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Einlagensicherung - Unterschiede zwischen Sparbüchern und Wertpapieren

Ich habe gehört, dass es eine Einlagensicherung für Sparbücher gibt, wenn meine Bank zahlungsunfähig wird. Gilt das auch bei Wertpapieren?
Wenn die Bank insolvent wird, sind Spareinlagen und Girokonten bis maximal 20.000 Euro (275.206 Schilling) abgesichert. Darüber hinausgehende Beträge werden je nach der Konkursquote ausgezahlt. Jede Bank muss einer Einlagensicherungsgesellschaft angehören. Diese hat binnen drei Monaten auf Antrag des Einlegers auszuzahlen. Vorsicht: Die Einlagensicherung gilt pro Einleger, nicht pro Sparbuch! Und: Die Einlagensicherung greift nur bei Einlagen in Euro, Ecu, EU-Währungen und natürlich Schilling. Spareinlagen in anderen Währungen fallen nicht darunter! Für Wertpapiere gilt: Von der Bank nur verwahrte Papiere fallen nicht in die Konkursmasse. Sie werden also dem Anleger ausgefolgt oder auf das Wertpapierdepot einer anderen Bank übertragen. Bei Wertpapieren, die die Bank selbst begeben hat, werden Sie als Besitzer einer Bankanleihe nach der Konkursquote befriedigt. Die Einlagensicherung greift bei der Wertpapierveranlagung nur dann, wenn die Anleger durch kriminelle Machenschaften (zum Beispiel Veruntreuung) um ihr Geld gebracht wurden und die Bank oder Wertpapierfirma das angelegte Vermögen selbst nicht mehr zurückzahlen kann.

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