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Bare Münze - Konsument 4/1999



Antwort
auf Fragen zu Steuern,
Gebühren und Sozialleistungen,
diesmal zum Thema:

Berufliche
Handy-Nutzung

Ich habe mir kürzlich ein Handy gekauft. Jetzt stellt sich heraus, daß ich es oft auch beruflich nutze und meine Firma mich auch auf dem Handy anruft. Kann ich die Handy-Kosten somit auch steuerlich geltend machen?

Ja, Sie können sowohl die Grundgebühr als auch die Gesprächsgebühr – im Ausmaß der beruflichen Nutzung – steuerlich geltend machen. Wenn das Ausmaß der beruflichen Nutzung nicht genau nachvollziehbar ist, kann der Prozentsatz im persönlichen Schätzungsverfahren (mit glaubhaften Begründungen) ermittelt werden. Ist der berufliche Anteil sehr hoch (über 80 Prozent), dann anerkennt die Finanz die Kosten nur bei Nachweis der tatsächlichen Gespräche an. Wenn Sie die gesamten Kosten geltend machen wollen, so hat die Finanz ihre Zweifel. Sie glaubt nämlich nicht, daß jemand am Handy ausschließlich berufliche Gespräche führt.

Wer das Privat-Handy auch dienstlich nutzt, kann sich Geld vom Finanzamt zurückholen.


Übrigens:
Gelegentliche Privatgespräche mit einem Mobiltelefon, das von der Firma zur Verfügung gestellt wird, gelten nicht als Sachbezug und brauchen daher nicht zu versteuert werden. Der Grund: Bei jenen Dienstnehmern, die vom (Festnetz)-Telefon der Firma privat telefonieren dürfen, liegt ebenfalls kein steuerpflichtiger Sachbezug vor.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien

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