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Bestattungskosten: Nepp am Grab - Falsch verstanden

Reaktion auf Leserbrief aus Konsument 9/2008.

10-jähriges Ruherecht

Leider liegt hier offenbar ein Missverständnis vor. Grundsätzlich hat jede/r Verstorbene auf Wiener Friedhöfen ein 10-jähriges Ruherecht. Damit dieses gewahrt bleibt, werden anlässlich eines Todesfalles nur die Differenzjahre verrechnet. Ein Beispiel: Das Benützungsrecht ist bis 2010 bezahlt. Wenn 2008 ein Todesfall eintritt, werden bis 2018 (10-jähriges Ruherecht) acht Jahre für die Verlängerung verrechnet.

Andrea Rauscher
Friedhöfe Wien

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