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Lebensversicherungen - Weniger Storno-Verlust

, aktualisiert am

Gesetzesänderung für Lebensversicherungsverträge ab 1. Jänner 2007.

Große Verluste bei vorzeitiger Kündigung

Wer seine Lebensversicherung schon bald nach Vertragsabschluss wieder kündigte, erhielt bisher nur einen Bruchteil seines Geldes zurück. Der sogenannte Rückkaufswert lag wesentlich niedriger als die Summe der Einzahlungen, weil die Kosten für den Vertragsabschluss (im Wesentlichen die Provisionen) sofort vom eingezahlten Kapital abgebucht wurden. Damit soll bald Schluss sein. Bei mehreren von uns geführten Musterprozessen sprachen Gerichte hier einen höheren Rückkaufswert zu als bisher. Außerdem beurteilten mehrere Gerichte, auch der OGH, die Vertragsbedingungen der Versicherer als intransparent und damit gesetzwidrig. Die Konsumenten wurden nämlich nicht klar über den finanziellen Schaden bei vorzeitiger Vertragsauflösung informiert.

Verbesserungen seit 2007

Dazu organisieren wir auch eine Sammelintervention im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums für Konsumenten, die eine Lebensversicherung nach dem 1. 1. 1997 abschlossen, in den letzten drei Jahren gekündigt haben und dabei schmerzhafte Verluste hinnehmen mussten. Wir wollen erreichen, dass Betroffene doch noch einen größeren Teil ihres Geldes wiedersehen. Näheres dazu finden Sie auf der Internetseite unseres Bereiches Recht, www.verbraucherrecht.at. Nicht zuletzt bewirkten unsere Prozesse auch eine Gesetzesänderung: Bei neuen Lebensversicherungsverträgen (abgeschlossen seit 1. Jänner 2007) werden die Abschlusskosten auf fünf Jahre verteilt. Daher verliert man bei vorzeitigem Ausstieg nicht mehr ganz so viel Geld. 

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