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Türkei-Reisen - Abgeschmettert

Der Reiseveranstalter HIT-Reiseclub bietet günstige Türkei-Reisen an. Aber mitunter muss man einen Aufpreis für eine höhere Kategorie oder für weitere Mahlzeiten bezahlen. Beschweren bringt nichts.

Eine Konsumentin hatte einen Kurzurlaub in Istanbul beim HIT-Reiseclub gebucht. Die Reise kam sie letztlich teurer als gedacht, auch passte einiges nicht. Hier ihr Beschwerdeschreiben an den Veranstalter:

„Ihr Angebot beinhaltete 5 Tage Istanbul um 299 Euro pro Person, nicht eingeschlossen der Saisonzuschlag und die Flughafentaxen, außerdem gab es die Möglichkeit der Wahl eines Hotels der *** oder **** Kategorie. Da die Viersternkategorie mit einer Aufzahlung € 80,00 pro Person verbunden war, entschied ich mich für die Dreisternkategorie.

Zur Vier-Sterne-Kategorie überredet

Kurz vor dem Reiseantritt erhielt ich einen Anruf Ihres Büros, in dem mir mitgeteilt wurde, dass meine Bekannte und ich die Einzigen in dieser Kategorie wären und dieses Hotel am Stadtrand läge (das andere wäre zentral) und ob ich nicht in das Viersternhotel wechseln möchte, in dem Fall würde der Aufpreis nicht verrechnet (vermutlich wegen Bustransfer). Damit erklärte ich mich einverstanden. Es ist verwunderlich, dass überhaupt zwei Kategorien angeboten wurden, denn im Normalfall bieten so ziemlich alle Reiseveranstalter von vornherein ein ****Hotel an.

Aufpreis doch verlangt

Als jedoch die Endabrechnung kam, stellte ich fest, dass Sie auch den Hotel-Aufpreis in Rechnung gestellt hatten. Auf einen diesbezüglichen Anruf von mir wollte Ihre Angestellte von nichts wissen bzw. hielt es meinerseits für ein Missverständnis. Die Reisevorbereitungen waren inzwischen so weit gediehen, dass ein rasches Umdisponieren nicht mehr wirklich in Frage kam. So bezahlte ich letztendlich (ohne es zu wollen) einen Aufpreis für das Hotel, in dem es z.B. 3 Tage lang nicht möglich war, einen Wasserhahn im Bad zu reparieren, die Zimmer extrem klein waren und über die Lage lässt sich auch streiten. Zudem habe ich festgestellt, dass meine Bekannte und ich nicht die Einzigen gewesen wären, die ein ***Hotel gebucht hatten.

Eingeschränktes Besuchsprogramm

Unser 5-Tages-Instanbul Programm beinhaltete den Hinflug um 14.25 h Ankunft Istanbul um 17.40 h, Abend zur freien Verfügung, am zweiten Tag Besuch des Topkapi-Palastes und im Anschluss Fahrt zum Goldenen Horn. Der dritte Tag beinhaltete die Blaue Moschee, die Hagia Sophia und die Teppichfabrik und am vierten die Zisterne (auf Wunsch der Teilnehmer) und Leder und Schmuckverkauf. Der große Basar war wegen des Nationalfeiertages nicht geöffnet (ein Umstand, der bei der Reiseplanung eigentlich berücksichtigt hätte werden müssen), daher war auch den vierte Tag nachmittags zur freien Verfügung.

Jetzt hätte man denken können, dass der Bus am nächsten Tag vormittags vielleicht für den Besuch des Basars noch zur Verfügung stehen würde, aber weit gefehlt – der fünfte Tag und Abreisetag war ebenfalls zur freien Verfügung, obwohl der Abflug erst um 19.45 h von Istanbul erfolgte.

Von den fünf Tagen Istanbul blieben also geführte 2 ½ Tage inkl. Besuch diverser Firmen, der Rest war zwar Istanbul – aber frei zur Verfügung.

Zusätzliche Kosten

Da das Angebot nur auf Flug, Zimmer + Frühstück ausgelegt war, war man fast gezwungen, auch Ihr weiteres Paket in der Höhe von € 149,00 anzunehmen, somit erhöhte sich der Aufenthalt entsprechend. Letztendlich war es eine kostspielige Reise, die sich die meisten Teilnehmer wahrscheinlich anders vorgestellt hatten und die mir für künftige Angebote von Ihnen nachhaltig in Erinnerung bleiben wird.“

 

Name der Redaktion bekannt

Reaktion vom Rechtsanwalt

Weil die Konsumentin keine Antwort erhielt, fragten wir beim Unternehmen nach – und erhielten die folgende Antwort vom Rechtsanwalt der HIT-Reiseclub GmbH:

„Es trifft zu, dass Ihre Leserin sich  schriftlich an meine Partei gewandt und ihre Eindrücke von der Reise geschildert hat. Dieses Schreiben enthält jedoch weder eine Zahlungsaufforderung noch eine Aufforderung zur Stellungnahme, sodass meine Partei es lediglich zur Kenntnis genommen und eine Beantwortung für entbehrlich gehalten hat.

Bloße Unannehmlichkeiten

Die von Ihrer Leserin geschilderten Umstände stellen zudem allenfalls bloße Unannehmlichkeiten dar, die eine Minderung des Reisepreises nicht rechtfertigen würden. Soweit Ihre Leserin einen defekten Wasserhahn und ein zu kleines Zimmer bemängelt, ist darauf hinzuweisen, dass dies bei der örtliche Reiseleitung nicht reklamiert worden ist. Hiervon hat meine Mandantin erst durch die Zuschrift Ihrer Leserin Kenntnis erlangt. Im Falle einer berechtigten Rüge wäre natürlich umgehend Abhilfe geschaffen worden.

Außerhalb der Einflussnahme

Der Reiseverlauf ergibt sich aus dem Prospekt und war Ihrer Leserin mithin bekannt. Dass der Basar wegen des Nationalfeiertages geschlossen war, ist bedauerlich, entzieht sich jedoch der Einflussnahme durch meine Partei. Die Reise ist im Übrigen ausschreibungsgemäß durchgeführt worden. Aus welchen Gründen lediglich eine Unterbringung in einem Hotel der Vier-Sterne-Kategorie möglich gewesen ist, ist Ihrer Leserin bereits vor Antritt der Reise ausführlich geschildert worden; erneute Ausführungen sind mithin entbehrlich.“

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