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Der Fall des Monats - Komplize im Hintergrund

Die unendliche Geschichte um einen betrügerischen Fensterkeiler.

Die Bank spielte einem Gauner in die Hände.

Mancher Fall zieht sich endlos dahin, ehe er endlich abgeschlossen werden kann. Dieser hier dürfte einen einsamen Rekord aufstellen. Er reicht zurück bis ins Jahr 1988.

Vorzüge von Kunststoffenstern

Da nämlich läutete ein Fensterkeiler bei Familie Greiner1). Er schilderte die Vorzüge von Kunststoffenstern in leuchtenden Farben. „Leider. Das können wir uns nicht leisten.“ Dieses Argument versuchte Frau Greiner dem Redeschwall entgegenzusetzen. Kein Problem, meinte Herr Andreas. Heutzutage könne jeder einen Kredit aufnehmen. Gerne sei er bei der Abwicklung behilflich. Herr und Frau Greiner sahen einander an: „Ja, dann…“

Sie unterschrieben, nicht nur einen Auftrag an die Fensterfirma Bruckner, sondern auch einen Kreditantrag über 85.000 Schilling, den Herr Andreas – wie praktisch – gleich dabei hatte.

Dies begab sich Anfang November 1988. Im Jänner 1989 kam ein Brieferl, in dem angekündigt wurde, daß sich die Montage verzögern werde, im Februar dann ein zweites, in dem die Firma Bruckner mitteilte, sie habe den Fensterauftrag an eine Firma HFS abgetreten. Als es aber Sommer wurde und auch die Firma HFS keine Anstalten machte, mit den Arbeiten zu beginnen, suchte Frau Greiner Rat im „Konsument“-Beratungszentrum. Denn die „Erste“, bei der Greiners den Kredit aufgenommen hatten, bestand auf der Zahlung der Kreditraten.
Für uns war es leider eine altbekannte Geschichte: Noch ehe der Kreditantrag von der Bank überhaupt angenommen wurde, war schon der Betrag an die Fensterfirma ausbezahlt worden. Ob die Kreditnehmer auch ihre Fenster bekamen – was ging das die Bank an?


Auch andere Betroffene

Inzwischen meldeten sich auch andere Leute bei uns, die bei Herrn Andreas Fenster bestellt, aber nicht erhalten hatten. Somit lag der Verdacht nahe, daß hier nicht alles mit rechten Dingen zuging.
Unsere Rechtsabteilung verfaßte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft – und inzwischen zahlte Familie Greiner nach wie vor den Kredit zurück. Mehr schlecht als recht übrigens, immer wieder kam es zu Zahlungsverzug und damit Verzugszinsen.

Fazit: Der Schuldenberg wuchs, statt sich zu reduzieren.


Doch da – ein Lichtschein am Horizont. 1993 kam es zum Prozeß, Andreas T. wurde wegen Betruges verurteilt. Außerdem sollte er an Familie Greiner 82.000 Schilling zurückzahlen. Doch offenbar dachte Herr T. nicht im Traum daran. Versuche, den Betrag zu pfänden, scheiterten allesamt. Die Lage von Familie Greiner wurde immer verzweifelter: 78.000 Schilling hatte man im Laufe der Jahre an die Bank überwiesen, aber immer noch waren fast 84.000 Schilling offen.

Wir verhandelten nun mit der „Ersten“ und boten eine Abschlagzahlung an. In der – auch nicht begüterten – Verwandtschaft kratzten Greiners mühsam 34.000 Schilling zusammen. Damit begnügte sich die „Erste“ schließlich. So fand ein jahrzehntelanger Alptraum ein Ende. Ein schmerzliches zwar, aber immer noch besser, als weiter am Schuldenberg zu würgen.

Und der rechtskräftig verurteilte Herr T.? Der treibt noch immer sein Unwesen: Mal trat er als Abgesandter von Sicherheitstüren Manfred S. auf, mal als Vertreter der Firma Nimmerrichter Wintergärten oder als Wintergartenbau T. Derzeit steht er wieder vor Gericht, befindet sich aber während des Prozesses auf freiem Fuß. Praktisch bedeutet das: Weiterhin kann er unbehelligt Leute überreden, Kredite für neue Fenster und Wintergärten aufzunehmen. Banken, die da mitspielen, finden sich allemal.

1) Name von der Redaktion geändert.

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