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AWD: Verzögerungs­taktik gescheitert - Sammelklage fortgesetzt

Der VKI führt gegen den AWD fünf Sammelklagen wegen systematischer Fehlberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast. Alle fünf Klagen wurden vom Handelsgericht Wien rechtskräftig als zulässig erklärt.

Der AWD versucht jetzt, ein inhaltliches Eingehen des Gerichts auf den Vorwurf der Fehlberatung zu verzögern. Kürzlich hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) einen solchen Rekurs des AWD zurückgewiesen. In Sammelklage I ist nun endlich zur Sache zu verhandeln.

Die Vorgeschichte

Im Zuge der Finanzkrise im Herbst 2008 wandten sich rund 7.000 AWD-Kunden mit Beschwerden an den VKI: Ihnen seien von AWD-Beratern Immobilienaktien als "so sicher wie ein Sparbuch", als "mündelsicher" oder gar als "Immobilienfonds" vermittelt worden. Entgegen all diesen Zusagen waren die Aktien-Kurse 2008 ins Bodenlose gestürzt und haben sich bislang nur sehr bescheiden erholt. Viele Kunden verloren durch die Beratung des AWD einen Gutteil Ihres Vermögens. Daher schlossen sich 2.500 Geschädigte den Sammelklagen des VKI gegen den AWD an. Der Streitwert beträgt rund 40 Millionen Euro.

Verzögerungstaktik des AWD

Die erste Sammelklage wurde bereits Ende Juni 2009 bei Gericht eingebracht. Bis heute wurde aber noch kein einziger Geschädigter vom Gericht vernommen. Grund dafür war die Vorgangsweise des AWD alle formalen Voraussetzungen für die Klage zu bestreiten. AWD argumentierte, Sammelklagen wären in Österreich nicht zulässig. Seit Herbst 2010 steht fest, dass alle fünf Sammelklagen rechtskräftig zugelassen sind.

Nun bestreitet der AWD die Rechtswirksamkeit der Abtretungen der Schadenersatz-Ansprüche an den VKI. Das Gericht schloss sich dem Standpunkt des VKI an, AWD erhob mehrere Male Rekurs. In Sammelklage I hatte der Erstrichter einen derartigen Rekurs als unzulässig zurückgewiesen. Darin wurde er nun durch das OLG Wien bestätigt. Daher sollte jetzt endlich zur Sache verhandelt werden.

Geheimvergleiche

Derweilen schließt der AWD mit jenen Klägern, die rechtsschutzversichert sind und einzeln geklagt hatten, Geheimvergleiche. Das Ziel: klagsstattgebende Urteile vermeiden.

"Es ist eine alte Taktik des AWD, Beschwerden erstens zu leugnen und zweitens als Einzelfälle abzutun. Da diese Taktik bei den Sammelklagen nicht greift, versucht der AWD, die Klärung der Vorwürfe so gut es geht mit Formalargumenten zu verzögern", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Nur die Spitze des Eisbergs

Jüngst gab es auch in deutschen TV- und Print-Medien schwere Vorwürfe gegen den AWD im Zusammenhang mit der Beratung vergleichbarer Immobilien-Anlageprodukte. Die Fälle in Österreich dürften wohl nur die Spitze des Eisberges darstellen. Vielmehr birgt ein Multi-Level-Marketing- oder Strukturvertriebs-System wie jenes des AWD tendenziell die Gefahr, dass es zu Fehlberatungen kommt.

Verkauf- und Provisionsdruck

"Es ist ein großer Unterschied, ob man im Wege des Strukturvertriebes Plastikgeschirr verkauft oder sich rühmt, als 'unabhängiger Finanzoptimierer' für die Kunden die jeweils individuell beste Lösung zu finden. Das ist nämlich mit Verkaufs- und Provisionsdruck nicht in Einklang zu bringen", bringt Dr. Kolba den Interessenskonflikt derartiger Vertriebssysteme auf den Punkt. "Davor müssen unbedarfte Kunden in Finanzfragen unbedingt geschützt werden."

Mehr Infos gibt es auf www.verbraucherrecht.at, der Website der VKI-Rechtsabteilung.

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