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Aufgespießt - Konsument 1/2001

Unsere Landesstelle in Tirol

Seit 1965 ist die Landesstelle im Dienste der Tiroler tätig – und kann voll Stolz auf die Bilanz der letzten 35 Jahre verweisen: 350.000 Beratungen und 70 Millionen Schilling, die VKI-Mitarbeiter den Konsumenten in Konflikten mit Unternehmen erspart haben. Die Landesstelle finden Sie in Innsbruck, Lieberstraße 1, Telefon (0512) 58 68 78 und Fax (0512) 58 43 21. Per E-Mail können Sie sich unter vki.tirol@EUnet.at  an den VKI wenden (Internet: www.vki-tirol.at). Rasche Hilfe gibt es am Konsumenten-Telefon (0512) 560 560 und neuerdings können Sie bei grenzüberschreitenden Problemen, wie beim Einkauf in einem anderen EU-Land, die Dienste der Europäischen Verbraucherberatungsstelle in Anspruch nehmen.

Bauen: Teurer Müll droht

Die Entsorgung des Abfalls ist bei einem Bau oft das Letzte, womit man sich beschäftigen will. Doch da droht die Gefahr, dass die Entsorgung mit hohen Kosten zu Buche schlägt. Machen Sie sich daher schon vor Baubeginn Gedanken darüber, welche Art von Abfall anfallen wird: Schreiben Sie eine Liste und kontaktieren Sie damit den Entsorger – in Wien die Deponie, in den Bundesländern Gemeinde oder Bauhof. Wenn Sie ein Unternehmen mit dem Abtransport beauftragen, sollte auch dieses genau informiert werden, um welchen Abfall es sich handeln wird. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot legen.

Banken: Kundendaten für Werbezwecke

Seit dem Ende der Anonymität am 1. November 2000 mussten zahllose Sparer ihre Ausweise vor Bankmitarbeitern zücken. Denn ab diesem Datum muss man sich für Einzahlungen auf anonyme Sparbücher oder bei der Eröffnung eines neuen Sparbuches ausweisen. Manche Banken nutzen die Gunst der Stunde, um an Kundendaten zu gelangen: Dem VKI liegen Formulare vor, in denen der Sparer die Bank ermächtigt, „bekannt gewordene Daten an konzernverbundene Unternehmen für Informations- und Werbezwecke zu übermitteln und zu verarbeiten“. So einfach ist das nicht, denn schließlich gibt es gesetzlichen Schutz durch Bankgeheimnis und Datenschutz. Der VKI prüft, ob man mit Abmahnung und Verbandsklage dagegen vorgehen wird.

Direktvertrieb: Verluste fast sicher

Nun ist es quasi amtlich: Der Nebenjob im Direktvertrieb bringt nur Verluste. Die Reiseaufwendungen sind erheblich höher als die Umsätze oder gar der Erlös. Zu diesem Schluss kam der Verwaltungsgerichtshof, als die Frage zu klären war, ob Anlaufverluste steuerlich anerkannt werden. Nein, entschieden die Richter, denn die freiberufliche Tätigkeit wird bald wieder eingestellt. Dies sollte bedenken, wer einen angeblich lukrativen Nebenjob im Direktvertrieb angeboten bekommt.

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