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Lebensversicherungen-Check - Polizzen, Pannen und Probleme

  • Erste Ergebnisse der Aktion Lebensversicherungs-Check
  • Kaum Informationen zu Vertragsdetails, Rendite und Kosten
  • Polizzen passen oft nicht zu den Bedürfnissen

Erfolg für Lebensversicherungs-Check

Unsere Aktion Lebensversicherungs-Check vom Herbst 2005 hat eingeschlagen. An die 1700 Polizzen wurden uns zur Prüfung zugeschickt. Allen Einsenderinnen und Einsendern sagen wir ein herzliches Dankeschön für ihre Mithilfe!

Knapp 10 Mio. Verträge in Österreich

Knapp 10 Millionen aufrechte Lebensversicherungsverträge gibt es derzeit in Österreich, der Großteil in der gemischten Er- und Ablebensversicherung (rund 70 Prozent der Einsendungen). Der Rest entfällt zu gleichen Teilen auf die Erlebens-(Renten-)Versicherung sowie die Fondsgebundene Lebensversicherung.

Die endgültige Analyse der Verträge steht zwar noch aus, unser erstes Fazit ist dennoch ernüchternd: In kaum einem Bereich der Geldanlage gibt es so wenig Transparenz! Wir haben folgende Problemfelder ausgemacht: 

  1. Unklarheit: Bei Vertragsabschluss ist den Versicherungskunden nicht klar, wie viel sie über die Jahre hinweg einzahlen werden. Und schon gar nicht, was ihnen unter dem Strich bleibt. Angesichts der Summen, um die es geht, ist das ein unhaltbarer Zustand. Hier ist die Branche, aber auch der Gesetzgeber gefordert!
    Bis Verbesserungen greifen, müssen die Konsumenten selbst aktiv werden und sämtliche Vertragsklauseln hinterfragen. Lassen Sie sich auch das kleinste Detail erklären. Die wichtigsten Produkte und Begriffe sind im unten stehenden Lexikon erklärt. 
  2. Provisionen:  Auch die Vertriebskosten fallen in Beratungsgesprächen meist unter den Tisch. Provisionen sind nichts Verwerfliches, sondern ehrlich verdientes Geld. Warum aber wird daraus so ein Geheimnis gemacht? Daher sollte man sich erkundigen, wie viel von der eingezahlten Prämie in den ersten Jahren in die so genannten Vertriebskosten fließt. 
  3. Garantierte Auszahlung: Geworben wird oft mit hohen Ertragsprognosen. Entscheidend ist aber, welchen Betrag der Versicherer garantiert auszahlen wird. Ehe man eine Lebensversicherung abschließt, sollten mehrere voneinander unabhängige Angebote eingeholt werden.

Im Folgenden schildern wir typische Probleme, die bei Lebensversicherungen auftreten können. In einer der nächsten „Konsument“-Ausgaben zeigen wir, wie Sie Ihren bestehenden Lebensversicherungsvertrag optimieren können.

Begriffswirrwarr und Tarifdschungel

Im März 1994 hatte Frau Susanne eine Lebensversicherung abgeschlossen, die damals nur „Er- und Ablebensversicherung“ hieß. Drei Jahre später wurde ihr Versicherer von einem anderen Versicherungsunternehmen gekauft. Daher wurde die Nummer ihrer Polizze geändert. Jetzt heißt die Versicherung von Frau Susanne „Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht für Ihre zweite Pension“. Nach wie vor handelt es sich aber um eine gemischte Er- und Ablebensversicherung.

Keine Norm für Produkte und Tarife

Im Versicherungsbereich gibt es keine Norm für Produkte und Tarife. Ein Name sagt also nichts über die Art des Vertrages. Auch kann sich dieser öfter ändern. Im Wesentlichen gibt es zwei Varianten: Produkte mit einer Absicherung für den Todesfall wie die gemischte Er- und Ablebensversicherung. Und Polizzen, die ausschließlich dem Ansparen oder der Geldanlage dienen wie die Erlebens- oder Rentenversicherung.

