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AWD: VKI klagt für 2500 Geschädigte fast 40 Mio Euro ein - Größte Prozesswelle der 2. Republik

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bringt am 28. Jänner 2010 drei weitere Sammelklagen gegen den AWD ein. Die Prozessfinanzierung übernimmt die deutsche FORIS AG. Damit hat der VKI nun sämtliche Ansprüche von rund 2500 geschädigten Immofinanz- und Immoeast- AnlegerInnen vor Gericht gebracht.

"Der AWD spielt seit einem Jahr nur auf Zeit und verweigert sowohl einen Vergleich als auch einen Verjährungsverzicht, der für eine musterhafte gerichtliche Klärung nötig wäre“, sagt VKI-Chefjurist Dr. Peter Kolba. "Mit unseren Sammelklagen schützen wir die Geschädigten vor der AWD-Verjährungsfalle und sichern ihre Ansprüche.“

Musterprozesse

Parallel dazu geht der VKI einen weiteren Rechtsweg: Musterprozesse. "In diesen Musterprozessen braucht nicht erst lange und breit die Frage der Zuständigkeit oder Zulässigkeit geklärt werden“, sagt Kolba. "In diesen Musterprozessen geht es für den AWD ans Eingemachte. Hier werden wir die Praktiken des AWD exemplarisch abhandeln.“

Versuch der Geheimhaltung

Angesichts dieser VKI-Strategie bröckelt die zur Schau gestellte Selbstsicherheit des AWD. Der VKI deckt auf: Mit Geheimhaltungsvergleichen will sich der AWD aus der Verantwortung stehlen. Einer 90jährigen, die durch die AWD Beratung Geld verloren hat, bietet der AWD jetzt einen guten Teil dieses Geldes an. Voraussetzung: Die Frau verpflichtet sich zur Geheimhaltung! Die betagte Dame hat dies mit Unterstützung des VKI abgelehnt. "Mit unseren Musterprozessen verhindern wir diese AWD-Verschleierung der wahren Ergebnisse der zahlreichen Gerichtsverfahren“, sagt Kolba.

"Falschberatung mit System"

Das Ziel des VKI ist unverändert: "Wir wollen aufzeigen und gerichtlich klären, dass da nicht einige schlampige, schwarze AWD-Schafe beim Kauf von Immofinanz- und Immoeast Aktien vereinzelt falsch beraten haben“, sagt Kolba. "Das war Falschberatung mit System - in tausenden Fällen. Und dieses System hat dem AWD und seinen Eigentümern in Deutschland und der Schweiz zig-Millionen gebracht."

Offen für einen Vergleich

Nach wie vor stehe man einer Vergleichslösung offen gegenüber. "Wir nehmen aber an, dass der AWD Österreich bei dieser brisanten Sachlage über eine vergleichende Lösung nicht allein entscheiden darf. Da nicht nur hohe Beträge sondern auch das Image der gesamten, europaweit agierenden AWD-Gruppe auf dem Spiel steht, würde man sich freuen, wenn auch die beherrschenden Gesellschaften in der Schweiz und in Deutschland sich ihrer Verantwortung stellen und mit an einen Verhandlungstisch kommen", erklärt Univ. Prof. Ulrich Tödtmann, Vorstand des Prozessfinanzierers FORIS.

"An einer Einladung würde es nicht mangeln. Sollten die Gesellschafter des AWD Österreich hingegen auf die Idee kommen, in Österreich sei nichts mehr zu retten, und daher ihre Tochtergesellschaft in Wien aufgeben, so müsste sehr genau geprüft werden, inwiefern die deutschen und Schweizer Gesellschafter für die Fehler Ihrer österreichischen Tochter einzustehen haben", so Professor Tödtmann.

