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Aufgespießt - Konsument 12/2000

Schadstoffe in Kinderbettwäsche

Alarmierendes zeigte eine Untersuchung von Kinderbettwäsche: Nur drei von 20 Produkten waren in Ordnung. In den Übrigen wurden Gehalte von Schwermetallen entdeckt (Studie der Sektion VI im Bundeskanzleramt). Ein Fünftel davon war nicht einmal speichelecht. Allerdings wurde nach den strengen Richtlinien des „Öko-Tex Standard 100“ geprüft (Näheres siehe dazu: Produkte - "Textilien"). Zur Beruhigung: Die gefundenen Rückstände lassen sich herauswaschen, deshalb sollte neue Bettwäsche vor dem Gebrauch mehrmals gewaschen werden. Kaufen Sie lieber helle als dunkle Garnituren. Falls Sie die Möglichkeit haben, an gebrauchte Kinderbettwäsche zu gelangen, greifen Sie zu. Denn das ist garantiert unzählige Male gewaschen.

Schon beim Schenken an Umtausch denken

Wird das Hemd passen? Macht nichts, es kann ja wieder umgetauscht werden. Doch so einfach ist das leider nicht. Es gibt kein grundsätzliches Recht auf Umtausch, vielmehr handelt es sich dabei um ein (allerdings weit verbreitetes) Entgegenkommen des Händlers. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr Geschenk notfalls umgetauscht werden kann, sollten Sie dies ausdrücklich vereinbaren und auf der Rechnung festhalten lassen. Oft rasseln die Preise nach Weihnachten nach unten, der schöne Pulli kostet nur mehr die Hälfte. Dass das Geschenk auf diese Weise an Wert verliert, können Sie verhindern, indem Sie Umtauschmöglichkeit „zum Vollpreis“ vereinbaren.

Abzuraten: MSW AG

Beim Kürzel MSW AG handelt es sich um einen deutschen Strukturvertrieb, der zur Zeit seine Fühler nach Österreich ausstreckt. Verkauft werden fondsgebundene Lebensversicherungen. Dahinter stehen die Aspecta Lebensversicherung und eine Tochter der M.M.Warburg-Privatbank. Im Fonds finden sich klingende Namen gut dastehender Unternehmen (Coca Cola, IBM). Die Zeitschrift Trend riet von dem Produkt ab, weil die MSW AG die Öffentlichkeit bisher scheute. Herr M. wandte sich an den VKI um Rat, weil er sich eine Tätigkeit als Anlageberater bei der MSW AG überlegte. Der Vertrag enthielt äußerst unfaire Klauseln und warf zahlreiche rechtliche Probleme auf. Zudem wäre eine Gewerbeberechtigung als Versicherungsagent nötig.

Telekom: Dinosaurier-Methoden

Wiederholt erhalten wir Beschwerden über die Telekom-Austria, weil sie nach der Kündigung des Telefonanschlusses die Grundgebühr weiterhin im Voraus kassiert. So erhielt eine ehemalige Kundin eine Rechnung über „Grundgebühren und Serviceleistungen für Mai und Juni“, obwohl das Telefon schon seit 6. April abgemeldet war. Als sie sich die Grundgebühr anteilig ausrechnete und nur diese der Telekom überwies, kam prompt eine Mahnung. Sie hatte Gesprächsgebühren aus der Zeit vor der Kündigung übersehen und musste die Mahnspesen bezahlen. Rechtlich kann man leider nichts machen, denn die Telekom rechnet am Ende immer korrekt ab und retourniert zu viel Kassiertes.

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