Zusagen werden nicht eingehalten

Als Herr Werner im Jahr 2000 seine Lebensversicherung mit 11-jähriger Laufzeit abschloss, legte ihm sein Berater folgende Rechnung vor: Auszahlungsbetrag 66.927 Euro, davon garantiert 46.979 Euro. Der (geschätzte) Gewinnanteil war mit 19.948 Euro veranschlagt. Schon nach 5 Jahren wurde dieses Versprechen nach unten revidiert: Die Wertnachricht vom 1. 1. 2005 wies nur mehr einen prognostizierten Auszahlungsbetrag von 51.622,03 Euro auf, also 23 Prozent weniger als ursprünglich angekündigt.

So wie Herrn Werner geht es derzeit allen Lebensversicherten. Die ursprünglichen Gewinnversprechen können nicht eingehalten werden, weil sich das Zinsniveau nicht so gut entwickelt hat wie damals angenommen.

Ablebensschutz schmälert den Ertrag

Frau Helene hat 1996 eine Er- und Ablebensversicherung für eine Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen. Insgesamt hat sie rund 14.000 Euro einbezahlt. Einer aktuellen Information ihres Versicherers zufolge soll sie heuer ungefähr 13.000 Euro ausbezahlt erhalten. Frau Helene glaubt an einen Irrtum. Doch das Minus hat leider seine Richtigkeit.

Geburtengeld für knapp 50-Jährige

Frau Helene war bei Vertragsabschluss bereits 49 Jahre alt. Und ihr Vertrag enthielt nicht nur einen Ablebensschutz (dessen Prämie mit steigendem Alter immer teurer wird), sondern auch die Zusatzleistung Geburtengeld (für eine 49-Jährige!) sowie einen Prämienerlass im Krankheitsfall.

Nur 79 Prozent gingen in den Sparstrumpf

Diese Versicherungsleistungen müssen natürlich bezahlt werden. Von der Bruttoprämie von seinerzeit monatlich 1030 Schilling wurden lediglich 810 Schilling angespart. Abschluss- und Verwaltungskosten sind dabei noch gar nicht berücksichtigt! Der Rest sind die Kosten für Risikoschutz und monatliche Zahlweise.

Falsche Verlängerung eines unpassenden Produktes

Ähnlich wie Frau Helene erging es Herrn Friedrich. Er hatte 1995 eine Er- und Ablebensversicherung auf 10 Jahre abgeschlossen und insgesamt 34.753 Euro einbezahlt. Heraus bekam er 35.558 Euro. Auch bei ihm ist der hohe Preis für den Ablebensschutz schuld. Immerhin ist er jetzt 71 Jahre alt. Beim Vertragsabschluss 1995 hatte er seinen vorigen Vertrag einfach verlängert, weil er mit dem Ertrag zufrieden war.

Sein Berater hat ihn nicht über die Nachteile des Ablebensschutzes informiert. Diesen braucht er nicht: Er muss nicht mehr für seine Kinder vorsorgen. Zudem wäre ein Ablebensschutz von 35.000 Euro viel zu niedrig, falls ein Familienerhalter plötzlich stirbt. Wer dafür vorsorgen will, wählt besser eine reine Ablebensversicherung ohne Sparanteil.

Der garantierte Zinssatz gilt nur für den Sparanteil

Kürzlich hat Frau Karola ihre Lebensversicherung ausbezahlt bekommen. Ihr Vertrag ist 10 Jahre gelaufen, die Garantieverzinsung bei Abschluss betrug 4 Prozent. Wir haben nachgerechnet: Ihr Kapital hat sich nur mit zirka 2,5 Prozent jährlich verzinst. Ist das korrekt? Leider ja. Der garantierte Zinssatz bezieht sich ausschließlich auf den Sparanteil des Vertrages, also nicht auf die Kosten und die Prämien für Ableben, Unfalltod etc.

Hohen alten Garantiezins nicht auf Spiel setzen!

Garantiert ist jener Zinssatz, der bei Abschluss des Vertrages gegolten hat. Bestehende Lebensversicherungsverträge sind also nicht von der Senkung auf 2,25 Prozent betroffen. Nur Neuabschlüsse seit 1. 1. 2006 haben diesen niedrigeren garantierten Zinssatz. Verträge, die 1997 oder 1998 abgeschlossen wurden, haben einen Garantiezins von 4 Prozent. Wer in seinem Vertrag noch diese günstigen Konditionen hat, sollte ihn nicht unüberlegt abändern.

