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Lebensversicherung: Zweitmarkt - Verkauf - in jedem Fall ein Verlust

  • Verkaufen als Alternative zur Kündigung
  • Nur im Notfall sinnvoll
  • Erst andere Optionen prüfen

Lebensversicherungen sind beliebt

Kapitallebensversicherungen zählen zu den häufigsten Versicherungs- und Anlageformen der Österreicher. Dabei scheinen sie deren Besitzer gar nicht einmal so glücklich zu machen: Gut die Hälfte der Lebensversicherungspolizzen wird vor Ablauf wieder gekündigt. Die häufigsten Gründe dafür sind finanzielle Engpässe in Form von Schulden, Kreditabzahlungen und unvorhergesehenen Ausgaben oder als Folge von Arbeitslosigkeit oder einer schweren Krankheit.

Ausstieg mit Nachteilen

Da Lebensversicherungen meist auf 20 oder mehr Jahre ausgelegt sind, bringt eine vorzeitige Stornierung immer Nachteile mit sich. Vor allem bei einem Ausstieg innerhalb der ersten Jahre bleibt von den Prämienleistungen wenig übrig, weil Kapitallebensversicherungen ihre Rendite erst in der zweiten Hälfte der Laufzeit erwirtschaften. Zudem belasten am Anfang Verwaltungskosten und Provisionen die Bilanz. Wie hoch der Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung zu welchem Zeitpunkt des Ausstiegs ist, finden Sie im Versicherungsvertrag.

Tatsache ist, dass er in den ersten Jahren weit unter dem liegt, was Sie mit einem anderen Anlageprodukt und den entsprechenden Zinsen erzielt hätten. Meist liegt der Betrag sogar unter dem, was Sie bisher an Prämien eingezahlt haben – ein realer Kapitalverlust!

Wenn das Geld knapp wird

Einen Weg aus dieser Misere bieten nun auch in Österreich Anbieter, die einen so genannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen aufgebaut haben. Das Prinzip ist simpel: Anstatt die Versicherung zu kündigen, verkaufen Sie sie mit allen Rechten und Pflichten an einen dieser Zweitmarktanbieter und erhalten dafür einen möglicherweise höheren Rückkaufswert als direkt bei Ihrem Versicherer. Der Vertrag bleibt dadurch aufrecht, die Prämie wird nun aber vom Käufer bezahlt, und dafür streift er am Ende auch die Ablaufleistung ein.

Für wen rechnet sich das Geschäft?

Auf jeden Fall einmal für den Käufer, denn der übernimmt ohnehin nur Polizzen, bei denen die Gebühren schon abgezahlt sind und nun die renditestarken Jahre kommen (siehe Kasten „Diese Polizzen kommen infrage“). Weil der Zweitmarktanbieter mit der Polizze möglichst viel Gewinn erwirtschaften will, entledigt er sich außerdem all dessen, was die Rendite schmälert. Im Wesentlichen sind das jene Dinge, die auch wir bei Lebensversicherungen immer wieder zur Ertragsoptimierung empfehlen. So wird auf jährliche Zahlungsweise umgestellt, um den Aufschlag auf monatliche Ratenzahlungen zu vermeiden. Außerdem werden Rendite-Killer in Form von Zusätzen (wie etwa „Unfalltod“) gekündigt.

Was bringt’s dem Versicherten?

Für Sie als Versicherter kann sich der Verkauf insofern lohnen, als Sie möglicherweise um einige Hundert bis Tausend Euro mehr zurückbekommen als bei einem Rückkauf durch den eigenen Versicherer, sprich: bei Kündigung. Außerdem bleibt Ihnen der Todesfallschutz erhalten, wenn auch nicht in voller, vereinbarter Höhe, sondern abzüglich Kaufpreis und vom Käufer bezahlte Prämien und Zinsen. Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie eine Polizze mit Einmalerlag vor Ablauf von zehn Jahren kündigen, muss diese mit 7 Prozent nachversteuert werden. Bei einem Verkauf an einen Zweitanbieter fällt diese Nachversteuerung nicht an.

7% Versicherungssteuer abgezogen

Dazu ein Beispiel: Ein 33-jähriger Mann schließt eine Erlebensversicherung in Form eines Einmalerlags in der Höhe von 138.142,07 Euro auf 15 Jahre Laufzeit ab. Die garantierte Versicherungssumme beträgt 202.004,65 Euro. Nach vier Jahren möchte er den Vertrag auflösen. Er erhält bei Rückkauf durch den Versicherer 135.862 Euro, weil vom Rückkaufswert von 145.161 Euro noch 7 Prozent Versicherungssteuer abgezogen werden. Vom Zweitmarkanbieter (cash.life) bekommt er 147.780 Euro.

Nicht gewinnbringend

Trotzdem: Den großen Reibach werden Sie auch beim Verkauf Ihrer Polizze an einen Zweitmarktanbieter mit Sicherheit nicht machen. Der Rückkaufswert wird deutlich unter dem liegen, was Sie bei regulärem Ablauf des Vertrags herausbekommen hätten; und auch hier ist keineswegs ausgeschlossen, dass Sie einen echten Verlust einfahren, also weniger zurückbekommen als einbezahlt. 

