Zum Inhalt

Feuerzeuge: kindersicher - Verordnung

Gefährliche Produkte: Wir informieren über Sicherheits- und Qualitätsmängel, Rückrufaktionen, geben Warnhinweise und Tipps für mehr Sicherheit. Diesmal über kindersichere Feuerzeuge.

Verkaufsfrist bis März 2008

Seit März 2007 müssen für den EU-Markt bestimmte Feuerzeuge eine Kindersicherung aufweisen, egal ob sie hier produziert oder importiert werden. Im Handel wird sich dies erst nach und nach auswirken. Denn Restbestände alter Feuerzeuge dürfen noch bis März 2008 verkauft werden. Feuerzeuge dürfen künftig auch nicht Spielzeug-Charakter haben, um Kinder nicht zum Spielen zu animieren.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

ENOX: Safe-Kid-One - Sicherheitsrisiko

Gefährliche Produkte: Wir informieren über Sicherheits- und Qualitätsmängel, Rückrufaktionen, geben Warnhinweise und Tipps für mehr Sicherheit. Diesmal: Safe-Kid-One von ENOX.

Zeeman: Kleinkinderschlafsack - Erstickungsgefahr

Gefährliche Produkte: Wir informieren über Sicherheits- und Qualitätsmängel, Rückrufaktionen, geben Warnhinweise und Tipps für mehr Sicherheit. Diesmal: Kleinkinderschlafsack von Zeeman.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang