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Kamin- und Kachelofenstudio Schwaiger - Falsch beraten und geplant

, aktualisiert am

"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Erst baute das Kamin- und Kachelofenstudio Schwaiger einen Warmluftkamin mangelhaft ein. Dann verweigerte die Firma der Kundin die gesetzliche Gewährleistung.

Unser Beratungsteam konnte diesen Fall für den Konsumenten leider nicht positiv erledigen 

Kamin- und Kachelofenstudio Schwaiger in Wörgl

Frau Eckert hatte vor, in ihrer Wohnung einen Warmluftkachelkamin einbauen zu lassen, und suchte zwecks Informationen das Kamin- und Kachelofenstudio Schwaiger in Wörgl auf. Während der Beratungsgespräche wies Frau Eckert immer wieder darauf hin, dass "ihr“ Ofen, "ihr“ Kamin die Wärme speichern können müsse. Firma Schwaiger erstellte schließlich ein Angebot, Frau Eckert gab den Warmluftkachelkamin in Auftrag. Die Rechnung betrug 8.400 Euro. Der Kamin wurde von einem Subunternehmen der Firma Schwaiger errichtet.

Ofen speicherte die Wärme nicht

Frau Eckert freute sich riesig auf das Heizen mit dem neuen Ofen. Doch gleich nach der ersten Inbetriebnahme war es mit der Freude wieder vorbei. Das Gerät speicherte die Wärme nicht! Frau Eckert informierte das Kachelofenstudio Schwaiger und bat mehrere Male um Mängelbehebung. Das lehnte Firma Schwaiger bzw. deren Anwalt ab: Das Angebot habe keinen wärmespeichernden Ofen enthalten. Das Kamin- und Kachelofenstudio Schwaiger bot schließlich an, die Anlage wieder abzubauen. Freilich nicht kostenlos, sondern um 600 Euro.

"... entspricht nicht dem Stand der Technik"

Frau Eckert ließ den Ofen daraufhin von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen überprüfen: "Das Heizgerät mit Ummauerung entspricht nicht dem Stand der Technik und es wurden grobe Planungs- und Beratungsfehler hinsichtlich Verhältnis Wärmeabgabe zur Größe des Aufstellungsraums gemacht“, lautete das Resümee des Gutachters. Firma Schwaiger wurde mit dem Gutachten konfrontiert, lehnte die Mängelbehebung aber weiterhin ab.

Pflicht zur Gewährleistung und Schadenersatz

Frau Eckert wandte sich nun an unsere VKI-Landesstelle Tirol und bat um Unterstützung. In ihrem Interventionsschreiben wies die Landesstelle Tirol das Kamin- und Kachelofenstudio Schwaiger auf seine gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hin. Demnach hat der Käufer das Recht, vom Unternehmer eine Verbesserung oder den Austausch einer mangelhaften Sache zu verlangen. Der Unternehmer muss die Mängel kostenlos, innerhalb einer angemessenen Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Kunden beheben. Da die Anlage laut Gutachten obendrein nicht dem Stand der Technik entspricht und grobe Planungs- und Beratungsfehler gemacht wurden, steht Frau Eckert auch Schadenersatz zu.

Anwalt schmettert Forderungen ab

Die Antworten auf dieses und ein weiteres Interventionsschreiben kamen wieder vom Rechtsanwalt der Firma. Mit dem Satz: „Die außergerichtlichen Bemühungen zur Bereinigung der Sache sind hiermit beendet“, schmetterte er unsere Forderungen endgültig ab.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .

Lesen Sie auch unser Heizkosten Extra

Stellungnahme Ofenstudio Schwaiger

Anmerkung der Redaktion: Das Ofenstudio Schwaiger hat uns am 19.5.2015 folgende Stellungnahme geschickt:

"Die Kundin hat sich in unserem Ofenstudio und bei sich zuhause mehrmals und intensiv beraten lassen (ca. 10 Std.). Es wurden verschiedene Möglichkeiten, einen Ofen zu errichten, vorgeschlagen, gezeichnet und ausgemessen. Die Entscheidungsphase dauerte ca. 2 - 3 Monate. Die Kundin hat sich für einen schönen Warmluftofen mit großer Sichtscheibe als Zusatzheizung entschieden.

Nach Fertigstellung wurden wir von der Kundin für unsere gute Arbeit mit Blumen und Pralinen gelobt. Daraufhin wurde der Ofen komplett bezahlt und auch mehrfach getestet.

Der Wunsch den Ofen wieder abzubauen kam erst viele Monate später von der Familie der Kundschaft. Diese Personen waren zu keiner Zeit bei einer Beratung oder beim Kauf dabei. Die Kundschaft erhielt von uns ein Angebot den Ofen abzutragen und zu entsorgen.

Die Familie der Kundschaft wollte aber mit fragwürdigen Mitteln von uns eine Rücknahme des Ofens bewirken und das Geld rückerstattet bekommen. Dies war für uns nicht zu akzeptieren, da unsererseits, vor allem bei der Beratung, sehr umsichtig vorgegangen wurde und die Kundin sich speziell für diesen Ofen entschieden hat."

Stefan Schwaiger
Ofen- und Herdstudio Schwaiger GmbH; Wörgl

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