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Einlagensicherung - Wenn die Bank Pleite macht

Sparer und Kontoinhaber erhalten bei einer Bankeninsolvenz innerhalb der EU mindestens 20.000 Euro zurück – in manchen Ländern auch mehr.

Es passiert zwar selten, aber doch: Seit dem 2. Weltkrieg sind immerhin acht österreichische Banken Pleite gegangen. Damit vor allem die kleineren Anleger in so einem Fall nicht gänzlich um ihr Erspartes kommen, müssen alle Geldinstitute einer Einlagensicherungsgesellschaft angehören. Diese zahlt dann binnen drei Monaten auf Antrag des Einlegers Spar- und Kontoguthaben bis maximal 20.000 Euro (275.206 Schilling) aus. Was die Art und Weise betrifft, wie die Einlagensicherung in der Praxis umgesetzt wird, gibt es in Österreich zwei unterschiedliche Gangarten:

  • Der Verband der Banken und Bankiers, dem unter anderen PSK, Bawag und CA angehören, regelt die Abfindung der Anleger so, dass der durch eine Bankeninsolvenz entstandene Schaden für die Kunden im Nachhinein begrenzt wird.
  • Bei den so genannten dezentralen Sektoren Raiffeisen, Volksbanken und Sparkassen (zu denen auch die Bank Austria zählt) wird auf vorbeugende Institutssicherung gesetzt. Das heißt: Sollte ein Institut in Schieflage geraten, werden gemeinsame Anstrengungen des Sektors unternommen, um den „Ausreißer“ vor ernsteren Schwierigkeiten zu bewahren – schon um einen Imageschaden für die anderen Institute des Sektors zu vermeiden. Hier sollen Konkurssituationen von vornherein abgefangen werden, sodass die Einlagensicherung gar nicht erst zum Tragen kommen muss. Erleichtert wird dies dadurch, dass alle Institute eines dezentralen Sektors gleichartige EDV-Systeme, Kennzahlen und Produkte haben, was die Vergleichbarkeit erhöht. Daher kann Raiffeisen mit einer hundertprozentigen Absicherung werben, weil man hoffen darf, dass der Ernstfall nicht eintritt.

Sonderregelung für Wertpapiere

Kommt es zu einer Bankeninsolvenz, dann sind Konto und Sparbuch gemeinsam mit 20.000 Euro abgesichert. Darüber hinausgehende Beträge werden je nach der Konkursquote ausbezahlt. Dasselbe gilt für Anleihen, Schuldverschreibungen, Obligationen und Pfandbriefe. Sie wandern allesamt in die Konkursmasse, ebenso Papiere, die die Bank selbst ausgegeben hat. Von der Bank nur verwahrte Wertpapiere werden dem Anleger ausgehändigt oder auf das Wertpapierdepot einer anderen Bank übertragen.

Nach oben hin keine Grenze

Immer mehr Anleger schauen beim Sparen auch über die Grenze. Die EU hat dazu eine EU-Richtlinie erlassen: Maximal ausbezahlt werden demzufolge im Schadensfall 20.000 Euro, die Sicherung erstreckt sich aber nur auf 90 Prozent der Einlage. Beträgt also die Einlage mehr als 22.222 Euro, werden nicht mehr als 20.000 Euro ausbezahlt.

Höhere Beträge sind natürlich möglich und sind der jeweiligen nationalen Gesetzgebung vorbehalten. Unsere Tabelle gibt einen Überblick. Österreich hält sich zwar nur an das Mindestlimit von 20.000 Euro, bis zu dieser Höhe werden aber alle Einlagen voll ausbezahlt. Im Nicht-EU- Land Schweiz liegt die Einlagensicherung mit 30.000 Franken (zirka 250.000 Schilling) übrigens etwa gleich hoch wie hier zu Lande.

Land Währung max. Entschädigungsbetrag
Dänemark Euro 40.000
Deutschland Euro mind. 920.325,39 (1)
Finnland Euro 25.228,19
Frankreich Euro 70.000
Großbritannien Pfund (2) 18.000 (3)
Italien Euro 103.291,38
Portugal Euro 25.000
Schweden Kronen (2) 250.000

(1) Fast alle Geldinstitute sind einem freiwilligen Sicherungsfonds angeschlossen, der über die gesetzliche Mindestsicherung hinaus leistet.
(2) Betrag in Euro schwankt je nach Wechselkurs.
(3) 90% der Einlage, maximal 18.000 britische Pfund.

Die Einlagensicherung gilt…

… pro Einleger und nicht pro Einlage! Man kann also nicht durch Aufteilen eines größeren Betrags auf mehrere Sparbücher eine höhere Absicherung erreichen.

… für die gesamte Bank mit all ihren Zweigstellen! Auch die Aufteilung eines Betrags auf mehrere Filialen desselben Instituts bringt also nicht mehr Sicherheit.

… für Einlagen in Euro, EU-Währungen und Schilling! Spareinlagen in anderen Währungen sind somit nicht gedeckt.

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