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Eva-Brot: Im Namen der Republik - Marcovic gegen Ströck

Prozess um die Verwendung der Bezeichnung "Eva-Brot".

3 R 128/07a 

Das Oberlandesgericht Wien hat als Berufungsgericht durch den Vizepräsidenten des Oberlandesgerichtes Dr. Jelinek als Vorsitzenden sowie den Richter des Oberlandesgerichtes Dr. Herberger und die KR Judtmann in der Rechtssache der klagenden Partei Roman Marcovich, Golfweg 3, 9871 Seeboden, vertreten durch Schwarz Schönherr Rechtsanwälte OG in Wien, wider die beklagte Partei Ströck-Brot GmbH, Industriestraße 68, 1220 Wien, vertreten durch Dr. Georg Fialka, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung (€ 24.000,–), Beseitigung (€ 4.050,–), Rechnungslegung (€ 4.050,–) und Urteilsveröffentlichung (€ 4.050,–) in nicht öffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

1. Die beklagte Partei ist schuldig, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, unter dem Zeichen „EVA-BROT“ und/oder dem Zeichen „EVA“ und/oder unter einem mit dem Zeichen „EVI“ der klagenden Partei verwechselbar ähnlichen Zeichen Brot anzubieten und/oder zu bewerben und/oder zu vertreiben und/oder sonst in Verkehr zu bringen.

2. Der Kläger wird ermächtigt, Punkt 1. und 5. des Urteilsspruchs binnen 6 Monaten auf Kosten der Beklagten in Normallettern und Zeilenabstand, wie für redaktionelle Beiträge bestimmt, mit Fettdruckumrandung, Fettdrucküberschrift sowie gesperrt und fett gedrucktem Namen der Prozessparteien in je einer Ausgabe des Magazins „Wellness“ und der Zeitschrift „Konsument“ veröffentlichen zu lassen.

Oberlandesgericht Wien 1016 Wien, Schmerlingplatz 11 Abt. 3, am 23.5.2008

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