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Der Fall des Monats - Garantie mit Widerruf

Fragwürdige Praktiken einer Nähmaschinenfirma sorgen für Unmut.

Drei Jahre Garantie –
aber Reparaturen sind nicht kostenlos.

Frau Weininger1) aus Kärnten freute sich: Zum Geburtstag hatten ihr ihre Lieben ein wirklich sinnvolles Geschenk gemacht: eine Singer-Nähmaschine. Die trug ein Garantiezertifikat: „Die Firma Singer Österreich leistet über ihre Fachhändler 3 Jahre Garantie auf Ersatzteile und Arbeitslohn.“ Das ist halt Qualität! sagte sich Frau Weininger.
Zweieinhalb Jahre lang verrichtete die Maschine brav ihren Dienst, doch plötzlich wollte sie nicht mehr recht: Der Oberfaden riss beim Nadelöhr. „Gottseidank ist das noch innerhalb der Garantiezeit“, meint Frau Weininger und brachte das Gerät nach Villach. Zwei Wochen später wollte sie ihre Maschine wieder abholen.
„Macht 504 Schilling“, hieß es bei der Kassa. „Wie bitte?“ Frau Weininger glaubte an ein Missverständnis: „Das ist doch noch unter Garantie!“ Doch es handelte sich nicht um ein Missverständnis. Denn es gab zwei Reparaturabrechnungen: Auf der einen stand: „Oberfadenspannung demontiert, instand gesetzt – Garantie!“ Auf dem anderen Zettel aber war zu lesen: „Maschine teilw. zerlegt, mit Druckluft gesäubert, Greifer poliert, Nadelstange, Gurtenband, Knopfloch eingestellt.“ Und dafür wollte Singer 504 Schilling. Frau Weininger lehnte die Bezahlung ab. Schließlich habe sie diese Arbeiten nie in Auftrag gegeben, fand sie. „Ich habe Reinigung NEIN angekreuzt und nun soll ich dafür blechen! Kommt gar nicht in Frage.“ „Wenn Sie es ablehnen, die Rechnung zu begleichen, müssen wir die Maschine leider dabehalten“, erklärte die Leiterin der Reparaturannahme.
Frau Weininger wollte sich noch nicht geschlagen geben. Daheim rief sie bei der Österreich-Zentrale von Singer an. Ohne Erfolg. Wohl oder übel musste sie die 504 Schilling hinlegen, wenn sie ihr Gerät wieder haben wollte. So schrieb sie einen Brief ans „Konsument“-Beratungszentrum, ob wir hier etwas unternehmen könnten. Wir baten Singer um Stellungnahme zu diesen doch etwas eigenartigen Geschäftspraktiken.
Prompt erhielten wir Antwort: „Es handelt sich um Einstellungsarbeiten, damit die reibungslose Funktion einer Nähmaschine gegeben ist. Wie Sie aus dem Garantiezertifikat ersehen können, sind Einstellungsarbeiten nicht enthalten. Die Maschine wurde auch nicht gereinigt, es wurden lediglich im Zuge der Einstellungsarbeiten stark verschmutzte Stellen mit einer Druckluftpistole gesäubert. Die restliche Reparatur, bei der die Oberfadenspannung instand gesetzt wurde, ist in Garantie durchgeführt worden.“
„Angeblich ist das kein Einzelfall, dass die Firma Singer bei Garantiereparaturen Geld verlangt“, hatte Frau Weininger gemutmaßt. Die Erfahrung haben auch wir gemacht, immer wieder gibt es Beschwerden. Denn Einstellungsarbeiten werden zwangsläufig bei jeder Garantiereparatur mit erledigt – aber nicht kostenlos.
Auf dem Reparaturauftrag, den die Kunden unterschreiben müssen, steht: „Singer ist berechtigt, die vom Kunden angegebenen Fehler und alle anderen Fehler auf Kosten des Kunden zu beheben.“
Das finden wir nicht in Ordnung. Eine Dreijahresgarantie ist zwar eine freiwillige Leistung – zum Unterschied von der gesetzlichen Gewährleistung innerhalb sechs Monaten ab Kauf. Trotzdem handelt es sich um eine Zusage, die man wohl nicht so einfach zurücknehmen kann. Vielleicht wäre es ehrlicher und fairer, auf Garantieversprechen zu verzichten, die nicht halten.

1) Namen von der Redaktion geändert.

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