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Haftpflichtversicherungen - Fast für jeden Fall

Wer jemand anderen verletzt oder einen Gegenstand beschädigt, muss dafür geradestehen. Eine Haftpflichtversicherung kann die finanziellen Folgen wenigstens teilweise lindern.

Ohne sie läuft gar nichts: eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss jedes Auto ­haben, das auf öffentlichen Straßen unterwegs ist. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Andere Haftpflichtversicherungen sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch sinnvoll.

Keine All-in-One Lösung

Eine Haftpflichtversicherung, die alle nur denkbaren Risiken abdeckt, existiert nicht. Neben der Kfz-Haftpflicht kann man auch eine Privathaftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen (um nur einige wesentliche Arten zu nennen).

Die Pflicht zur Haftung für Schäden beschränkt sich auf Personen, die einen Schaden verursachen. Geht das Fenster durch den Wind zu Bruch, haftet niemand dafür. Verursachen bedeutet hier allerdings nicht, dass Absicht im Spiel ist. Meist liegt Fahrlässigkeit vor: Man hat zu wenig aufgepasst, das Kind mit der Steinschleuder nicht ausreichend beaufsichtigt oder die brennende Zigarette zu nahe an den Mantel der Freundin gehalten. Je nach Schwere sprechen die Juristen von leichter oder grober Fahrlässigkeit. Bei Vorsatz, wenn absichtlich und in vollem Bewusstsein etwas beschädigt oder jemand verletzt wird, verweigern Haftpflichtversicherungen die Leistung. Ob Vorsatz vorliegt, ist aber im Einzelfall nachzuweisen.

Sinnvolle Privathaftpflichtversicherung

Weil niemand ausschließen kann, dass ihm gelegentlich ein Missgeschick passiert, ist eine private Haftpflichtversicherung dringend anzuraten. Verursacht man nämlich einen schweren Schaden, drohen hohe ­Ersatzforderungen und man müsste womöglich bis ans Lebensende dafür zahlen! Die private Haftpflichtversicherung ist hierzulande im Allgemeinen in der Haushaltsversicherung inkludiert. Man kann sie aber auch separat abschließen; oder sie ist in einem anderen Versicherungspaket enthalten, etwa in einer Reiseversicherung.

Privathaftpflicht, Tätigkeitsschaden

Die Privathaftpflicht prüft – wie alle Haftpflichtversicherungen –, ob ihr Versicherter zum Schadenersatz verpflichtet ist, und ­leistet Ersatz für Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme. Unberechtigte Schadenersatzforderungen werden abgewehrt. Versichert sind auch die Kosten für Rechtsstreitigkeiten.

Die Versicherungssumme sollte mindes­tens 750.000 Euro betragen, besser aber ­eine Million oder mehr. In älteren Verträgen sind oft noch niedrigere Beträge vereinbart. Hier sollte man unbedingt eine Anpassung vornehmen. In Deutschland (wo die Haftpflichtversicherung allerdings im Normalfall separat abgeschlossen wird) liegt die empfohlene Mindestdeckung bei 3 Millionen Euro. Auch Verträge mit 10 oder 15 Millionen Euro sind nicht ungewöhnlich.

Versichert ist die ganze Familie

Versichert sind nicht nur Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin, sondern auch der Partner und die im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Erwachsene Sprösslinge bleiben bei den meisten Versicherern länger mitversichert, wenn sie im gleichen Haushalt leben und über kein eigenes Einkommen verfügen. Die Regelungen unterscheiden sich hier aber je nach Versicherungsinstitut. So kann es vorkommen, dass Kinder mit dem Erreichen der Volljährigkeit oder einer bestimmten Altersgrenze aus der Mitversicherung herausfallen. Hier sollte man mit seinem Versicherer Rücksprache halten und erwachsene Kinder entweder mit einer Zusatzprämie in die Familien-Haftpflicht mit hineinnehmen lassen oder für sie eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

Außerdem sind Personen mitversichert, die für den Ver­sicherungsnehmer häusliche Arbeiten mit einem Arbeitsvertrag oder aus Gefälligkeit verrichten. Ein Arbeitsunfall ist jedoch nicht durch die Privathaftpflicht abgedeckt! Nicht versichert sind auch Schäden, die ­nahen Angehörigen zugefügt werden, die über dieselbe Polizze versichert sind. Schäden unter Verwandten, die nicht im selben Haushalt leben, sind nur dann versichert, wenn „kein Verwandtenausschluss“ vereinbart wurde. Solche Schadensfälle können bei neueren Verträgen gegen eine Mehrprämie abgesichert werden.

Ausschluss Tätigkeitsschaden

Ein Spezialfall ist der sogenannte Tätigkeitsschaden. Klassisches Beispiel: die ­Digitalkamera, die Ihnen ein Freund in die Hand drückt, damit Sie ihn knipsen, und die Ihnen dabei aus der Hand fällt. Gemeint ist also, dass man einen Gegenstand, der einem nicht gehört, bewusst verwendet und dabei versehentlich beschädigt. Der­artige Tätigkeitsschäden sind nicht automatisch mitversichert, können aber gegen eine höhere Prämie abgesichert werden. In manchen neueren Polizzen sind sie oft schon inkludiert. Und gehen Gegenstände nur verloren, leistet die Haftpflichtver­sicherung ebenfalls keinen Ersatz.

