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Kfz-Haftpflicht: Prämienerhöhung - Gesetzliche Regelungen

"Ist es statthaft, dass mein Versicherer zwar die Prämie für die Kfz-Haftpflicht auf Basis des Verbraucherpreisindex angepasst hat, die Versicherungssumme aber unverändert bleibt?" – In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Thomas Hirmke.

Thomas Hirmke (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Thomas
Hirmke

Gemäß § 14b Abs. 2 KHVG (Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz) dürfen in der Kfz-Haftpflichtversicherung Prämienerhöhungen aufgrund von vertraglichen Prämienanpassungsklauseln in einjährigen Abständen vorgenommen werden. Das Gesetz spricht ausdrücklich nur von einer Erhöhung der Prämie, nicht von der Versicherungssumme.

Automatische Anpassung alle 5 Jahre

Die Mindestversicherungssummen werden in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Art. 1 Abs. 3 der RL 84/5/EWG alle fünf Jahre automatisch an die Entwicklung des Europäischen Verbraucherpreisindex angepasst. Zuletzt erfolgte die Anpassung im Jahr 2010, die nächste ist also heuer zu erwarten.


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