AWD-Klagen: größte Prozesswelle der 2. Republik

Beim bisher größten Zivilprozess, dem "WEB-Verfahren“ gegen eine Bank in Salzburg, sind rund 3.200 Personen zu Gericht gezogen. Beim AWD dürften es noch mehr werden: Rund 2500 Geschädigte beteiligen sich an der Sammelklagen-Aktion des VKI. Geschätzt 1.500 Geschädigte klagen individuell, mit ihrer Rechtsschutzversicherung im Rücken. Nach eigenen Angaben rund 6.000 Geschädigte vertritt der Prozessfinanzierer Advofin in der Causa Immofinanz/Immoeast, u.a. auch gegen den AWD.

So stehen die AWD-Verfahren

Mit den Sammelklagen sind folgende Verfahren des VKI gegen den AWD bei Gerichten anhängig.
  • Fünf Sammelklagen für rund 2500 Geschädigte mit einem Gesamtstreitwert von fast 40 Mio Euro
  • Acht Musterprozesse für zwölf Geschädigte mit einem Gesamtstreitwert von 328.563,64  Euro
  • Eine Verbandsklage gegen gesetzwidrige Tatsachenbestätigungen in den Gesprächsprotokollen, die dem AWD zum Nachweis der angeblich korrekten Beratungen dienen.
"Nun sind die Gerichte am Zug, unsere konkreten Vorwürfe der systematischen Fehlberatung durch den AWD zu klären“, sagt Kolba. Die bisherigen Gerichtsentscheidungen geben dem vom VKI eingeschlagenen Weg Recht:
  • Zuständig und zulässig: Das Handelsgericht Wien sieht die Sammelklage – gegen den erbitterten Widerstand des AWD – für zulässig und sich für zuständig an (16.11.2009).  Ein Rekurs des AWD liegt beim Oberlandesgericht zur Entscheidung. Dieses wird vorweg zu klären haben, ob überhaupt ein Rechtsmittel zulässig ist.
  • Gesetzwidrig und unwirksam: Das Oberlandesgericht Wien hat im Verfahren über eine Verbandsklage des VKI gegen den AWD wesentliche Klauseln in den Gesprächsprotokollen des AWD für gesetzwidrig und unwirksam erklärt (24.11.2009). In diesen Klauseln sollten die Kunden bestätigen, umfassend und richtig beraten worden zu sein. Diese Klauseln dienen dem AWD zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen seiner Kunden. Das Gericht hat aber dem AWD untersagt, sich auf diese Klauseln weiter zu berufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der AWD hat eine Revision zum Obersten Gerichtshof eingebracht. Bis Herbst 2010 kann daher mit einer endgültigen Entscheidung des OGH gerechnet werden.
  • Entscheidung bis zum Herbst: In den acht Musterprozessen, die der VKI bislang parallel zu den Sammelklagen eingebracht hat, ist ebenfalls zum Teil bis zum Herbst mit einer Entscheidung zu rechnen.
Details zu Prozessen und Urteilen finden sich auf der Website der VKI-Rechtsabteilung: www.verbraucherrecht.at

Die weitere Strategie des VKI

"Es ist nun unser Ziel, dass es zu einer raschen gerichtlichen Klärung unseres Vorwurfes einer systematischen Fehlberatung durch den AWD kommt,“ gibt Kolba den weiteren Weg vor.

Prozess dauert Jahre

Die Sammelklage I (123 Geschädigte) hat der VKI Ende Juni 2009 beim Handelsgericht Wien eingebracht. Bis heute hat sich das Gericht nur damit beschäftigt, ob die Sammelklage zulässig ist. In den Sammelklagen wird es daher Jahre dauern, bis es zu rechtskräftigen Entscheidungen kommt.

Der VKI hat daher – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und auch der Arbeiterkammer – auch Musterprozesse gegen den AWD anhängig gemacht. In diesen Verfahren stellt sich die Vorfrage der Zulässigkeit der Klagen bzw. Zuständigkeit der Gerichte nicht. Die Gerichte können rasch in der Sache Beweise aufnehmen und zu einer Entscheidung kommen. Der VKI erwartet bereits für Herbst 2010 die ersten Entscheidungen in diesen Prozessen.

