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Fremdwährungs-Kredite: Devisenfixing - Klauseln der Erste Bank sind gesetzwidrig

Die Art und Weise, wie eine Bank andere Währungen bei einem Fremdwährungskredit umrechnet, ist sehr wichtig. Wir hatten die Erste Bank geklagt und waren erfolgreich.

Der VKI klagte im Auftrag der AK Vorarlberg die Erste Bank wegen intransparenter Umrechnungsklausel (Devisenfixing) und bekam Recht. Die Erste Bank will den Kreditkunden aber nur wenig gutschreiben. Es sind aber weitere Klagen nötig, um eine gesetzeskonforme Abrechnung durchzusetzen.

Klauseln der Erste Bank: gesetzwidrig

Die Klauseln der Erste Bank zur Währungsumrechnung bei Fremdwährungskrediten waren der AK Vorarlberg ein Dorn im Auge. Sie beauftragte uns vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) Klage einzubringen. Das Urteil des Handelsgerichts Wien lag Ende 2015 vor. Die Erste verlor und legte umgehend Berufung ein. Nun hat die Bank diese Berufung zurückgezogen und damit ist es amtlich: Die Klauseln sind gesetzwidrig.

Bank will nur wenig zurückzahlen

Nach Ansicht der AK-Konsumentenschützer müssen daher die verrechneten Aufschläge zur Gänze an die Kunden zurückgezahlt werden. Die Erste Bank hingegen informiert ihre Kunden, dass nur leichte Korrekturen der Auf- und Abschläge erfolgen. Demgemäß werde nur ein kleiner Teil des Schadens zurückgezahlt. Wir prüfen weitere Klagen gegen diese Vorgangsweise.

Aufschlag nicht offengelegt

Die Vorgeschichte: Die Erste Bank der österreichischen Sparkassen hatte in Kreditverträgen bei Fremdwährungskrediten Klauseln zur Währungsumrechnung verwendet. Die verwiesen auf das sogenannte "Erste Bank Devisenfixing". Der VKI brachte im Auftrag der AK Vorarlberg Verbandsklage ein, da der im "Erste Bank Devisenfixing" enthaltene Aufschlag nicht offengelegt wurde und es sich beim Devisenfixing auch um keinen objektiven, vom Willen der Bank unabhängigen Parameter handelt. Vielmehr bildet die Bank den Kurs ohne irgendeine sachliche oder betragliche Begrenzung. Schon geringe Abweichungen wirken sich deutlich für den Kunden nachteilig aus.  

"Wie werden die Kurse gebildet?"

Das Handelsgericht Wien beurteilte diese Klauseln als gesetzwidrig. Es bleibe nämlich unklar, so das Gericht, nach welchen Kriterien die Kurse gebildet werden. Die Bank erhob zuerst Berufung, zog diese jetzt aber überraschend zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig.  

AK Vorarlberg und VKI sind sich einig: Die verrechneten Aufschläge müssen zur Gänze zurückbezahlt werden. Außerdem fehlt auch für die Zukunft eine Basis für derartige Aufschläge. 

Nur kleine Gutschriften

Die Erste Bank hingegen informiert ihre Kunden derzeit, dass nur eine leichte Korrektur vorgenommen und es damit nur kleine Gutschriften geben werde. Es ist laut AK und VKI nicht nachvollziehbar, dass die Erste Bank trotz des klaren Urteils nicht den gesamten Schaden vergütet. Man werde daher darum kämpfen, dass die Folgen des Urteils zur Gänze umgesetzt werden. Wir prüfen weitere Klagen.


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