Verwirrende Zusätze

Frau Elisabeth will eine Er- und Ablebensversicherung abschließen. Dabei werden ihr die Zusätze „Berufsunfähigkeit“ und „Unfalltod“ angeboten. Ersterer bedeutet aber nicht, dass sie eine Rente oder Einmalzahlung erhält, falls sie ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Vielmehr ist damit gemeint, dass der Versicherer im Fall einer Berufsunfähigkeit die Prämien bis zum Ende der Laufzeit übernimmt. Und der Zusatz „Unfalltod“ bedeutet, dass beim Ableben durch Unfall die doppelte Versicherungssumme ausbezahlt wird.

Wertverlust in den ersten Jahren

Herr Anton hat am 1. 6. 2002 eine Fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen und zahlt jährlich 855 Euro ein. Ende 2004 beträgt sein Kontostand aber nur 1398 Euro – etwas mehr als die Hälfte dessen, was er eingezahlt hat. Schuld daran sind zwei Faktoren. Der Wert von Herrn Antons Fonds ist gesunken. Und in den ersten Jahren fließt ein Teil der einbezahlten Prämien in die Vertriebskosten, im Wesentlichen die Provision, und wird vom Versicherer nicht veranlagt. Aus diesem Grund ist ein vorzeitiger Ausstieg aus der Lebensversicherung („Rückkauf“) für den Versicherungsnehmer ein schlechtes Geschäft.

Keine jährliche Rentensteigerung

Herr Martin hat bei seinem Pensionsantritt vor drei Jahren 145.000 Euro in eine Rentenversicherung gesteckt. Die monatlich ausbezahlte Rente soll seine Pension aufbessern. Bei Vertragsabschluss wurde ihm eine jährlichen Rentensteigerung von 1,5 Prozent prognostiziert. Doch Herrn Martins Rente wurde in den letzten beiden Jahren nicht erhöht („valorisiert“). Denn das passiert nur, wenn sich der Gewinnanteil entsprechend gut entwickelt.

Lebensversicherungs-Check: Ergebnisse und Rat

  • Fast jeder hat eine Lebensversicherung, doch kaum einer kennt sich dabei aus.
  • Fondspolizzen werden als Altersvorsorge verkauft. Doch dabei ist das Risiko zu beachten. 
  • Ablebensschutz ist für die Familie wichtig, aber besser extra und nicht als kombinierte Er- und Ablebensversicherung.
  • Am Ende rätselt manche Versicherungskundin, warum sie so wenig bekommt.
  • Viel Geld wurde in die Rentenversicherung investiert – da hätte er eine höhere Rente erwartet!
  • Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge bedeutet Bindung fürs Leben. Auch, wenn sie für Kinder abgeschlossen wird.
  • Für Kinder? Wenn Lebensversicherungen auf Kinder abgeschlossen werden, ist unklar, wie viel sie später aus dieser Lebensversicherung erhalten werden.

Lebensversicherungs-Lexikon

Ablebensversicherung

Auch Risikoschutz genannt. Sinnvoll, um die Existenz unversorgter Angehöriger zu sichern, falls der Familienerhalter plötzlich stirbt. Die Versicherungssumme wird nur beim Ableben der versicherten Person fällig. Daher ist die Prämie niedriger als bei einer gemischten Er- und Ablebensversicherung. Dient auch als Kreditrestschuldversicherung zur Absicherung eines Kredits.

Abrechnungsverband, Gewinnverband

In einem Abrechnungs- oder Gewinnverband sind gleichartige Versicherungen einer Gesellschaft (zum Beispiel Rentenversicherungen) zusammengefasst. Die Höhe der Gewinnbeteiligung richtet sich nach dem Gewinn des Abrechnungs- oder Gewinnverbandes, dem die Versicherung angehört.
Bonusrente

Sie ist durch eine vorgezogene Gewinnbeteiligung von Beginn an etwas höher, steigt dafür aber in den Folgejahren langsamer (= geringere Valorisierung). Die Valorisierung kann auch gänzlich wegfallen.

Britische Lebensversicherung

Britische Lebensversicherungen dürfen stärker in Aktien veranlagen als heimische Institute. Daher höhere Ertragschancen, aber auch höheres Verlustrisiko, das in den letzten Jahren auch realisiert wurde. Nicht zur alleinigen Altersvorsorge geeignet. Wichtig: über Bonität des Anbieters informieren (bei Ratingagentur oder Versicherungsmakler).