Menschliche Schicksale

In diesen Musterprozessen werden die Praktiken des AWD exemplarisch abgehandelt. Hier konkrete Betroffene:
  • Haus bauen: Familie K. aus Niederösterreich wollte 2006 ein Haus bauen. Sie hatten sogar Eigenmittel von rund 250.000 Euro und brauchten aber für Grund und Hausbau dennoch einen Kredit. Der AWD-Berater hatte noch eine bessere "Finanzierungsidee": Die Eigenmittel wurden in den Erwerb von Aktien der Immofinanz und der Immoeast investiert und sollten als Tilgungsträger dazu beitragen, zunächst die laufenden Zinsen und dann auch das Kapital der Fremdwährungskredite in Höhe von rund 430.000 Euro zu bezahlen. Die Aktien seien "mündelsicher", es könne nichts passieren. Als die Kurse der Aktien sanken, blieb der Berater dabei, dass man nicht verkaufen solle. Heute weiß die Familie nicht, wie sie die Kredite jemals wird zurückzahlen können.
  • 80 Jahre alt: Frau B. aus Wien war bereits 80 Jahre alt, als ihr im Jahr 1999 der AWD-Berater den Rat gab, Ihre Ersparnisse in einen "sicheren Immobilienfonds" zu investieren. Von Aktien war damals keine Rede. Im Prozess versuchte der AWD den Fall zu vergleichen: Zahlung eines guten Teiles des Klagebetrages – aber Verpflichtung zur Geheimhaltung des Ergebnisses. Das hat die betagte Dame – mit Unterstützung des VKI – abgelehnt. So soll die Strategie des AWD untergraben werden, in jenen Fällen, die er zu verlieren droht, Geheimhaltungsvergleiche zu schließen und sich nach außen damit zu brüsten, angeblich 2009 kein Verfahren verloren zu haben.
  • Ärztin in Wien: Frau M. ist Ärztin in Wien. Auch ihr wurden 1999 Immofinanzaktien verschämt als "sicherer Immobilienfonds" präsentiert. Mit rund 6 Prozent Zuwachs pro Jahr wurde geworben. Risiko gäbe es keines. Das Gesprächsprotokoll weist aus, dass nur von einem "Fonds" die Rede war. Dennoch hält der AWD dagegen und führt Prozess. Im Frühjahr stehen die Einvernahmen der Zeugen an.
  • Erbteil der Waisen:  Frau K. aus Salzburg wollte 2006 den Erbteil Ihrer Kinder nach dem Tod des Vaters sicher anlegen. Der AWD Berater war zur Stelle und bezeichnete die Immofinanz-Aktien als "mündelsicher". Heute ist der Erbteil nur noch einen Bruchteil wert.
  • Spastisch gelähmt: Frau M. aus Oberösterreich ist spastisch gelähmt. Ihr empfahl der AWD-Berater im Jahr 2006 ihre Erbschaft von den Sparbüchern abzuheben und nur in Immobilienaktien anzulegen. Sie konnte nur konservativ veranlagen, muss sie doch von dem Geld – da nicht arbeitsfähig – zum Teil Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Laut AWD-Berater waren die Aktien ein sicheres Investment. Heute hat sie einen Gutteil Ihres Vermögens verloren. Trotz ihrer Krankheit war der AWD nicht zum Einlenken bereit.

