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Internet-Abzocke: Anwältin Katja Günther - Freche Forderungen

Österreichische Internetuser werden derzeit von Forderungsschreiben der deutschen Anwältin Katja Günther verunsichert. Wie Sie darauf richtig reagieren.

Deutsche Anwältin vertritt notorische Abzocker

Kennen Sie Katja Günther? Sie ist weder Model noch Schauspielerin noch Popstar. Trotzdem erhalten Sie beachtliche 149.000 Treffer, wenn Sie diesen Namen in eine Internet-Suchmaschine eingeben. Die meis­ten davon beziehen sich auf eine aus München stammende Anwältin. Der Grund für deren plötzliche, aber zugleich zweifelhafte Popularität ist, dass sie neuerdings Firmen wie Online Content Ltd, Online Service Ltd, Net Content Ltd, Vita Active und A&M Schmidtlein OHG vertritt. Und die sind einschlägig bekannt als notorische Abzocker, die nicht so leicht lockerlassen, wenn jemand irrtümlich in ihre Fänge geraten ist.

Versteckter Kostenhinweis

Mit nur scheinbar kostenlosen Online-Dienstleistungen wie z.B. Ahnenforschung, SMS-Versand, Lebenserwartungsprognosen, Intelligenztests, Gedichten, Computerspielen oder Routenplanern gehen diese Firmen nach wie vor auf Kundenfang. Auf die Kostenpflicht wird oftmals nur sehr klein gedruckt am unteren Seitenrand oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen. Hinzu kommt, dass diese Firmen nicht oder nicht in korrekter Form über das bei derartigen Verträgen bestehende Rücktrittsrecht informieren.

Daher ist für Konsumenten nicht immer sofort erkennbar, dass es sich um einen kostenpflichtigen, meist gleich für zwei Jahre gültigen Vertrag handelt, der hier per Mausklick zustande kommt. Kein Wunder, dass der Schock groß ist, wenn plötzlich eine Rechnung ins Haus flattert.

Formale Fehler als Rettungsanker

Die oben genannten von den Firmen begangenen formalen Fehler bei der Gestaltung ihrer Internetseiten bzw. beim Vertragsabschluss sind zugleich die Rettungsanker für betroffene Konsumenten. Sie genügen nämlich in der Regel als Begründung, um die gesetzlich festgeschriebene Rücktrittsfrist von sieben Werktagen auf drei Monate zu verlängern, und verschaffen ihnen ausreichend Zeit, um die Sache rückgängig zu machen.

Zermürbungstaktik

Ein eingeschriebener Brief (aus Beweisgründen: keine E-Mail!), in dem Sie den Rücktritt vom Vertrag fristgerecht erklären, ist für die Geltendmachung Ihres Rechtsanspruches ausreichend. Genau an dieser Stelle tritt freilich Katja Günther auf den Plan. Es gehört zur Firmenpolitik der dubiosen Anbieter, dass sie die Rücktrittsschreiben ignorieren und damit spekulieren, dass die Konsumenten angesichts von Mahnungen sowie eines noch draufgesetzten Anwaltsschreibens die Nerven wegwerfen und vor lauter Verunsicherung doch noch bezahlen.

Tatsache ist: Haben Sie bereits schriftlich Ihren Rücktritt erklärt, dann müssen Sie auf das Schreiben der Anwältin nicht mehr reagieren. Gleiches gilt wenn Sie, ohne sich aktiv angemeldet zu haben, eine Rechnung erhalten und dagegen bereits schriftlich protestiert haben. Nur falls Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch nichts unternommen haben, sollten Sie so rasch wie möglich handeln und dem Unternehmen gegenüber schriftlich den Rücktritt erklären.

Europäisches Verbraucherzentrum hilft

Bei Unsicherheiten wenden Sie sich am besten an das beim VKI angesiedelte Europäische Verbraucherzentrum Österreich, auf dessen Homepage es auch eine Reihe hilfreicher Musterbriefe gibt.

Unseres Wissens nach hat in Österreich keine dieser Firmen bis dato tatsächlich den Rechtsweg beschritten. Jedenfalls ist es ratsam, alle Unterlagen gut aufzuheben.

Bereits Beschwerden gegen Katja Günther

Anzumerken ist weiters, dass die Rechtsanwältin Katja Günther in Österreich überhaupt nicht klagsbefugt wäre. Hier könnte nur die Firma direkt bei Ihrem Wohnsitzgericht eine Klage einbringen oder sich durch einen in Österreich eingetragenen Anwalt vertreten lassen. Nach Informationen der deutschen Stiftung Warentest liegen bei der Rechtsanwaltskammer München bereits Beschwerden gegen Katja Günther auf und es wurde ein berufsrechtliches Verfahren einge­leitet.

Allerdings ist sie nicht die erste Anwältin, die ihren Namen für solche zweifelhaften Praktiken hergibt (wenngleich ihre Vorgänger meist männlich waren), und es ist zu befürchten, dass sie auch nicht die letzte ist.

Rat und Hilfe bei Internet-Abzocke

Europäisches Verbraucherzentrum Österreich  

EUROPA-HOTLINE 0810 810 225
Mo–Fr 9.00–15.00 Uhr
(zum Regionaltarif von max. € 0,0676 pro Minute aus ganz Österreich)
E-Mail: info@europakonsument.at
Internet: www.europakonsument.at

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