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Fall des Monats: Flug versäumt - TUI-Reise begann mit Hindernissen

, aktualisiert am

Die Maschine startete verspätet. Und Familie Richter verpasste deswegen den Anschlussflug nach Südafrika.

Exotik in Südafrika

Wilde Tiere, atemberaubende Landschaft – im vergangenen Herbst buchte Familie Richter im TUI-Reisecenter im Wiener Millennium-Tower eine dreiwöchige Südafrika-Rundreise. Die Tour startete in Kapstadt. Also kauften Richters zusätzlich Tickets Wien–Johannesburg mit Umsteigen in Zürich.

Im Stich gelassen. Doch die Reise begann mit einem Missgeschick: Statt um 17.25 Uhr hob man erst um 19.07 Uhr Richtung Zürich ab. Als Grund wurden Wartungsarbeiten angegeben. Als Richters aus dem Flugzeug stiegen, war die Maschine nach Südafrika schon weg. Nicht nur, dass Richters damit einen Urlaubstag verloren, sie mussten auch selbst ein Hotel organisieren. Immerhin startete der Flieger am nächsten Tag pünktlich, und der Rest der Reise verlief problemlos.

Im Kreis geschickt. Probleme gab es aber, als Richters nach der Rückkehr versuchten, zu ihrem Recht zu kommen, und Schadenersatz für die Hotelkosten (160 Franken) und den verlorenen Tag wollten. Der Reiseveranstalter erklärte sich nicht zuständig, ebenso South African Airways. Und die AUA begründete ihre Weigerung damit, dass der Flug wegen schlechter Wetterverhältnisse nicht planmäßig starten konnte. Das sei „höhere Gewalt“, daher gäbe es keine Haftung. Was Familie Richter ergrimmte: Damals war die Verspätung mit Servicearbeiten erklärt worden. Und am Reisetag hatte ruhiges Herbstwetter ohne Sturm oder Nebel geherrscht. Das TUI-Reisecenter schließlich versprach, dass man Richters einen Nachlass gewähren würde, falls sie wieder eine größere Reise buchen. Aber dieses Angebot war doch zu vage.

Abgewimmelt. Die Verbindung Wien - Zürich lag zeitlich sehr knapp, auch eine kleine Verspätung wirkte sich gravierend aus. Daher schrieben wir nochmals an das Reisebüro und baten um eine kulante Lösung. Die Antwort verblüffte uns: „Nachdem Ihnen unser Kulanzvorschlag zu gering ist, nehmen wir diesen Vorschlag zurück.“ Leider haben Richters wenig Möglichkeiten, zu ihrem Recht zu kommen. Solche „Zubringerflüge“, die zusätzlich zum Pauschalurlaub gebucht werden, sind kein Bestandteil der Pauschalreise, wo man es mit einem einzigen Reiseveranstalter zu tun hat. Es besteht die Gefahr, dass man wie Familie Richter im Kreis geschickt wird. Daher eine Reise am besten komplett bei einem Veranstalter buchen!

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