Fehlberatung aber höchste Provision

7000 Beschwerden sind beim VKI gegen den AWD eingegangen. Nach ihrer Auswertung haben sich folgende Punkte herauskristallisiert:
  • Sparbuch "madig" gemacht: Der AWD hat konservativen Sparbuchsparern das Sparbuch systematisch "madig“ gemacht und als Alternative Immobilienaktien angeboten; diese seien genauso sicher, aber ertragreicher.
  • Aktien als "mündelsicher" bezeichnet: Um das Argument mit der Sicherheit zu unterstreichen, wurden die Aktien häufig als "mündelsicher“ bezeichnet. Dennoch wurde – entgegen einem Gutachten im Auftrag der Constantia Privatbank – häufig zu einem eindimensionalen Investment geraten und nicht für ein professionelles Portfolio-Management gesorgt.
  • Wahrheit verschwiegen: In vielen Fällen wurde den Kunden verschwiegen, dass es sich um Aktien handelt; es wurde vielmehr von "Immobilienfonds" gesprochen. Typische Risken von Einzelaktien wurden nie erwähnt, dafür wurde auf die Sicherheit von Immobilien hingewiesen.
  • Vorausgefüllte Gesprächsprotokolle: In fast allen Fällen wurden den Kunden vorausgefüllte Gesprächsprotokolle zur Unterschrift vorgelegt. Das sei nur eine "Formalität“ war das Argument. Daher haben fast alle diese Protokolle ungelesen unterzeichnet. Die Berater aber haben dort regelmäßig jene Risikokategorie angekreuzt, die seitens des AWD für das Produkt vorgegeben wurde ("mittleres Risiko"), egal, wie vorsichtig und konservativ der Anleger veranlagen wollte.
  • Aktien weiter halten: In allen Fällen haben die AWD Berater sich bis zuletzt gegen einen Verkauf der Aktien gewehrt und Kunden zum Halten überredet.

Höchste Abschlussprovisionen

Hinter diesen Handlungen der Berater stand eine Strategie des AWD, die dazu führte, dass über 50 Prozent des Umsatzes mit Immobilienaktien gemacht wurde. Die Berater erhielten für den Verkauf von Immobilienaktien – im Vergleich mit anderen Produktgruppen – die höchsten Abschlussprovisionen (bis zu 3,8 Einheiten). Klar, dass sie vor allem diese Produkte verkauft haben. Der AWD erhielt zusätzlich für den Depotwert seiner Kunden Bestandprovisionen. Klar, dass der AWD immer das Halten der Aktien empfohlen hat. Dem Kunden wurden diese Umstände aber nicht offengelegt.

"Wir werden daher auch in den Musterprozessen die Systematik hinter den Fehlberatungen thematisieren und zu beweisen suchen," kündigt Kolba an. Schließlich könne das Gericht erst vor diesem Hintergrund beurteilen, wie glaubhaft die Aussagen der konkreten Zeugen sind.

FORIS-Vorstand sagt Unterstützung zu

"Wir werden die Strategie des VKI unterstützen, auch mit exemplarischen Musterprozessen die gerichtliche Aufarbeitung des "Systems AWD" voranzutreiben. Daher werden wir in Einzelfällen auch die Finanzierung solcher Verfahren übernehmen", gibt sich auch FORIS-Vorstand Tödtmann entschlossen.

Deutsche AWD-Mutter und Swiss Life in der Pflicht

Der AWD-Österreich hat in den vergangenen Jahren – nicht zuletzt durch die jetzt eingeklagten Praktiken – viele Millionen Euro an Provisionen verdient. Aus Sicht des VKI muß es daher möglich sein, jetzt die geschädigten KundInnen zu entschädigen. Allerdings sind die Gewinne offenbar zum Teil nach Deutschland geflossen.

Der VKI hat daher auch die deutsche Muttergesellschaft (AWD Holding AG mit Sitz in Hannover) und deren Eigentümer – die Swiss Life aus der Schweiz – kontaktiert. Bis heute gab es keine Antwort.

"Swiss Life und AWD Deutschland sollen nicht glauben, dass sie sich da raushalten können. Die Leute vergessen nicht, wenn man Gewinne einstreift, die Verbraucher aber mit den Schäden im Regen stehen lassen wollte“, sagt Kolba.

AWD-Österreich opfern?

"Sollte man die Idee haben, den AWD Österreich opfern zu wollen, dann werden wir sehr genau prüfen, wie man einen Haftungsdurchgriff auf die letztlichen Eigentümer rechtlich durchsetzen kann“, versichert FORIS Vorstand Tödtmann.

Gruppenklagen würden Gerichte entlasten

Die Gerichte – insbesondere das Handelsgericht Wien – sind mit Klagen geschädigter AnlegerInnen überhäuft worden. Um den hohen Standard der österreichischen Rechtsprechung aufrecht zu erhalten, ist es sicher nötig, die Gerichte jetzt personell zu unterstützen.

