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Einkauf im Ausland: Nationale Schutzregeln - Recht des Verbrauchers anzuwenden

Bei grenzüberschreitenden Geschäften ist das Recht des Schadensortes und somit das Recht des Verbrauchers anzuwenden. Das ist die Ansicht des Generalanwaltes des europäischen Gerichtshofes. Hintergrund ist eine Verbandslage des VKI gegen Amazon.

Amazon EU S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg betreibt mit der Webseite www.amazon.de im Internet einen Versandhandel und richtet diesen auch auf österreichische Kunden aus. In Österreich selbst besteht aber keine formelle Niederlassung.

Klage gegen Amazon

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums zahlreiche Klauseln in den AGB von Amazon beanstandet (etwa zu den Themen Rechtswahl, Rücktritt, Datenübermittlung oder Verzugszinsen) und eine Verbandsklage eingebracht.

Im April 2014 beurteilte das Handelsgericht Wien zehn Klauseln als gesetzwidrig. Danach legte der Oberste Gerichtshof die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor.

Welches Recht kommt zur Anwendung?

Dabei ist vom EuGH zuerst zu entscheiden, welches Recht bei der Prüfung der Klauseln zu Anwendung kommt: österreichisches Recht (das Recht des Heimatlandes des Konsumenten) oder luxemburgisches Recht (das Recht des Landes in dem Amazon seinen Firmensitzes hat).

Nationales Recht für Verbandsverfahren

Nach der Verhandlung im März 2016 liegen nun die Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH vor. Nach dessen Ansicht ist in Verbandsverfahren nationales Recht ausschlaggebend. Eine Rechtswahl – in diesem Fall jene des luxemburgischen Rechtes – sei bei grenzüberschreitenden Geschäften nur dann zulässig, wenn klar auf die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Verbraucherstaates hingewiesen wird.

Die Schlussanträge sind für die Entscheidung des EuGH nicht endgültig, aber erfahrungsgemäß grundlegend.

Österreichisches Schutzniveau soll erhalten bleiben

"Es ist erfreulich, dass der Generalanwalt für den Erhalt des jeweiligen nationalen Verbraucherschutzes eintritt und damit bei Verbandsklagen hinsichtlich des grenzüberschreitenden Handels weiterhin das österreichische Schutzniveau erhalten bleiben soll. Zunächst bleibt aber die endgültige Entscheidung des EuGH abzuwarten", erläutert Mag. Thomas Hirmke, Leiter der Abteilung Klagen im VKI.

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