Zum Inhalt

Versicherung: Unterjährigkeitszuschlag - VKI gewinnt Prozess gegen Wüstenrot

, aktualisiert am

Wer seine jährliche Versicherungsprämie in mehreren Teilen abstottert, muss mehr bezahlen. Ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofes verlangt hier mehr Transparenz.

Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben die Wüstenrot Versicherung geklagt und vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gewonnen. Es geht um das Kleingedruckte – konkret um eine Klausel zum sogenannten Unterjährigkeitszuschlag in den Versicherungsbedingungen. Wer die Prämie nicht am Beginn des Versicherungsjahres zur Gänze sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich (somit unterjährig) abstottert bezahlt in manchen Sparten den Unterjährigkeitszuschlag. Der Zuschlag verteuert die Versicherungsprämie. Der Oberste Gerichtshof gibt dem VKI in einem Urteil Recht und beurteilt eine Klausel als gesetzwidrig. Rückforderungen sind aus Sicht des VKI möglich.

Im Folgenden Fragen und Antworten (FAQ) zum aktuellen Gerichtsurteil:

Welche Fälle sind vom OGH-Urteil betroffen?

Die Wüstenrot Versicherungs AG verwendete in ihren Versicherungsbedingungen zu bestimmten Lebensversicherungen ab 1997 folgende Regelung zum Unterjährigkeitszuschlag:

§ 4 Was ist bei der Beitragszahlung wichtig?

(1) Die Beiträge sind Jahresbeiträge sowie einmalige Beträge, die für uns kostenfrei zu bezahlen sind.
(2) Die laufenden Jahresbeiträge können Sie nach Vereinbarung auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten, dann jedoch mit Zuschlägen bezahlen.

Von 2006 bis 2007 wurde eine ähnliche Regelung in Versicherungsbedingungen verwendet.

FAQ: Ist eine Rückforderung denkbar?

Was sagt der VKI dazu?

Der VKI hielt die Regelung in Abs. 2 der Bedingungen für gesetzwidrig. Grund: Die Höhe des Zuschlages und die Auswirkungen auf die Gesamtbelastung sind nicht ersichtlich. Im Auftrag des Sozialministeriums klagten wir die Wüstenrot Versicherung (sogenannte Verbandsklage). Der OGH beurteilt diese Klausel als intransparent und damit gesetzwidrig.

Nach der Klausel kann die unterjährige Zahlungsweise gegen Zuschlag durchaus vereinbart werden. Der Text der Klausel lässt aber nicht erkennen, ob der Versicherungsnehmer bei dieser noch gesondert erforderlichen Vereinbarung Einfluss auf die Höhe des Zuschlages nehmen kann oder ob er ihn – vom Versicherer einseitig vorgegeben – akzeptieren muss. Damit bleibt der Versicherungsnehmer über seine Rechtsposition im Unklaren. Die Klausel ist daher intransparent.

Ist eine Rückforderung denkbar?

Bei Verträgen mit derartigen Klauseln erscheint eine Rückforderung des Unterjährigkeitszuschlages nach Ansicht des VKI dann denkbar, wenn  die Höhe des Zuschlages auch in der gesonderten Vereinbarung nicht ausgewiesen ist und  man die Prämie bei Kenntnis der Zuschläge und der Auswirkung auf die Gesamtbelastung auf einmal gezahlt hätte.  Wir empfehlen in derartigen Fällen: Machen Sie Ansprüche gegen den Versicherer schriftlich geltend und fordern Sie die Bekanntgabe der Höhe der Zuschläge sowie die Rückzahlung. Einen Musterbrief dazu finden sie (Word, 23 KB). Ein PDF des OGH-Urteils finden Sie auf verbraucherrecht.at (OGH: Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag intransparent).

FAQ: Was ist ein Unterjährigkeitszuschlag?

Was ist ein Unterjährigkeitszuschlag?

Versicherungsprämien sind einmal jährlich zu Beginn des Versicherungsjahres fällig, also zu dem Zeitpunkt, an dem die Polizze abgeschlossen wurde. Oft handelt es sich dabei um relativ hohe Beträge. Große Summen auf einmal zu bezahlen, fällt Kunden oft schwer. Daher zeigen die Versicherer Entgegenkommen und bieten ihren Versicherten  häufig die Möglichkeit, die Prämie in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten abzustottern.

Das Entgegenkommen gibt es allerdings nicht umsonst: Was bei Banken als Kreditzins und im Handel als Teilzahlungszins bekannt ist, läuft bei Versicherern unter dem Begriff Unterjährigkeitszuschlag. Die Höhe der Zuschläge ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Die meisten sehen eine Staffelung vor, die bei mindestens zwei Prozent für eine halbjährliche Zahlung beginnt und bis zu sechs Prozent bei monatlichen Einzahlungen klettert.

Dürfen die Versicherungsunternehmen derartige Zuschläge verrechnen?

Ja. - Rechtlich ist das grundsätzlich gedeckt. Versicherungsunternehmen dürfen neben der Prämie auch Gebühren verlangen, die der Abgeltung von Mehraufwendungen dienen, wenn sie durch das Verhalten des Versicherungsnehmers veranlasst wurden. Dieser Mehraufwand entsteht - nach Angaben aus der Branche - durch höhere Verwaltungskosten, etwa aufgrund von mehr Mahnungen aber auch aufgrund des Zinsentgangs durch die Stundung der Prämie.

