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Internet-Kaufschutz der Allianz - Selten sinnvoll

Beschädigung und Zerstörung von Waren auf dem Heimweg nach dem Einkauf, Verschwinden auf dem Transportweg und Missbrauch der Kreditkarte: Der Leistungsumfang dieser neuen Versicherung für Einkäufe liest sich gut, mehr aber nicht.

Die Vase, die man soeben im schicken Design-Shop erstanden hat, zerspringt auf dem Heimweg in tausend Scherben, das TV-Gerät rutscht beim Auspacken aus der Verpackung und ist unrettbar beschädigt. Glaubt man der Allianz, drohen Österreichs Konsumenten mannigfaltige Gefahren. Versicherer sind eben berufsmäßige Schwarzmaler.

Schutz kurz nach dem Kauf

„Sicherheit für Ihre Einkäufe“ verheißt die Werbeschrift für das neue Allianz-Produkt. „Damit die Freude am neuen Fernseher, dem Computer, der Vase … nicht getrübt wird, sorgen Sie einfach mit unserem kombinierten Internet-/Kaufschutz vor. Damit ist Ihr Einkauf gegen Beschädigungen beim Transport geschützt, und Sie selbst vor dem Missbrauch Ihrer Kreditkarte bei einem Interneteinkauf.“ Für Beschädigungen bis zu 24 Stunden nach Übergabe an den Käufer gilt, egal, wer den Schaden verursacht hat: Die Ware wird entweder repariert oder ersetzt, oder der Kaufpreis wird rückerstattet. Und für den Schaden aus missbräuchlicher Verwendung der Kreditkarte (Einkauf durch Unbefugte im Internet) kommt die Versicherung auf. 

Niedrige Jahresprämie

Die Versicherung wird nicht beim Kauf einer Ware abgeschlossen, sondern über die Allianz bzw. einen Allianz-Vertreter. Sie umfasst alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen. Die jährliche Prämie beträgt 19,98 Euro. Nicht versicherbar sind Wertsachen wie Uhren und Schmuck, Kraftfahrzeuge und Anhänger, Lebens- und Genussmittel, Kosmetika und Medikamente, Tiere, Pflanzen und Gebrauchtwaren. Pro Schaden werden maximal 5.000 Euro bezahlt, im Jahr insgesamt höchstens 10.000 Euro. Laut Anbieterangaben ist das Versicherungsprodukt in der Schweiz bereits sehr beliebt.

Begrenzter Schutz

Wenn die neue Vase gleich nach dem Einkauf zerbricht oder man auf der Heimfahrt den neuen Monitor ruiniert, ist diese Versicherung wohl wirklich hilfreich. Ob das auch für den normalen Gewährleistungsfall gilt – der neu gekaufte Fernseher streikt, obwohl der Stecker ordnungsgemäß in der Steckdose steckt –, muss dahingestellt bleiben. Denn damit diese Versicherung greift, muss ein Transportschaden eingetreten sein. Und den muss der Versicherungsnehmer erst einmal beweisen können.

Schreiben Sie uns

Der Allianz-Kaufschutz ist neu. Daher interessieren wir uns dafür, welche Erfahrungen Sie damit gemacht haben. Wie sind Sie auf dieses Produkt aufmerksam geworden? Sind Sie damit zufrieden? Hatten Sie schon einen Schadensfall, den Sie bei dieser Versicherung eingereicht haben? Waren Sie mit der Abwicklung und der Leistung zufrieden?
Bitte schicken Sie Ihre Berichte an: leserbriefe@konsument.at.

Entbehrliche Versicherung

Rückbuchung bei Kreditkartenmissbrauch

Seltsam mutet auch der versprochene Schutz vor Kreditkartenmissbrauch bei Onlinekäufen an. Als Beispiel führt die Allianz den Hackerangriff auf das Sony-Playstation-Netzwerk an, bei dem auf Millionen Kreditkartendaten zugegriffen wurde. Nun sind aber die Daten auf einer Kreditkarte nicht geheim. Man zeigt die Karte ja auch beim Bezahlen im Geschäft her. Aus diesem Grund gibt es in den Geschäftsbedingungen aller Kreditkartenfirmen die Bestimmung, dass Buchungen aus missbräuchlicher Verwendung rückzubuchen sind. Darunter würden auch Missbräuche aus dem Sony-Hackerangriff fallen. Eine eigene Versicherung ist hier also nicht nötig.

Anders liegt der Fall, wenn die Kreditkarte gestohlen wird und der Dieb sofort damit einkauft. Hier ist die neue Versicherung wieder nützlich. Der bestohlene Kartenbesitzer muss nämlich meist einen Selbstbehalt zahlen. Und den übernimmt der Allianz-Kaufschutz.

Schäden beim Transport

Der Kaufschutz verspricht auch Deckung, wenn man im Onlineshop oder beim Versandhändler Waren bestellt und diese dann beim Versand beschädigt werden oder verloren gehen. Doch da brauchen Konsumenten keine Versicherung. Das Fernabsatzgesetz räumt ihnen ein Rücktrittsrecht ein. Wenn die im Versandhandel bestellte Ware beschädigt wird oder gar nicht ankommt, sollte man also den Rücktritt vom Vertrag erklären. Dann muss man beschädigte oder verschwundene Ware nicht bezahlen bzw. erhält das Geld zurück, falls Vorauszahlung geleistet wurde.

Unser Fazit: entbehrlich

Der Allianz-Kaufschutz kostet mit knapp 20 Euro im Jahr zwar nicht die Welt. Einige der versprochenen Leistungen wie Kreditkartenrückbuchung bei Missbrauch oder Kostenersatz für Transportschäden im Versand gibt es aber ohnehin zum Nulltarif.

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