Möglichkeiten vergleichen

Wenn Sie aus einer finanziellen Notlage heraus kündigen oder verkaufen müssen, sehen Sie sich unbedingt zuerst alle Möglichkeiten an, die daneben noch offen stehen (siehe Kasten „Alternativen zu Kündigung und Verkauf“). Erst wenn klar ist, dass kein Weg an einer Stornierung vorbeiführt, überprüfen Sie, wie viel Sie von Ihrem Versicherer zurückbekämen, und fragen Sie dann bei allen Zweitmarktanbietern nach den angebotenen Auszahlungssummen. Diese können nämlich unterschiedlich hoch sein.

Sicher nicht lohnend ist ein Rückkauf rein aus Ertragsgründen. Auch wenn Ihnen ein Berater noch so sehr nahelegt, dass Sie auf einem schlecht verzinsten Produkt sitzen: Die Kapitalanlage, die das hereinspielt, was Sie durch den frühzeitigen Ausstieg verlieren, müsste einen unrealistisch hohen Ertrag bringen! Beim Abschluss eines neuen Produkts fallen zudem wieder Provisionen und Gebühren an – hier verdient nur der Vermittler und der Anbieter des neuen Anlageprodukts.

Vorsicht bei Neuabschluss

Aus denselben Gründen sollten Sie sich auch nicht zum voreiligen Abschluss einer Lebensversicherung bewegen lassen. Aussagen eines Beraters wie „Die lässt sich ja jetzt leicht wieder verkaufen, wenn Sie das Geld später doch wieder brauchen!“ sind reine Verkaufsargumente. Er erzielt mit einem Neuabschluss eine satte Provision – und Sie sitzen dann auf Jahrzehnte mit einem Anlageprodukt fest, das Sie nur unter Verlusten wieder loswerden, auch bei Verkauf an einen Zweitanbieter.

Geldanlage separat

Wenn schon Lebensversicherung, dann am besten Geldanlage und Versicherungsschutz trennen, zum Beispiel in längerfristige Sparprodukte und Wertpapiere einerseits und eine reine Risikoversicherung als Ablebensschutz für Angehörige andererseits. Falls Sie doch eine Erlebensversicherung oder eine Kombination in Form einer Er- und Ablebensversicherung wünschen, wählen Sie auf jeden Fall die Prämien so niedrig, dass sie auch langfristig leistbar sind.

Grundvoraussetzungen

  • Er- und Ablebensversicherungen oder reine Rentenversicherungen (keine Fondsgebundenen Lebensversicherungen oder reinen Risikoversicherungen)
  • maximale Restlaufzeit von 15 Jahren
  • aktueller Rückkaufswert mindestens 5000 Euro

Prüfung durch den Zweitmarktanbieter

Sind diese Voraussetzungen gegeben, prüft der Zweitmarktanbieter, ob die Polizze für ihn lukrativ ist. Argumente dafür können sein:

  • hoher Garantiezins
  • gute Rendite
  • bei kombinierten Er- und Ablebensversicherungen niedriges Eintrittsalter
  • hoher Schlussgewinnanteil

Alternativen zu Kündigung und Verkauf

Wenn Sie sich die Prämien für eine bestehende Lebensversicherung tatsächlich nicht mehr leisten können, müssen Sie sie trotzdem nicht gleich kündigen oder verkaufen. Fast alle Versicherungsgesellschaften bieten für kurzfristige finanzielle Notlagen Alternativen zur Stornierung an, zum Beispiel:

  • Beitragsfreistellung. Überlegenswert, wenn absehbar ist, dass Sie die Prämien längerfristig nicht zahlen können. Der Vertrag läuft weiter wie gehabt, Sie zahlen aber keine Prämien mehr ein. Dafür reduziert sich im Gegenzug die im Er- oder Ablebensfall ausgezahlte Versicherungssumme.
  • Prämie reduzieren (= Teilkündigung). Der Versicherungsschutz und die Beiträge  werden auf Dauer herabgesetzt.
  • Stilllegung. Dabei wird vereinbart, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum (max. 12 Monate) mit der Prämienzahlung aussetzen. Währenddessen läuft der Vertrag unverändert weiter, der Versicherungsschutz bleibt in voller Höhe erhalten. Nach Ablauf des vereinbarten Stundungszeitraums zahlen Sie die gestundeten Beiträge nach.

Reden, wenn´s eng wird.  Hören Sie auf keinen Fall einfach mit den Beitragszahlungen auf, sondern reden Sie mit Ihrem Versicherer, wenn’s eng wird.

Die Zweitmarktanbieter

Bis dato bieten am österreichischen Markt folgende Unternehmen den Rückkauf von gebrauchten Lebensversicherungen an:

Lebensversicherungsrückkauf: Kompetent mit "Konsument"

  • Verkauf an Zweitmarktanbieter. Bringt meist mehr als Kündigung einer Lebensversicherung, und der Todesfallschutz bleibt erhalten. Trotzdem steigen Sie auch hier mit Verlusten aus!
  • Nur im Notfall. Nicht aus Ertragsgründen verkaufen. Keine noch so gut verzinste Neuanlage kann den Verlust durch frühzeitigen Ausstieg ausgleichen.
  • Höchstwert herausschlagen. Wenn Sie schon verkaufen müssen, Angebote von allen Zweitmarktanbietern einholen, sie untereinander sowie mit dem Rückkaufswert des eigenen Versicherers vergleichen und an den Bestbieter verkaufen.

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