FAQ: Wie wirkt sich Zuschlag bei Kfz-Versicherungen aus?

Warum wirkt sich das bei der KFZ-Versicherung noch kräftiger aus?

Besonders kräftig wirkt sich der Zuschlag auch bei der Kfz-Versicherung aus, weil hier nicht nur der Versicherer seine Prämie stundet. Auch das Finanzamt besteht bei der motorbezogenen Versicherungssteuer auf Vorauszahlung des gesamten Jahresbetrags. Wird die Steuer unterjährig abgestottert, kommt das ziemlich teuer: Bei halbjährlicher Zahlung liegen die Zuschläge bei sechs Prozent, bei vierteljährlicher Zahlung bei acht Prozent und bei monatlicher Zahlung gar bei zehn Prozent. Das ergibt übers Jahr gerechnet einen Effektivzinssatz von 20 Prozent.

FAQ: Wie stellt man auf jährliche Zahlweise um?

Wie kann man am besten auf jährliche Zahlweise umstellen?

Bestehende Verträge kann man immer auf jährliche Zahlungsweise umstellen. Wenn Sie sich damit schwer tun, zu Beginn des Versicherungsjahres gleich die gesamte Prämie zu berappen, sollten Sie versuchen, sich selbst auszutricksen: Legen Sie sich ein täglich fälliges Sparbuch oder Online-Sparkonto zu und zahlen Sie neben der monatlichen Versicherungsprämie ein Jahr lang einen ebenso hohen Betrag auf das Sparbuch oder Konto ein.

Am Ende des Jahres steht Ihnen die gesamte Jahresprämie zur Verfügung. Sie wäre sogar leicht verzinst, sodass bei inflationsangepassten Prämien auch gleich die jährliche Erhöhung teilweise abgedeckt ist. Ab da wird gleich wieder für das nächste Jahr angespart.

Was gilt bei Neuabschlüssen?

Ein Wechsel ist nicht immer möglich oder sinnvoll (etwa bei der Lebens- oder Krankenversicherung). Aber bei Schaden- (z.B. Haushalts-) und Unfallversicherungen gibt es Versicherer, die bei Neuabschlüssen keine Zuschläge für unterjährige Zahlung veranschlagen. Vielleicht lassen sie sich auch aus Altverträgen wegverhandeln. Fragen Sie auf jeden Fall bei Ihrem Berater oder Makler nach. Bei Versicherern, die auf Unterjährigkeitszuschläge verzichten, lassen sich höheres Engagement und besserer Kundenservice vermuten.

FAQ: Wie errechnet sich der Unterjährigkeitszuschlag?

Wie errechnet sich der Unterjährigkeitszuschlag?

Der Zuschlag ist in der Polizze meist als Nominalzinssatz in Prozent angegeben, z.B. „5 % bei monatlicher Zahlweise“. Wird also beispielsweise eine Jahresprämie von 1.200 Euro in monatlichen Raten abbezahlt, ergibt sich folgender Gesamtbetrag:

monatliche Prämie 100 Euro * 12 = 1.200 Euro
+ 5 Prozent Zuschlag 5 Euro * 12 = 60 Euro

 

Bei monatlicher Zahlweise sind also um 60 Euro pro Jahr mehr zu zahlen. Das entspricht einem Effektivzinssatz von 10,2 Prozent.

Fazit: Kunde muss gut informiert sein

Aus unserer Sicht ist nicht die Höhe des Zuschlages oder in welchen Sparten der Versicherer diese Zuschläge verrechnet das größte Übel. Entscheidend ist, dass Sie als  Konsument Bescheid wissen, dass Sie informiert werden und - gemeinsam mit der Beraterin oder dem Berater - die richtigen Schlüsse ziehen. Nämlich: Wird ein Zuschlag verrechnet, sollten Sie wenn möglich die Prämie immer jährlich zahlen.

Bei manchen Versicherern liegt die Quote der unterjährigen Zahler bei 90 Prozent. Das deutet darauf hin, dass es viele Versicherer mit der Information darüber nicht sehr ernst nehmen. Es sollte jedoch für die Versicherungsunternehmen aber auch für jeden Vermittler selbstverständlich sein, darauf hinzuweisen, dass das monatliche, vierteljährliche oder auch halbjährliche Bezahlen der Versicherungsprämie große Nachteile haben kann.

Höhere Provisionen als Grund

Unterjährigkeitszuschläge führen zu höheren Prämien und somit zumeist auch zu höheren Provisionen. Ein Grund mehr, Provisionen als Anreizsystem zu kritisieren. Trotz der Höhe der versteckten Kreditzinsen (und nichts anderes sind Unterjährigkeitszuschläge) wird es dabei bleiben, dass der Großteil der Versicherungen monatlich bezahlt werden. Es wundert nicht, dass die Versicherer diese hohen Kosten nicht gern an die große Glocke hängen – zu groß ist das Zubrot, das sie hier verdienen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

2021 hatte WhatsApp die Nutzungsbedingungen geändert. Doch die Änderungen waren unklar. Daraufhin haben wir WhatsApp Ireland Limited geklagt und waren nun beim Obersten Gerichthof (OGH) erfolgreich.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang