Zum Inhalt

Bare Münze - Freiwillige Abfertigung

Ich bin Angestellter und möchte die Firma wechseln. Wie kann ich mein Dienstverhältnis beenden?

Das kommt sehr auf die Umstände des Einzelfalles an. Im Wesentlichen gibt es aber zwei Möglichkeiten, wenn man einmal die formalen Aspekte betrachtet:

Wenn Sie kündigen, haben Sie zunächst einmal eine Kündigungsfrist zu beachten. Die beträgt normalerweise einen Monat jeweils zum letzten Tag eines Kalendermonats. Diese Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung grundsätzlich auch bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden. Dafür gibt es aber eine Einschränkung: Die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist darf nicht kürzer sein als die vom Dienstnehmer einzuhaltende.

Eine weitere Möglichkeit ist die einvernehmliche Lösung Ihres Dienstverhältnisses: Sie unterliegt keinen formalen Fristen und kann (im Einverständnis mit dem Dienstgeber) jederzeit vorgenommen werden.

Wenn Ihr bisheriger Arbeitgeber möchte, dass Sie den Urlaub konsumieren (dazu sind Sie an sich nicht verpflichtet!), können Sie sich anstelle der Urlaubsabfindung dafür vielleicht eine freiwillige Abfertigung mit gleichem oder eventuell sogar etwas höherem Auszahlungsbetrag aushandeln. Das ist für Ihren Dienstgeber wesentlich günstiger (keine Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten, meist nur 6 Prozent Lohnsteuer). Eine solche Lösung wäre vor allem dann erwägenswert, wenn Sie bereits einen neuen Job haben und sich auf diesen vorbereiten beziehungsweise vor Dienstantritt erholen möchten.

Tipp: Treffen Sie solche Vereinbarungen allerdings immer schriftlich!

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Timeshare Club Ona Village Cala d’Or - Verwaltungsgebühren trotz Kündigung

Timeshare Club Ona Village Cala d’Or - Verwaltungsgebühren trotz Kündigung

Eine Woche im Jahr in die eigene Wohnung auf Mallorca ziehen? Familie Klingers' Traum endet in einer Forderung von Verwaltungsgebühren in der Höhe von 7.089,81 €. Cala d’Or ignoriert jegliche Kündigungsversuche. -Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Diesen Fall hat Mag. Reinhold Schranz betreut.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang