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Kreditkarten - Nicht jede Karte sticht

  • Bis auf einen Anbieter guter Service
  • Großes Minus bei Kurstransparenz
  • Unterschiedliche Qualität bei Versicherungspaketen

Gut jeder fünfte Österreicher zahlt laut einer Untersuchung von Markant Market Research bereits regelmäßig mit Kreditkarte, und am häufigsten wird für und bei Reisen die Karte gezückt. Die Gründe dafür sind einleuchtend: Wer mit Kreditkarte unterwegs ist, braucht nicht viel Bargeld einzustecken oder Geld zu wechseln, sondern zahlt einfach vor Ort mit dem Plastikgeld. Die Umrechnung erfolgt dann durch das Kreditkartenunternehmen, abgerechnet wird erst einige Zeit nach dem Kauf. Dazu kommt der Versicherungsschutz im Ausland, der bei vielen Karten inkludiert ist, vor allem wenn der Urlaub per Karte bezahlt wurde.

Karten mit Versicherung

Diesmal haben wir Karten mit Versicherungsschutz unter die Lupe genommen, wie sie direkt von Kartenorganisationen ausgegeben werden. (Andere Kreditkarten, beispielsweise die ÖBB-Vorteilscard mit Kreditkartenfunktion, können andere Leistungen bieten. VISA und MasterCard gibt es auch nur mit Basisleistungen um 18,17 Euro.) Besonders interessierte uns: Wie sind Service und Informationsqualität? Wie wird abgerechnet? Und vor allem: Was steckt hinter den inkludierten Reiseversicherungspaketen?

Service gut, Information mangelhaft

Von den vier Kreditkartenorganisationen MasterCard, VISA, Diners und American Express haben drei rasch und zuverlässig auf telefonische und schriftliche Anfragen reagiert. Enttäuschend das Servicecenter von American Express: Auf schriftliche Anfragen wurde nicht reagiert, bei telefonischen falsch informiert:

Falsche Auskunft über Gebühr

Die Hotline betreut vor allem den deutschen Markt und erteilte unseren Testern mehrmals eine falsche Auskunft über die Gebühr, die bei Verwendung im Ausland anfällt (die ist für österreichische Karten in Wirklichkeit doppelt so hoch). Also Vorsicht, wenn Sie Informationen bei der American Express-Hotline einholen!

Schwache Monatsabrechnung

Den guten Serviceleistungen der anderen Anbieter steht leider bis auf eine Ausnahme das Informationsdefizit bei der Monatsabrechnung gegenüber. Vor allem geht aus den Auszügen meist nicht hervor, zu welchem Kurs die im Ausland bezahlten Beträge umgerechnet wurden. Löbliche Ausnahme: MasterCard, die den verwendeten Wechselkurs deutlich auf der Abrechnung angeben und dazu im Internet (www.europay.at) die Möglichkeit bieten, den jeweiligen Kurs durch Datumseingabe rückwirkend festzustellen. Bei den drei Konkurrenten aber ist der verrechnete Kurs nirgendwo einzusehen.

Große Spannen bei Wechselkurs

Generell haben Kreditkartenunternehmen bei der „Kursgestaltung“ weitgehend freie Hand, und das dürfte auch weidlich ausgenützt werden: Für 10.000 Forint verrechnete MasterCard 41,30 Euro, während American Express für denselben Betrag an ein und demselben Tag bereits auf 42,20 Euro kam. Hochgerechnet auf 100.000 Forint (ein durchaus vorstellbarer Betrag, wenn zum Beispiel die Hotelrechnung bezahlt wird) macht die Differenz immerhin schon 9 Euro aus. Die anderen zwei Anbieter lagen dazwischen. Konsumenten beschweren sich bei uns öfters über „freihändige“ Kurse.

Schlechten Bargeldkurs für bargeldlose Zahlungen

Nur zwei Anbieter (MasterCard und American Express) geben ein Minimum an Information über die verwendeten Kurse. Umso seltsamer, dass hier als Referenzkurs Valutenkurse angeführt werden, die beim Handel mit Bargeld (also beispielsweise beim Geldumtausch in der Bank) verrechnet werden. Bei bargeldlosen Transaktionen werden normalerweise Devisenkurse angewendet, Valutenkurse sind immer schlechter. Warum gerade bei Kreditkartentransaktionen, also den bargeldlosen Zahlungen schlechthin, der Referenzkurs für den Handel mit Bargeld zum Tragen kommt, ist schleierhaft und schreit nach Korrektur. Es ist anzunehmen, dass sich auch die anderen Anbieter an den Valutenkursen orientieren.

Unterschiedliche Versicherungsleistungen

Bei den in der Kreditkartengebühr inkludierten Versicherungsleistungen zeigt sich eines deutlich: Einen klaren Favoriten gibt es nicht. Einmal schneidet der eine Anbieter besser ab, dann wieder ein anderer. So ist zum Beispiel die MasterCard der eindeutige Gewinner in der Kategorie „Reisegepäckversicherung“, weil das Unterversicherungsrisiko inkludiert ist und die Versicherungssumme nicht nur generell höher ist, sondern auch technische Geräte voll umfasst. Dafür landet MasterCard bei der Unfallversicherung weiter hinten, weil die durchschnittliche Invaliditätssumme sehr niedrig bemessen ist.

Schwarzer Peter bei American Express

Diners wiederum schneidet bei der Reisegepäckversicherung am schlechtesten ab, weil technische Geräte nicht mitversichert sind und die Reise überwiegend per Karte bezahlt werden muss, damit der Versicherungsschutz überhaupt greift. Dafür gehen die „Oscars“ in den Kategorien Unfall- und Krankenversicherung an Diners. Die VISA-Card hält sich durchwegs im Mittelfeld, der Schwarze Peter bei den Versicherungsleistungen der Plastikkarten geht klar an American Express.

Versicherungsschutz: Sehr wechselhaft

Ob das einmal gute und dann wieder schlechte Leistungsangebot Strategie oder Zufall ist, können wir nicht sagen. Sicher ist, dass durch das Hervorheben besonderer Einzelleistungen der Eindruck eines umfassenden Versicherungsschutzes entsteht. In Wirklichkeit gibt es dann aber Einschnitte und Kürzungen in anderen Teilbereichen. Im Prinzip hilft hier nur, für sich selbst die wichtigsten Versicherungsrisiken festzulegen und dann zu vergleichen, wer was bietet..

Krasse Widersprüche

Aber das ist gar nicht so einfach. Seltsamerweise finden sich in den Broschüren der Kreditkartenunternehmen zum Teil andere Aussagen als in den dazu gehörenden Versicherungsbedingungen, die den Reiseversicherungspaketen der Kreditkarten zugrunde liegen. Ein Beispiel: Laut VISA-Broschüre sind Sportgeräte dann versichert, wenn sie gerade benutzt werden. Die Versicherungsbedingungen besagen jedoch, dass die Versicherung nur dann gilt, wenn die Sportgeräte nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch sind (also nicht benutzt werden). Oder, noch einmal die VISA-Broschüre: Kinderlähmungs- und Zeckenbissrisiko sind ausgeschlossen – in den Versicherungsbedingungen sind sie aber gedeckt. Bei Diners liegt laut Broschüre ein Versicherungsfall vor, wenn der gebuchte „Rückflug“ nachweislich verspätet ist. In den Versicherungsbedingungen ist aber generell von gebuchten „Flügen“ die Rede, also nicht nur von der Rückreise

Gleich zur Versicherung

Im Schadensfall ist das Versicherungsunternehmen zuständig, das mit dem Kre- ditkartenunternehmen zusammenarbeitet. Wenden Sie sich also gleich an den Versicherer und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, was nun tatsächlich rechtsverbindlich ist. Prinzipiell haben die Versicherungsbedingungen mehr Gewicht.

Eine individuelle Gestaltung ist bei den Versicherungspaketen der Kreditkarten nicht möglich; sie ist aber auch nicht unter allen Umständen erforderlich (siehe dazu: „Kreditkarte oder extra abschließen?“).

Volle Haftung bei mangelnder Sorgfalt

Ein sorgfältiger Blick in die Geschäftsbedingungen lohnt sich auch beim Thema Haftung. Grundsätzlich sind je nach Anbieter bestimmte Haftungsgrenzen festgelegt, bis zu denen Sie belangt werden können, wenn die Kreditkarte in falsche Hände gerät. Bei VISA und MasterCard sind das bis zu 72,67 Euro, bei Diners 50 Euro und bei American Express 25 Euro. Bei diesen relativ niedrigen Beträgen bleibt es aber nur, wenn Sie die in den Geschäftsbedingungen genannten Sorgfaltspflichten beachtet haben, also etwa die Kreditkarte immer gut verwahrt und nicht offen im Hotelzimmer oder Restaurant herumliegen haben lassen.

Nie Karte und PIN gemeinsam aufbewahren

Als klarer Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten gilt, wenn Sie Karte und PIN-Code gemeinsam in der Brieftasche aufbewahren. Bei drei Anbietern haften Sie bis zur Sperre prinzipiell unbeschränkt, wenn die Brieftasche verloren geht oder gestohlen wird und sich der „Finder“ bedient. Bei MasterCard ist die Haftung mit 1200 Euro pro Abrechnungsperiode begrenzt.

Versicherungsschutz: Kreditkarte oder extra abschließen?

Ähnlich, aber nicht gleich. Billiger ist jedenfalls der Kreditkarten-Reiseschutz (rund 35 Euro jährlich) gegenüber einem vergleichbaren Versicherungsangebot. Kreditkartenorganisationen arbeiten mit bestimmten Versicherungspartnern zusammen. Dementsprechend ähneln sich die Versicherungsleistungen der Kreditkartenpakete und die Paketangebote der jeweiligen Kooperationspartner. In Einzelfällen schneidet der Kreditkartenschutz sogar besser ab: Bei MasterCard werden etwa ab 50 Prozent Dauerinvalidität 75.000 Euro geleistet, beim Versicherungspartner Europäische Reiseversicherung (EVR) nur 37.000 Euro. Andererseits sind bei MasterCard die Versicherungssummen pro Jahr begrenzt, bei der ERV jedoch pro Reise. Neben derartigen Feinheiten gibt es vor allem zwei Unterschiede zwischen Kreditkartenversicherung und Reiseversicherung:

Versicherte Personen: Bei Kreditkarten gelten die meisten Versicherungsleistungen vor allem für den Karteninhaber, für Angehörige nur teilweise. Bei der klassischen Reiseversicherung wird eine bestimmte Anzahl an Personen festgelegt, die dann alle gleichwertig versichert sind.

Stornoversicherung: Ist bei den Kreditkarten generell nicht inkludiert, außer bei Diners.

Fazit: Wenn Sie mit dem Standardschutz Ihrer Kreditkarte das Auslangen finden, fahren Sie damit günstig, denn dann haben Sie neben dem eigentlichen Zweck der Karte – der bargeldlosen Zahlungsmöglichkeit – auch noch den Versicherungsschutz. Für individuellere Lösungen und Speziallösungen, etwa eine Golfversicherung, eine eigene Skiurlaub-Versicherung, Schutz bei Inlandsreisen, Leistungen für bestimmte Mitreisende usw.) kommen Sie jedoch um eine eigene Reiseversicherungspolizze nicht herum. (Siehe dazu: Weitere Artikel - Reiseversicherungen.)

Was heißt "subsidiär"?

Wer sich die Versicherungsbedingungen der Kreditkartenpakete genauer durchliest, stößt bei allen Anbietern auf Formulierungen der Art: „Alle Versicherungsleistungen sind subsidiär. Sie werden daher nur erbracht, soweit nicht aus anderen bestehenden Privat- oder Sozialversicherungen oder von sonstigen Dritten Ersatz verlangt werden kann.“

Auf gut Deutsch heißt das: Der Versicherungsschutz der Kreditkarte wird nur dann wirksam, wenn der Schaden nicht bereits durch eine andere Versicherungspolizze gedeckt ist oder wenn die Haftung nicht schon aus dem Vertragsverhältnis resultiert (etwa die Fluggesellschaft gegenüber dem Passagier).

Ein Beispiel: Verursachen Sie etwa beim Urlaubsshopping einen Scherbensalat im Souvenirgeschäft, dann käme zuerst die Privathaftpflicht Ihrer Haushaltsversicherung zum Tragen, so Sie eine haben. In der Praxis wird nach Auskunft der Versicherer meist zwischen den Versicherungsgesellschaften geregelt, wer von ihnen den Schaden zu decken hat.

Zusatzleistungen neben dem Versicherungsschutz 1)

VISA

VISA-Magazin; Special Offers – exklusive Angebote speziell für VISA-Karteninhaber; Notfallservice bei Verlust oder Diebstahl der VISA-Karte im Ausland (der Karteninhaber erhält entweder Bargeld in einer Bank in seiner Nähe oder eine Ersatz-Karte); Zahlungsziel von bis zu sechs Wochen; Teilzahlung möglich

MasterCard

Kundenmagazin (4x jährlich); Umsatzabfrage im Internet; SET (Sicherheitssystem, das sichere Zahlungen garantiert); Erarbeitung neuer internationaler Sicherheitsstandards (Mastercard Secure Code - Überprüfung ohne physische Vorlage der Karte ob es sich um den berechtigten Karteninhaber handelt)

Diners

80 Airport Lounges weltweit kostenlos; Bonus Club in Jahresgebühr inkludiert; Kundenbindungsprogramm mit Punkten und Miles & More Meilenprogramm; NEWS zu jedem Kontoauszug; Magazin – mit speziellen Angeboten für Karteninhaber; kein fixer monatlicher Einkaufsrahmen; Teilzahlungsmöglichkeit; Business Class Check In ohne Business Class Ticket; 5 % Rabatt bei Travel Value Shops; 10 kg Übergepäck ohne Aufzahlung bei der AUA Group; 15 % Rabatt in Airest Restaurants; Sonderkonditionen bei Hertz, AVIS und Europcar; kostenlose Calling Card

American Express

Shop Garant 2 ): Einkaufsversicherung, inkludiert für alle mit American Express bezahlten Waren einen 90tägigen Schutz gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung

  • bei American Express Card: ab mind. € 50,- bis max. € 550,- pro Ware (max. € 3.100,- p.a.),
  • bei American Express Gold Card: ab mind. € 50,- bis max. € 1.100 pro Ware (max. € 4.600,- p.a.)

Return Protection – 90tägiges Rückgaberecht 2):

  • bei American Express Card: ab mind. € 30,- bis max. € 300,- pro Ware (max. 1.200,- p.a.),
  • bei American Express Gold Card: ab mind. € 30,- bis max. € 400,- pro Ware (max. 1.500,- p.a.),
  • bei American Express Blue Card: ab mind. € 30,- bis max. € 250,- pro Ware (max. 1.000,- p.a.)

Express Cash weltweit

  • American Express Card: max. € 700,- alle 7 Tage
  • American Express Gold Card: max. € 1.500,- alle 7 Tage
  • American Express Blue Card: max. € 350,- alle 7 Tage

Bargeld im Notfall-Scheck

  • American Express Card max. € 1.400,- im Inland alle 7 Tage, im Ausland alle 21 Tage
  • American Express Gold Card: max. € 3.600,- im Inland alle 7 Tage, im Ausland alle 21 Tage

Online Protection – Umfassender Schutz vor Missbrauch beim Einkauf im Internet

24-Stunden Service

Online Kontozugriff

Global Assist – weltweiter telefonischer Informations- und Hilfsdienst

Kundenbindungsprogramm: Membership-Rewards-Bonusprogramm: Für € 30,- p.a. (Corporate Card € 40,-) erhält der Kunde für jeden ausgegebenen Euro einen Membership Rewards Punkt. Die gesammelten Punkte können später in eine Vielzahl von Prämien eingelöst werden, z.B. Restaurantgutscheine, Ski-Tageskarten, Tages-Green-Fees, etc., Punkte sind auch auf bestimmte Vielflieger- und Hotelpunkteprogramme übertragbar.

Special Services für einzelne Kartengruppen:

American Express Personal Card and Corporate Card: Clients Mail (American Express Reisebüros u. Repräsentanzen als „Briefkasen für unterwegs); Money Order (Scheck und Überweisung)

American Express Gold Card: Clients Mail (American Express Reisebüros u. Repräsentanzen als „Briefkasen für unterwegs); Money Order (Scheck und Überweisung); Gold Card Travel Service; Persönliches Reiseprofil; keine Gebühr für Reiseschecks; Mitglied im Hertz No.1 Club

American Express Blue Card: Blue Deals: Spezielle Angebote auf der Blue Website: www.americanexpress.at/blue

1) laut Anbieterangaben
2)  für alle Karten außer American Express Corporate Card

Kompetent mit Konsument

  • Guter Service mit einer Ausnahme. Anfragen wurden rasch und zufriedenstellend beantwortet, ausgenommen  American Express.
  • Kursverrechnung nicht einsehbar. Bis auf MasterCard ist nicht klar ersichtlich, zu welchem Wechselkurs bei Auslandszahlungen umgerechnet wird.
  • Preisgünstiger Versicherungsschutz. Wer keinen speziellen Versicherungsbedarf hat, fährt mit den Paketen der Kreditkarten relativ günstig. Individuellere Gestaltung und Reisestorno sind aber nur bei klassischen Reiseversicherungen möglich.
  • Barbehebungen teuer. Kreditkarte zum Zahlen einsetzen, beim Bargeldabheben besser Bankomatkarte verwenden.
  • Kein Verlass auf Broschüren. Die Informationen weichen zum Teil von den Versicherungsbedingungen ab. Unbedingt Versicherungsbedingungen anfordern, im Zweifel schriftlich bestätigen lassen, was verbindlich ist.

