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Kennzeichnung: Inhalt besser lesbar - EU-Lebensmittelverordnung

Lebensmittelverpackungen werden besser lesbar. Dies hat das EU-Parlament beschlossen. Künftig gilt eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm (3,4 pt auf dem Computer) für die Zutatenliste auf einer Lebensmittelverpackung. Bei kleinen Packungen – z.B. Schokoriegel – können die Angaben jedoch wegfallen.

Weitere Beschlüsse sind:

  • Bei frischem Fleisch und Fisch muss das Herkunftsland angegeben sein. Dies gilt jedoch nicht bei Milch und Milchprodukten sowie bei industriell verarbeitetem Fleisch.
  • Energie-, Eiweiß-, Salz-, Kohlenhydrat-, Zucker- und Fettgehalt sowie gesättigte Fettsäuren müssen in Einheiten von 100g/100ml angegeben sein. Dadurch sollen die Produkte vergleichbarer werden.
  • Pflanzliche Öle, welche in Produkten beigemengt sind, müssen künftig gekennzeichnet werden (z.B. Palmöl, Olivenöl, usw.).
  • Allergene müssen in der Inhaltsliste hervorgehoben werden – dies gilt auch für die Speisekarten von Restaurants und Kantinen.
  • Nano-Zusatzstoffe müssen ausgewiesen werden.
  • Lebensmittelimitate, wie z.B. Käse aus Pflanzenölen, müssen klar gekennzeichnet werden, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen.
  • Bei einem Alkoholgehalt über 1,2 % müssen kein Warnhinweis und auch keine Zutaten angegeben sein.
  • Koffeinhaltige Lebensmittel – z.B. Energy Drinks – haben künftig Warnhinweise für Schwangere, Stillende und Kinder.

Die Nährstoffe sind jedoch nur auf der Rück- und nicht auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben. Aus Konsumentensicht wäre die Vorderseite hilfreicher gewesen, um mit einem Blick festzustellen welches Produkt „gesünder“ ist. Die Hersteller haben nun drei bis fünf Jahre Zeit die neuen Regeln umzusetzen.

Verbraucherschützern und zahlreichen EU-Parlamentariern hatten die Einführung der Lebensmittel-Ampel (grün, orange, rot) gefordert, dies setzte das EU-Parlament allerdings nicht um.

 

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