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Konto und Sparbuch - Runter mit den Spesen

Bei Konto und Sparbuch lassen sich unnötige Mehrausgaben leicht ­vermeiden. Optimierungspotenzial ist in den meisten Fällen rasch gefunden.

Kontogebühren. Fürs Girokonto gilt: Sparen nicht auf dem Konto, sondern beim Konto! Für Guthaben wird verschwindend wenig ­gezahlt, bei den Gebühren aber oft schwindelerregend viel verlangt. Auf der Internetseite www.­bankenrechner.at der Arbeiterkammern findet man das günstigste Konto für ver­schiedene Szenarien. Die Bandbreite der Konto­spesen reicht dabei derzeit von null bis 180 Euro. Aufgrund fehlender Filialen sind Online­banken meist (aber nicht grundsätzlich) kostengünstiger bei den Gebühren und bieten manchmal etwas bessere Guthaben­zinsen. Tipp: Banken helfen Neukunden beim Wechsel, Schließungsgebühren sind nicht mehr ­erlaubt. Mehr Infos zum Kontowechsel finden Sie in KONSUMENT 10/2011 und in KON­SUMENT 4/2010.

Abschöpfungsauftrag nicht zu hoch ansetzen. Durch einen Abschöpfungsauftrag oder regelmäßige Überweisungen – meist monatlich – kann Geld vom Girokonto auf rentablere Anlageformen umgeleitet werden. Wird der Betrag aber zu hoch angesetzt und das Konto immer wieder einmal über den ­letzten Cent hinaus geräumt, fallen Über­ziehungszinsen von rund 6 bis 13 Prozent an. Eine echte Spesenfalle: Denn das lässt sich mit keiner Anlagevariante ausgleichen oder gar übertrumpfen.

Sonderzinssätze kontrollieren. Behalten Sie Bonusvereinbarungen auf Ihre ­Anlagen im Auge. Diese werden von den ­Banken oft nur befristet gewährt und ver­fallen nach Ablauf „stillschweigend“. Eine Notiz auf dem Kalender erinnert daran, und rechtzeitiges Neuverhandeln ist auf jeden Fall einen Versuch wert!

Kleingeld zur Hausbank. Einzahlungen von Kleingeld (z.B. aus Sparbüchsen) am ­Automaten bei der Hausbank tätigen und auf das Konto gutschreiben lassen. Das erspart oft die Zählgebühren.

Größere Geldbeträge abheben. Viele Kontopakete enthalten inzwischen Gebühren für "manuelle Bearbeitung“, also z.B. für eine Auszahlung an der Kasse. Bei größerem Bargeldbedarf kann eine online durchge­führte Erhöhung des Verfügungslimits sinnvoll sein. Aus Sicherheitsgründen nicht das Zurückändern des Limits vergessen! Alter­nativ an mehreren Tagen kleinere Beträge abheben und ansammeln.

Wichtig ist, seine möglichen Limits auf der Karte zu kennen. Es wird unterschieden in Tages-, Wochen- und Einkaufslimit. Manchmal besteht auch ein separates Foyer-Limit bei der Hausbank.

Zinssätze regelmäßig vergleichen und verhandeln. Bei variabel verzinsten Sparbüchern können Banken die Zinssätze jederzeit anheben oder senken. Ausverhandelte (höhere) Zinssätze bieten keine Garantie, dass diese bei der nächsten Zinssatzänderung von der Bank nicht wieder gesenkt ­werden. Daher regelmäßig – halbjährlich oder zumindest jährlich – mit dem Spar-buch am Schalter vorsprechen und den Zinssatz neu aushandeln. Onlinebanken bieten oftmals standardmäßig bes­sere Sparkon­ditionen als Filialbanken an. ­Aktuelle Infos über Zinsangebote finden Sie auf www.­konsument.at/sparzinsen.

Bindungsfrist nicht übersehen

Sparprodukte mit Kontoführungs­gebühr. Sollten generell gemieden werden. Die Zinsangebote der Banken liegen so nahe beieinander, dass sich bestimmt rasch eine gleich hohe Verzinsung bei einem Anbieter findet, der auf dieses zusätzliche Körberlgeld verzichtet.

Sparbücher – Bindungsfrist nicht übersehen. Bis zu einen Monat vor und ­einige Tage nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie das Geld von Ihrem gebundenen Sparbuch beheben. Achtung: Falls Sie den Termin versäumen, verlängert sich die ­Laufzeit ein ­weiteres Mal und Sie müssen Vorschuss­zinsen zahlen, wenn Sie vor ­Ablauf der Frist über Ihr Erspartes verfügen wollen.

Sparbücher – Vorschusszinsen ver­meiden. Wenn Sie nicht genau wissen, wann Sie Ihr Erspartes wieder brauchen, ­können Sie es auf mehrere Sparbücher mit unterschiedlicher Laufzeit aufteilen; zum ­Beispiel so, dass jedes Jahr eines abreift. Für Behebungen vor Ende der Laufzeit fallen bei gebundenen Sparbüchern nämlich oft Vorschusszinsen an – eine Strafe für die nicht eingehaltene Bindefrist. Sie betragen ein ­Promille (ein Tausendstel) des frühzeitig ­behobenen Betrags pro Monat. Beispiel: ­Werden 1.000 Euro, die auf fünf Jahre gebunden sind, zwei Jahre vor Ablauf behoben, beträgt die „Strafgebühr“ immerhin 24 Euro. Durch den gestaffelten Ablauf von Spar­büchern lassen sich Vorschusszinsen weit­gehend vermeiden.

Kapitalsparbücher – Laufzeitende im Auge behalten. Hier wird zwar die Laufzeit nach Ablauf üblicherweise nicht automatisch verlängert. Der Gesamtbetrag wird aber nach der Bindungsfrist meist nur noch zu einem sehr niedrigen Prozentsatz verzinst. Daher sollte die Summe entweder behoben oder rasch auf ein neues Kapitalsparbuch trans­feriert werden.

Auflösung von Sparbüchern und Sparcards. Sowohl bei Sparbüchern als auch bei Sparcards können saftige Schließungs­gebühren anfallen: Bis zu 25 Euro werden bei Sparcards vom ohnehin nicht gerade ­üppigen Zinsgewinn abgezogen. Sofern ­keine Kontoführungsgebühr verrechnet wird, lautet die Strategie dagegen: das Sparguthaben wenn möglich einfach bis auf die Höhe der Schließungsgebühr beheben und bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag weiter­laufen lassen. Das schmerzt nicht wirklich im Geldbörsel und kommt letztlich billiger als eine Auflösung.

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