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EU-Bürger: Konsularischer Schutz - Neu EU-Richtlinie verabschiedet

"Wir reisen heuer in den Oman. Ich habe festgestellt, dass es dort keine Vertretung Österreichs gibt. An wen kann ich mich wenden, wenn ich als österreichischer Staatsbürger Hilfe benötige?"- In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Georg Mentschl.

Georg Mentschl (Bild: U. Romstorfe/VKI)
Mag. Georg
Mentschl

EU-Bürger haben überall auf der Welt das Recht auf konsularischen Schutz, allerdings unterhält nicht jeder EU-Mitgliedstaat in jedem Drittstaat eine Botschaft oder ein Konsulat. Die Europäische Union hat daher eine neue Richtlinie verabschiedet, um Hilfeleistungen zu regeln.

Hilfeleistungen im Notfall

Die Richtlinie garantiert konsularischen Schutz für EU-Bürger, die an einem Ort außerhalb der EU Urlaub machen (oder auch wohnen), an dem ihr Heimatland nicht vertreten ist. Sie können im Notfall bei den Vertretungen jedes anderen EU-Mitgliedstaates um Hilfe ansuchen. Diese muss Ihnen auf dieselbe Weise gewährt werden als wären Sie Staatsbürger des jeweiligen Landes. Die „fremde“ Vertretung darf Ihnen dabei für ihre Leistungen nicht mehr verrechnen als ihren eigenen Staatsbürgern.

Reiseregistrierung.at

Zusätzliche Sicherheit bietet die Reiseregistrierung des Außenministeriums. Sie können sich auf der Website Reiseregistrierung vor Reisebeginn online registrieren und sind so im Fall des Falles für österreichische Behörden schneller erreichbar.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

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