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Connect Austria - One - Gesetzwidrige Klauseln

, aktualisiert am

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Einseitige Änderungen unzulässig

Der Internet- und Handy-Provider One verwendete Klauseln, die die Gewährleistungsansprüche einschränkten und One berechtigten, vertraglich geschuldete Leistungen einseitig zu ändern. Derartige Klauseln dürfen nicht verwendet werden.

Volltextserviece: OGH 25.5.1004, 4 Ob 98/04

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