Direktionspolizze

Rentenversicherungsvertrag analog zur „Schalterpolizze“ im Kfz-Bereich: keine Beratung, dadurch keine Provision und höhere Auszahlung. Nur für sehr gut Informierte zu empfehlen!

Dread Disease Versicherung

Dread Disease bedeutet „gefürchtete Leiden“. Diese Lebensversicherung zahlt bereits bei schwerer (vorher definierter) Krankheit wie Herzinfarkt, Bypassoperation, Krebs oder Schlaganfall die vereinbarte Versicherungssumme während der Laufzeit. Man zahlt eine höhere Risikoprämie, das schmälert die Auszahlungssumme. Wichtig: Die Angebote unterscheiden sich bei den Erkrankungen, die in den Verträgen genannt werden.

Dynamisierung siehe Wertanpassung

Erlebensversicherung

Enthält keinen Ablebensschutz und ist damit eher Kapitalanlage als Versicherung. Sie kann als Einmalauszahlung oder Rentenoption abgeschlossen werden. Nur mit Rentenoption sind die Prämien als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Siehe auch Rentenversicherung.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Gemischte Er- und Ablebensversicherung, bei der der Kunde entscheiden kann, wie die Prämie für den Erlebensanteil seiner Versicherungsprämien veranlagt wird. Je nach Risikobereitschaft kann er zwischen unterschiedlichen Investmentfonds (Rentenfonds, Mischfonds, Aktienfonds) wählen, auch der Ablebensschutz ist frei wählbar. Ein bestimmter Veranlagungserfolg ist nicht garantiert. Beim Laufzeitende wird der aktuelle Gegenwert der bis dahin angesparten Fondsanteile auf einmal oder als Rente ausbezahlt. Zwar kann der Versicherungskunde über die Veranlagung seiner Beiträge mitbestimmen, er muss die Entwicklung der Veranlagung aber auch im Auge behalten, da er das Risiko trägt. Geworben wird mit höheren Ertragschancen als in der „klassischen“ gemischten Er- und Ablebensversicherung. Allerdings bedeuten höhere Chancen auch höheres Verlustrisiko. Eine Alternative ist eine Kombination von Fondssparen bei einer Bank mit separater Ablebensversicherung. Dies bietet mehr Transparenz und Flexibilität als eine Fondspolizze und ist bei Laufzeiten unter 20 Jahren auch kostengünstiger.

Garantieprodukte

Fondsgebundene Lebensversicherungen mit Kapitalgarantie. Dabei wird eine Beitragsgarantie und/oder Höchststandgarantie angeboten. Die eingezahlten Prämien, Prämien abzüglich Kosten oder der höchste erreichte Wert sind gesichert. Achtung: Garantieprodukte bedeuten nicht automatisch, dass das eingezahlte Kapital ausbezahlt wird. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung gelten die meisten Garantien nicht. Garantien schmälern den Ertrag.

Garantiezinssatz

Seit Jahresbeginn 2006 bieten österreichische Lebensversicherungen einen Garantiezins von 2,25 Prozent. Dieser bezieht sich aber nur auf den Sparanteil (einbezahlte Prämien abzüglich Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie Kosten für den Ablebensschutz). Gültig ist immer der Garantiezinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Gemischte Er- und Ablebensversicherung

Beliebteste Form der Lebensversicherung, obwohl selten die am besten geeignete. Die Versicherungsleistung wird entweder bei Tod des Versicherungsnehmers während der Laufzeit oder gemeinsam mit der angefallenen Gewinnbeteiligung bei Laufzeitende ausbezahlt. Es kann auch eine Verrentung der Erlebensleistung vereinbart werden. Die Prämie fließt in Erlebensversicherung (Sparanteil) und Ablebensschutz. Dadurch ist die Sparleistung geringer als bei einer reinen Erlebensversicherung. Sehr intransparent: Der Versicherer gibt nicht bekannt, welcher Teil der Prämie in welchen Topf fließt. Der Ablebensschutz kann in seiner Höhe nicht frei gewählt werden, sondern entspricht der garantierten Vertragssumme, was für eine echte Hinterbliebenenvorsorge meist nicht ausreicht.

