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Im Formular zur Arbeitnehmerveranlagung (L1) ist auszufüllen, ob man einen Freibetragsbescheid möchte. Was hat es damit auf sich?
Wenn die Arbeitnehmerveranlagung eine Steuergutschrift ergibt, besteht die Möglichkeit, durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes einen Freibetragsbescheid für das zweitfolgende Kalenderjahr zu erhalten.