Haus- und Tierbesitzer

Bello braucht eine Versicherung

Wichtig ist auch eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter. Tierhalter haften nämlich immer für Schäden, die ihr Liebling anrichtet, auch wenn dem Halter kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. Der Abschluss einer speziellen Hundehaftpflichtversicherung ist jedoch nicht nötig. Günstiger fährt man, wenn etwaige Hoppalas des vierbeinigen Freundes über die Haushaltsversicherung abgedeckt werden. Bei einigen Versicherern ist das automatisch der Fall. Wenn nicht, kann die Haushaltsversicherung meist problemlos erweitert werden. Katzen und Kleintiere sind ohnehin gratis mitversichert.

Haftung für Haus und Grund 

Auch Hausbesitzer können mit Schaden­ersatzforderungen konfrontiert sein. Etwa dann, wenn ein Passant im Winter auf dem nicht geräumten Gehsteig vor dem Haus ausrutscht – das Räumen ist ja gesetzlich vorgeschrieben. Gegen derartige Forderungen kann und soll man mittels Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vorsorgen. Wenn das Haus errichtet wird, bietet sich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung an, die zum Beispiel dann leistet, wenn die Baustelle nicht ordentlich abge­sichert war und dadurch das Nachbarhaus beschädigt oder ein zufällig des Weges Kommender verletzt wird. Wer ohnehin das fertige Haus versichern möchte, kann das Bauherrenrisiko gleich mit der prä­mienfreien Rohbauversicherung im Rahmen einer Eigenheimpolizze abdecken lassen. Achtung: Schwarzarbeit ist hier nie versichert! Verfügt das Haus über einen ­Öltank, ist eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung dringend anzuraten. Denn wenn Öl ausläuft und das Grund­wasser oder ein nahe gelegener Bach oder Fluss verschmutzt wird, zahlen weder Privat­haftpflicht noch Eigenheimversicherung. 

Sport, Beruf

Kollision auf der Piste

Gedeckt sind jedoch viele mögliche Schäden, die beim Sport passieren können. Wenn man als Radfahrer einen Unfall verursacht, ist die private Haftpflicht zuständig. Wer also öfter das Fahrrad benutzt, aber nicht über eine Haushalts- und damit Haftpflichtversicherung verfügt, sollte unbedingt eine Radfahrer-Haftpflichtver­sicherung abschließen! Sie wird zum Beispiel über Vereine angeboten. Profimäßig betriebener Sport ist aber durch die nor­male Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt, ebenso wenig die Jagd oder die ­Benutzung des eigenen Motorbootes. Hier müssen spezielle Haftpflichtversiche­rungen abgeschlossen werden. Manchmal sind sie sogar vorgeschrieben.

Berufliche Tätigkeiten

Auch im Rahmen beruflicher oder betrieblicher Tätigkeit können Haftpflichtver­sicherungen abgeschlossen werden. Freiberufler wie Ärzte, Architekten, Ingenieure oder Rechtsanwälte sichern sich damit gegen Schadenersatzforderungen ihrer Patienten, Klienten oder Kunden ab. Erleiden die Kunden eines Unternehmers einen ­finanziellen Schaden, ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zuständig. Nicht nur Finanzberater und Versicherungsmakler, auch Werbeagenturen oder IT-Unternehmen machen davon Gebrauch.

Eine Versicherung kann aber niemals alle Widrigkeiten abfedern. Wenn man einen größeren Schaden verursacht oder sich kleinere Schäden häufen, zahlt der Ver­sicherer zwar, darf dann seinen „teuren“ Kunden aber kündigen.

Zusammenfassung

Kompetent mit "Konsument" 

  • Sinnvolle Privathaftpflichtversicherung. Meist Bestandteil der Haushaltspolizze; deckt Schadenersatzansprüche, wenn man im Privatleben etwas beschädigt oder jemanden (unabsichtlich) verletzt; Haftung beim Sport und für Haustiere oft inkludiert.
  • Deckungssumme nicht zu niedrig. Mindes­tens 750.00 Euro, besser eine Million, sonst muss man bei schweren Schäden für den darüber hinausgehenden Betrag selbst aufkommen. Alte Verträge anpassen lassen, sie haben oft ­niedrigere Summen!
  • Haus- und Grundbesitzer haften. Dach­lawinen, Stürze bei Glatteis oder die Gefahr durch austretendes Heizöl machen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht- oder eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sinnvoll.

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Aus dem Inhalt:

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136 Seiten, € 14,90 (+ Versand)

Leserreaktionen

Leserreaktionen

Leistung verweigert 

Unser Sohn ist vor 17 Jahren auf einem Spielplatz beim Spielen und durch Drängeln von einem anderem Kind auf einer Rutsche nach vorne gefallen und ihm wurden dabei 2 Vorderzähne (bereits die Zweiten) in den Oberkiefer gestoßen. Die Haushaltsversicherung weigerte sich, die Kosten für den Zahnersatz zu übernehmen. Die Klage gegen das Kind wurde abgewiesen, mit der Begründung, dass ein Kind mit 7 Jahren die Tragweite seiner Handlungen nicht abschätzen und daher auch nicht schuld sein kann. Worauf die Haushaltsversicherung der betroffenen Familie die Kostenübernahme, durch die Abweisung vom Gericht begründet, verweigerte. Eine Nachfrage bei meinen eigenen Versicherern ergab, dass sie bei von Kindern verursachten Schäden immer zahlen. Also nachfragen und notfalls die Versicherung wechseln.

Helmut Hörhan
Wien
(aus Konsument 12/2009)

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