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Reisepreiserhöhung - Rechtliche Aspekte

"Zwei Monate nach Buchung einer Fernreise hat uns das Reisebüro mitgeteilt, dass der Reisepreis aufgrund einer Wechselkursänderung um 220 Euro pro Person erhöht wird. Das macht den Frühbucherrabatt fast zunichte. Ist das rechtlich überhaupt gedeckt?" – In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Dr. Karin Baronyai.

Karin Baronyai (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Dr. Karin
Baronyai

Grundsätzlich darf der Preis lediglich in den letzten 20 Tagen vor Reiseantritt nicht geändert werden. In der Zeit davor dürfen Kostensteigerungen aufgrund des Kerosinpreises, von Abgabenerhöhungen oder Wechselkursänderungen an die Endkunden weitergegeben werden.

Kostenloser Rücktritt bei mehr als 10% Erhöhung

Dies geschieht nicht seitens des Reisebüros, sondern seitens des Veranstalters. In dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen jedoch genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthalten sein. Bei einer Erhöhung um mehr als 10 Prozent des Reisepreises ist ein kostenloser Rücktritt zu gewähren.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

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