So haben wir getestet

Getestet wurden die Kreditkarten mit Standardversicherungsschutz der vier Kreditkartenorganisationen VISA, MasterCard, Diners und American Express. Karten einzelner Sublizenznehmer - z.B. einzelner Banken oder einzelner Organisationen wie etwa ÖBB-Vorteilscard mit Kreditkartenfunktion können andere Leistungen umfassen und blieben hier unberücksichtigt.

Die Angaben in Prozent beziehen sich auf die Wertigkeit des jeweiligen Aspektes innerhalb der entsprechenden Bewertungsgruppe.

Neben der Servicequalität (20%) wurden die Informationsqualität (40%) und der Umfang der Versicherungsleistungen (40%) beurteilt.

Servicequalität:

Zur Beurteilung der Servicequalität wurden schriftliche und telefonische Anfragen getätigt. Bewertet wurde, ob und wie rasch geantwortet wurde und ob die Antworten korrekt waren. Je 50% der Bewertung beruhen auf Beantwortung der schriftlichen und der telefonischen Anfragen.

Informationsqualität:

Bei der Informationsqualität wurde die Qualität der Monatsabrechnung (40%), die Informationen über die Kursverrechnung (40%) und die Kostentransparenz (20%) bewertet.

Monatsabrechnung: Neben der Einsehbarkeit des Wechselkurses, der vorhandenen Informationen über Spesen und den vorhandenen Serviceinformationen auf der Monatsabrechnung, wurde auch die Lesbarkeit der Monatsabrechnung bewertet.

Kursverrechnung: Bei der Kursverrechnung wurde die Nachvollziehbarkeit des verrechneten Kurses bewertet. Hierbei wurde einerseits die Klarheit von den Angaben zur Kurserrechnung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die Bewertung miteinbezogen, sowie ob diesbezüglich relevante Einzelheiten mitgeteilt werden (Referenzkurs; Börsenplatz, an dem sich die festgelegten Kurse orientieren) – andererseits auch die Möglichkeit des Konsumenten, außerhalb der Monatsabrechnung ohne größeren Aufwand in die verrechneten Kurse Einsicht nehmen zu können.

Kostentransparenz: Beurteilt wurde, ob einzelne Kostenaspekte (Bearbeitungsentgelt, Kartensperrgebühr, Zinssätze bei Teilzahlung bzw. Zahlungsverzug sowie Mahnspesen) in den Geschäftsgrundlagen (den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) enthalten sind.

Versicherungsleistungen:

Bei den Versicherungsleistungen wurden die Versicherungsbereiche Reisegepäck- (20%), Haftpflicht- (20%), Unfall- (30%) und Krankenversicherung (20%) separat bewertet, andere Leistungen wurden unter „Sonstige Versicherungsleistungen“ (10%) zusammengefasst. Die Unfallversicherung wurde unterteilt in die spezielle Unfallversicherung (Verkehrsmittelunfallversicherung) und die allgemeine Unfallversicherung.

Für die einzelnen Teilbereiche erfolgte eine Punktebewertung. Ausgehend von einer Gesamtpunkteanzahl von 100 wurden für die Bereiche Reisegepäck-, Privathaftpflicht-, und spezielle Unfallversicherung die Leistungsobergrenzen (die Höhe der jeweiligen Versicherungssumme) und Voraussetzungen/Deckungsbereich (Voraussetzungen, um den Versicherungsschutz überhaupt zu erlangen, der versicherte Personenkreis und der jeweilige zeitliche und örtliche Deckungsbereich) mit je 50 möglichen Punkten bewertet. Für die Bereiche Allgemeine Unfallversicherung und Krankenversicherung erfolgte die Bewertung der Leistungsgrenzen mit einer höheren Punkteanzahl (65 Punkte) und die Voraussetzungen/Deckungsbereich mit je 35 Punkten.

Für die Bewertung wurde der „Bestwert“ als Maßstab herangezogen. Die Leistungsausprägungen der anderen Angebote wurden zu diesem Wert in Beziehung gesetzt und bewertet.

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