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Ersatzteile - Freiwillige Leistung

Ich brauchte ein Ersatzteil für ein Fotostativ. Leider gab es dieses nicht mehr, obwohl ich das Gerät erst vor drei Jahren gekauft hatte. Ist der Händler nicht verpflichtet, Ersatzteile zehn Jahre lang bereit zu halten?
Nein. Eine derartige Bestimmung gibt es nicht. Gesetzlich zwingend ist lediglich der Anspruch auf Gewährleistung, wenn die Ware bei der Übergabe einen Mangel aufweist. Dafür beträgt die Frist für bewegliche Güter derzeit noch sechs Monate ab Kaufdatum. Die von manchen Firmen beworbene „Ersatzteilgarantie“ ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

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