Doch gerade die Anlegerschutz-Prozesse zeigen auch, dass längst diskutierte Formen der ökonomischen Führung von Massenverfahren nun schmerzlich fehlen.

Beklagte können Verfahren aufblähen

"Derzeit hat es leider der Beklagte in der Hand, durch die Verweigerung eines Verjährungsverzichtes, Verfahren aufzublähen und eine prozessökonomische Prozessführung nach Kräften zu torpedieren“, diagnostiziert VKI-Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser. "Es wäre daher dringend nötig, im Rahmen einer Reform der Zivilprozessordnung die Führung von Massenverfahren durch Gruppenklagen und erweiterte Möglichkeiten zur Prozessleitung durch den Richter (Innehalten mit Verfahren) deutlich prozessökonomischer zu gestalten.“

Sammelklage, Musterprozess, Verbandsklage

Der VKI arbeitet im Fall AWD mit drei Rechtsinstrumenten.

Sammelklage

Der VKI, Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser und der deutsche Prozessfinanzierer FORIS AG haben die "Sammelklage nach österreichischem Recht" vor rund zehn Jahren erfunden. Dabei werden zwei Einrichtungen des österreichischen Prozessrechtes kombiniert:

  1. Ansprüche abtreten: Die Geschädigten treten ihre Ansprüche dem VKI zum Inkasso bzw zur Klage ab. Damit ist gesichert, dass das Verfahren unabhängig vom Streitwert bis zum Obersten Gerichtshof geführt werden kann.
  2. Eine für alle: Der VKI macht alle abgetretenen Ansprüche gegen ein und denselben Beklagten in einer Klage – in Form einer Klagshäufung – geltend.

Der Vorteil dieser Vorgangsweise liegt auf der Hand: Man konzentriert damit alle Verfahren vor einem Richter, dieser hört alle ZeugInnen und bestellt nur einen Sachverständigen und am Schluss gibt es ein konsistentes Urteil. Dazu kommt:  Das Prozesskostenrisiko wird dadurch niedriger; das ist im Interesse beider Parteien. Und man kann als Kläger einen Prozessfinanzierer zur Absicherung der Prozesskosten ansprechen.

Musterprozess

Ein individueller Rechtsstreit (zwischen Verbraucher und Unternehmer) soll musterhafte Klärungen über den Einzelfall hinaus bringen. Daher unterstützt das Konsumentenschutzministerium solche Prozesse und beauftragt den VKI mit deren Durchführung. Zwei Punkte sind wichtig:

  1. Risiko: Die Geschädigten sollen kein Prozesskostenrisiko tragen müssen. Daher können Geschädigte, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, Ausfallhaftung für die Prozesskosten bekommen. Wenn der Prozessgegner versucht, ein Urteil durch ein Vergleichsangebot zu verhindern, dann kann – in Ausnahmefällen – auch Ausfallhaftung für Kapital gewährt werden.
  2. Streitwert: Wenn der Streitwert im Einzelfall zu gering ist, um bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) zu kommen, kann der Geschädigte seine Ansprüche dem VKI abtreten und damit ist sichergestellt, dass eine Entscheidung des OGH möglich wird.

Musterprozesse sind nur dann eine Lösung, wenn nicht inzwischen die Ansprüche jener anderen Geschädigten, die nicht geklagt haben, zu verjähren drohen.

Verbandsklage

Der VKI und die Sozialpartner sind nach dem Konsumentenschutzgesetz ermächtigt, aus eigenem mit Unterlassungsklage gegen Unternehmer vorzugehen, die gesetzwidrige Klauseln verwenden. Das Urteilsbegehren zielt darauf, dass die Klauseln in Zukunft nicht mehr verwendet werden dürfen. Es zielt aber auch darauf, dass sich der Unternehmer auf diese Klauseln in bestehenden Verträgen nicht weiter berufen darf.

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