langjährigen Traum erfüllen. Alles war genau geplant, Mietwagen, Inlandsflüge und die Hotels waren gebucht, als die Reise mit dem Flug von Wien nach Düsseldorf begann. Von dort sollte es mit der Lufthansa nach Miami weitergehen. Dann kam der Moment, den die beiden nicht so schnell vergessen werden: Im bereits abgefertigten Flugzeug kam eine Lufthansa-Hostess auf Frau K. zu und forderte sie auf, das Flugzeug zu verlassen.

Trotz ESTA Weiterreise untersagt

Eine „E-Mail aus New York“ würde ihre Weiterreise trotz gültigen Reisepasses und vorweg erteilter Einreisegenehmigung (ESTA) untersagen. Mit seiner Frau verließ auch Herr K. die startklare Maschine. Erst nach mehreren Telefonaten mit dem US-Konsulat in Frankfurt fanden die beiden jemanden, der sich ihrer annahm. Die Einreiseverweigerung wurde lediglich bestätigt, eine Erklärung oder gar Begründung dazu gab es nicht. Frustriert nahmen sie in Düsseldorf ein Hotel, stornierten soweit möglich Hotels und Mietwagen und flogen am nächsten Tag nach Wien zurück.

Durch Stornoversicherung nicht gedeckt

Wieder in Österreich, versuchte das Paar den Vorfall aufzuklären und den Schaden irgendwie ersetzt zu bekommen. Bald zeichnete sich ab, dass es schwierig werden würde. Durch die Stornoversicherung war ein solcher Fall nicht gedeckt, auch die Lufthansa sah sich außer Obligo.

Department of Homeland Security zuständig

Sowohl die amerikanische Botschaft als auch das österreichische Außenministerium verwiesen auf die Zuständigkeit des Department of Homeland Security, jenes Ministeriums, das u.a. die Überprüfung von Amerikareisenden koordiniert. Dort hatte die Familie ihren Fall ohnehin schon deponiert.

Fall bis heute ungeklärt

Abgeschlossen, aber nicht geklärt

Seit der ersten Auskunft, dass der Einreiseverweigerung eine Verwechslung zugrunde gelegen sei, ziehen sich die weiteren Korrespondenzen nun schon seit einem Jahr hin. Aus dem vorläufig letzten Schreiben des DHS geht hervor, dass die Überprüfung abgeschlossen sei.

Frust und Ärger der Betroffenen

Bei Frau K. hat das Erlebnis Frust und Ärger hinterlassen. Sie ist unbescholten, sich keiner Schuld bewusst und fühlt sich durch die Vorgangsweise zutiefst verletzt. Und die entscheidenden Fragen sind von der US-Behörde bis heute nicht beantwortet: Was sind die Hintergründe der Verwechslung und vor allem, wie bekommt Familie K. den Schaden ersetzt?

Juristisch keine Möglichkeit Konsumenten zu helfen

Schließlich wandten sich die langjährigen KONSUMENT-Abonnenten an uns. Eine erste Prüfung ergab keinen rechtlichen Anhaltspunkt, die beiden juristisch gegen Airline oder Versicherung zu unterstützen. Auch unsere Recherchen brachten bisher keine Bewegung in den Fall.

Hilfe gesucht - ohne Erfolg

Keine Auskunft wegen Datenschutz

Eine Interviewanfrage an die amerikanische Botschaft wurde prompt beantwortet: Aus Gründen des persönlichen Datenschutzes könne man dazu nicht Stellung nehmen. In weiterer Folge verwies man das Ehepaar und KONSUMENT abermals an das Department of Homeland Security.

Auch das Außenministerium kann nichts unternehmen

Ob vielleicht das österreichische Außenministerium in dieser leidigen Angelegenheit behilflich sein könnte? Eine diesbezügliche Anfrage von KONSUMENT blieb leider ebenfalls ergebnislos: Es liege keine „Parteienstellung“ vor, deshalb bedauere man, keine Schritte setzen zu können.

Fazit der Betroffenen: USA-Reise soll trotzdem statt finden

Trotz all dieser Widrigkeiten hat Familie K. die USA immer noch als mögliches Reiseziel auf dem Plan. Allerdings mit gemischten Gefühlen. Es geht schließlich nicht nur um die 4.000 Euro. „Solange wir nicht mehr über die Hintergründe der Verwechslung wissen und keine Zusicherung über deren Bereinigung bekommen, haben wir letztlich keine Sicherheit, dass uns das Gleiche nicht wieder passiert.“

 Schon einmal auf Kosten sitzen geblieben

Schon einmal war die Verwirklichung ihres Reisetraums gescheitert. 2010 hatte der Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull eine geplante USA-Reise in letzter Minute zunichte gemacht. Auf den Kosten waren sie auch damals teilweise sitzengeblieben. Ob das diesmal anders sein wird, ist noch ungewiss.

TV-Tipp: Am 5.4.2014 wird der Fall auch von Peter Resetarits in der Sendung „Bürgeranwalt“ behandelt.

Was USA-Reisende wissen sollten

Wer mit dem Flugzeug in die USA reist, muss online einen Antrag auf Erteilung einer Reisegenehmigung stellen (ESTA). Dieser Antrag ist gebührenpflichtig und kostet derzeit 14 Dollar. Achtung: Private Vermittler erwecken einen offiziellen Eindruck und bieten die ESTA-Registrierung im Internet zu überhöhten Preisen an. Die direkte Adresse der Behörde dafür lautet: https://esta.cbp.dhs.gov/esta.

Bei Problemen Beschwerde einbringen

Gültiger Reisepass und positiv beschiedener ESTA-Antrag sind noch keine Garantie dafür, dass man tatsächlich in die USA einreisen darf. Wer Probleme bei der Einreise hatte, kann über die Site https://help.cbp.gov eine Beschwerde einbringen. Der Fall von Familie K. zeigt, dass dieses Verfahren lange dauern kann und mitunter kein befriedigendes Ergebnis bringt. Wir haben bei der US-Botschaft nachgefragt, wie man selbst dem Fall einer „Misidentification“ vorbeugen kann. Antwort: Es gibt keinen konkreten Rat, außer jenem, „mit den US-Behörden uneingeschränkt zu kooperieren“.

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