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Flugtickets, Magic Life Club, Bankomat, Gelsenmittel - Service non stop - Konsument 08/2000

Flugtickets - Doppelt kassiert

Flugtickets lauten auf den Namen des Passagiers. Kann der den Flug nicht antreten, darf er seine Karte nicht etwa weitergeben, sondern sie verfällt. So ging es auch einem Konsumenten aus Wien, der für sich und seine Frau einen Hin- und Rückflug mit Lauda Air nach Lissabon gebucht hatte. Die Gemahlin konnte dann aber den Termin nicht wahrnehmen. Stattdessen sollte der Sohn mitkommen.

Reisebüro und Fluglinie lehnten dies unter Berufung auf eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen ab. Beim Hinflug war daher der Platz neben dem Passagier auch leer. Aber auf dem Rückflug war der gebuchte Platz besetzt. Die Fluglinie hatte den Platz weiterverkauft, weigerte sich aber, das dafür kassierte Geld herauszugeben. Das veranlasste uns, einen Musterprozess gegen die Fluglinie zu führen.

Ergebnis: Lauda Air zahlte, ehe noch Argumente vorgebracht werden konnten. So wurde ein Musterurteil vermieden. Passagiere, denen Ähnliches passiert, können sich an unsere Rechtsabteilung wenden.

Reisebeschwerden - Magic Life Club Bodrum

Unerfreuliches wussten Urlauber aus dem Magic Life Club im türkischen Bodrum zu berichten: Unter den Gästen grassierte eine Magen-Darm-Erkrankung. Die Symptome: Erbrechen und Durchfall, in schweren Fällen kam Fieber dazu. Bei uns liefen die Telefone heiß, auch die Zeitungen berichteten. Der Reiseveranstalter Gulet Touropa Touristik wiegelte ab: Die Medien hätten eine Massenerkrankung erfunden, es handle sich „nur“ um Einzelfälle.

Wir jedoch vertreten den Standpunkt, dass die große Zahl von über 300 Erkrankungen eher auf eine Infektion, die im Ferienclub ihren Ausgang genommen hat, hindeutet. Und wenn den Reiseveranstalter oder die Leitung des Clubs ein Verschulden trifft (zum Beispiel, wenn Hygienevorschriften nicht eingehalten werden), muss der Veranstalter für die daraus entstandenen Schäden finanziell geradestehen.

Wir rieten den Betroffenen, ihre Krankheit und den finanziellen Schaden durch ärztliche Bestätigungen und Rechnungen möglichst genau zu belegen und nahmen mit Gulet Verhandlungen für eine außergerichtliche Lösung auf. Ein medizinisches Gutachten ist in Vorbereitung, die Fälle werden derzeit auch im Hinblick auf allfällige Klagen geprüft. Die Geschädigten werden per Rundschreiben informiert, über den Ausgang berichten wir natürlich auch in „Konsument“.

Bankomatmissbrauch - Schaden applaniert

Leserinnen und Leser von „Konsument“ wünschen mehrheitlich keine Erhöhung der Behebungsgrenzen an Geldausgabeautomaten. Dies zeigte unsere letzte Leser-Lobby (siehe dazu: Weitere Artikel - "Plastikgeld"). Die Befürchtung: Der Schaden wäre weitaus größer, wenn sich Unbefugte bedienen. Diese Angst ist keineswegs grundlos. Schon wieder kam es durch Trickdiebe zu einem Schaden von 49.000 Schilling, die nach dem Entwenden der Bankomatkarte abgehoben wurden.

Deren Besitzer schwört Stein und Bein, dass er den PIN-Code nicht weitergegeben hat. Die P.S.K. ist auf unsere Intervention nun bereit, dem Kunden den Schaden zu ersetzen. Zudem verspricht sie, alle Kontoinhaber noch einmal über die geänderten Behebungslimits und die damit verbundenen Risiken zu informieren.

Mittel gegen Gelsen - Lavendel hilft ein bisschen

Konsument“ testete Insektenschutzmittel zuletzt in Heft 6/97. Die Stiftung Warentest hat nunmehr ebenfalls einen solchen Test durchgeführt. Untersucht wurden auch Hausmittel. Ergebnis: Nur das Einreiben mit Lavendelöl hilft, aber wenig.

Mit Nelken gespickte Zitrusfrüchte (auf einem Teller in den Prüfraum gestellt), das Einreiben mit Apfelessig, das Essen von Knoblauchzehen und das Versprühen von Essigessenz zeigten keinerlei Erfolg, zum Teil aber unangenehme Nebenwirkungen. Wie gewohnt gingen unsere deutschen Kollegen gründlich vor: 7000 Gelsen waren im Einsatz, 2677 Stiche wurden ausgewertet.

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