Zum Inhalt

Gebrauchtwagen - Gewährleistung

"Der Händler will mir nicht den gesamten Kaufpreis erstatten, weil ich mit dem Auto ja schon gefahren bin. Er zieht vom Kaufpreis einen Zeitwertabschlag ab. Ist das zulässig?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Thomas Hirmke.

Thomas Hirmke (Bild: Ehrensberger)
Mag. Thomas
Hirmke
 

"Nach viereinhalb Monaten war mein Gebrauchtwagen defekt. Beim Händler habe ich reklamiert. Eine Reparatur war nicht möglich und der Händler hatte kein gleichwertiges Fahrzeug. Daher wollte ich mein Geld retour. Nun will mir der Händler nicht den gesamten Kaufpreis erstatten, weil ich mit dem Auto ja schon gefahren bin. Er zieht vom Kaufpreis einen Zeitwertabschlag ab. Ist das zulässig?"

Wenn man Gewährleistung geltend macht und das Geld zurückerhält, spricht man von Wandlung. Grundsätzlich kann im Fall einer Wandlung ein solches Benutzungsentgelt verlangt werden. Zur Berechnung der Höhe ist die Differenz von Kaufpreis und dem marktüblichen Weiterverkaufspreis nach der Benutzungsdauer heranzuziehen. Wird die reklamierte Ware repariert oder gegen ein mängelfreies Stück ausgetauscht, kann hingegen kein Benutzungsentgelt verlangt werden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gewährleistung bei Ausstellungsstücken - Rechtliche Aspekte

Gewährleistung bei Ausstellungsstücken - Rechtliche Aspekte

"Wir haben in einem Möbelgeschäft ein Sofa gesehen, ein Ausstellungsstück. Der Verkäufer sagte, dass weder Gewährleistung noch Garantie greifen. Stimmt das?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Alexander Wurditsch.

Abverkaufsware: "Vom Umtausch ausgeschlossen" - Rechtliche Aspekte

Abverkaufsware: "Vom Umtausch ausgeschlossen" - Rechtliche Aspekte

"In Geschäften lese ich sehr oft bei verbilligter Abverkaufsware „Vom Umtausch ausgeschlossen“. Was ist aber, wenn z.B. ein Kleidungsstück dann vielleicht doch nicht passt oder schadhaft ist?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Maria Ecker, MA.

Waschmaschine: neu und defekt - Austausch oder Reparatur?

Waschmaschine: neu und defekt - Austausch oder Reparatur?

"Ich habe eine Waschmaschine gekauft, die von Beginn an nicht funktioniert hat. Ich wollte sie gegen eine neue funktionierende eintauschen. Der Händler jedoch bestand auf Reparatur – und argumentierte mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Ich hätte aber bei Kauf einer neuen Waschmaschine gerne ein neues Gerät gehabt, kein repariertes. War das Vorgehen des Verkäufers in Ordnung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Manfred Aumann.

Dachschindeln mangelhaft - Gewährleistungsrecht

"Ich habe bei einer Firma Dachschindeln bestellt, die von einem Dachdecker fachmännisch verlegt wurden. Nach ca. 6 Monaten machten sich mehrere Mängel bemerkbar. Jetzt stellt sich heraus, dass die Firma mittlerweile in Konkurs ist. Was kann ich machen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Maria Ecker, MA.

Gutschein statt Bargeld - Rechtliche Aspekte

"Nach dem Kauf eines Gymnastikballs kam ich zu Hause drauf, dass er deutlich von dem auf der Verpackung angegebenen Durchmesser abwich und für Erwachsene zu klein war. Meine Reklamation wird vom Händler zwar anerkannt und er stimmt einer Rücknahme zu. Er bietet mir aber kein Bargeld an, sondern nur eine Gutschrift, weil der Ball preisreduziert war. Muss ich das akzeptieren?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Maria Ecker.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang