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Energie Graz und Solar Graz - Geld zurück für Betroffene

Unsere VKI-Rechtsabteilung hat durchgesetzt, dass nun auch die Stromanbieter Energie Graz und Solar Graz ihre Kunden für rechtswidrige Preiserhöhungen entschädigen. 

Nachdem wir die EVN wegen ihrer Preiserhöhungsklausel geklagt hatten, gab uns der EVN: unzulässige Preiserhöhungen - Preisanpassungsklausel laut OGH-Urteil gesetzwidrig (OGH) im Herbst 2019 Recht: Die EVN: unzulässige Preiserhöhungen - Preisanpassungsklausel laut OGH-Urteil gesetzwidrig der EVN, die auf Basis dieser Klausel durchgeführt wurden, waren rechtswidrig. Als Stromanbieter: Bonus oder Geld zurück! - Erfolg unserer Rechtsabteilung bekamen die betroffenen Kunden den Differenzbetrag als Gutschrift und hatten die Möglichkeit, sich für eine EVN: Anmeldefrist für Rückzahlung endet - Entschädigungsaktion anzumelden.

Urteil mit Sprengkraft

Auch stromdiskont.at: Geld zurück - Preiserhöhung unzulässig (Markenname „stromdiskont.at“), Wien Energie: Geld zurück - Gratis-Energie-Tage oder Geld und Energie Burgenland: Geld zurück - Erfolg unserer VKI-Rechtsabteilung boten ihren Kunden daraufhin eine Rückerstattung an. Schließlich war die EVN nicht der einzige heimische Stromanbieter, der diese Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendete. Jetzt ist es unserer VKI-Rechtsabteilung gelungen, auch mit Energie Graz und ihrer Tochterfirma Solar Graz einen Vergleich zu erzielen. 

Geld zurück für Betroffene

Alle betroffenen Kunden von Energie Graz und Solar Graz erhalten für die unzulässige Preiserhöhung vom 1. Jänner 2019 ihr Geld zurück. Basis für die Gutschrift ist der Verbrauch zwischen 1. Jänner und 31. August 2020. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können mit einer Entschädigung von 33 Euro (Energie Graz) bzw. 24 Euro (Solar Graz) rechnen.

Anmeldung zur Rückerstattung

Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von der unzulässigen Preiserhöhung im Jänner 2019 betroffen waren und einen der folgenden Stromtarife beziehen (oder damals bezogen haben):

  • Graz Strom Klassik (Energie Graz)
  • Naturstrom (Solar Graz)

Um Ihr Geld rückerstattet zu bekommen, ist eine kostenlose Energie Graz: Anmeldung für Rückerstattung erforderlich. Die Anmeldung ist bis 31. Oktober 2020 möglich. Unsere VKI-Rechtsabteilung wird die Fälle prüfen, sie weiterleiten und von den Energieversorgern die Rückzahlung an die Teilnehmer einfordern.

Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung (Foto: Thörisch)

 

Rasche und unbürokratische Lösung

„Wir haben mit Energie Graz und Solar Graz eine unkomplizierte und konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtstreitigkeiten vermeidet“
-Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI
 
 
 

Weitere Informationen zur Einigung mit Energie Graz und zur Anmeldung für die Rückerstattung finden Sie unter Energie Graz: Anmeldung für Rückerstattung.

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