Gewinnbeteiligung

Überschüsse, die der Versicherer erwirtschaftet, werden zum überwiegenden Teil als Gewinnbeteiligung gutgeschrieben und zusätzlich zur Versicherungssumme ausbezahlt. Die Höhe ist nicht garantiert und je nach Versicherer unterschiedlich. Die Prognosen sind nur unverbindliche Schätzungen.

Gewinnverband siehe Abrechnungsverband

Prämienfreistellung

Auf Wunsch kann vereinbart werden, dass der Versicherungsnehmer keine Prämien mehr für seinen Vertrag zahlt. Die Versicherungssumme wird entsprechend reduziert, sie wird nach Ablauf der regulären Laufzeit ausbezahlt. Eine Prämienfreistellung ist nur möglich, wenn bereits tariflich ein Rückkaufswert vorhanden ist.

Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge

Als Fonds oder Fondsgebundene Lebensversicherung seit 2003 auf dem Markt. Die staatliche Prämie beträgt derzeit 8,5 Prozent, der maximal geförderte jährliche Einzahlungsbeitrag 2066 Euro, die gesetzliche Mindestlaufzeit 10 Jahre. Prämienhöhe und geförderter Betrag werden jährlich neu festgelegt. Pro Person darf die Prämie nur einmal in Anspruch genommen werden. Ein Mindestalter für die Zukunftsvorsorge gibt es nicht, sie kann also auch schon für Kinder abgeschlossen werden.

Laut Gesetz muss zu mindestens 40 Prozent in börsennotierte Aktien investiert werden (de facto derzeit in Aktien der Wiener Börse). Bei widmungsgemäßer Verwendung sind die eingezahlten Beiträge plus die staatliche Förderung garantiert, auch ist das Produkt dann völlig steuerfrei. Wer sich am Ende der Laufzeit das Kapital auszahlen lässt, statt es zu verrenten, muss KEST nachzahlen und die Hälfte der staatlichen Prämien
zurückzahlen.


Rentenversicherung

Lebensversicherung, deren Leistung in einer regelmäßigen Rentenzahlung besteht. Bei echten Rentenversicherungen werden die Auszahlungen schon von vornherein als Rente vereinbart. Auch Erlebens- und Er- und Ablebensversicherungen sind oft so konzipiert, dass sie am Ende der Laufzeit eine Wahlmöglichkeit zwischen Einmalauszahlung oder Auszahlung in Form einer Rente bieten. Renten können lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden. Weiters kann man dem Versicherer einen größeren Betrag auf einmal zur Verrentung übergeben („Sofortverrentung“). Dieser Betrag muss aber nicht beim Versicherer angespart werden. Auch die ASVG-Abfertigung bei Pensionsantritt kann beispielsweise verrentet werden. Das einzige Produkt, das eine lebenslange Rente garantieren kann. Diese Sicherheit drückt allerdings die Perfor-mance. Eine vorzeitige Auflösung in der ersten Hälfte der Ansparphase bringt erhebliche Verluste.

Risikoversicherung siehe Ablebensversicherung

Rückkaufswert

Betrag, der bei vorzeitigem Ausstieg aus der Lebensversicherung ausbezahlt wird. Macht vor allem in den ersten Jahren nach Abschluss – wenn überhaupt – nur einen Bruchteil der einbezahlten Summe aus.

Secondhand-Polizzen

Gebrauchte Lebensversicherungen. In Österreich vor allem aus dem britischen Bereich, neuerdings auch aus den USA und Deutschland. Reine Ansparform ohne Versicherungsschutz für den Käufer. Oft Modell der „ewigen Rente“: Mehrere Polizzen werden erworben, die gestaffelt nacheinander abreifen.

Sterbetafel

Berechnung statistischer Sterbewahrscheinlichkeiten aufgrund der Beobachtung großer Personengruppen. Die amtliche Sterbetafel wird von der Statistik Austria erstellt.

Steuer

Prämien zur Erlebensversicherung, zur gemischten Er- und Ablebensversicherung und zur Fondsgebundenden Lebensversicherung können steuerlich abgesetzt werden, falls eine garantierte lebenslange Rente vereinbart wird. Allerdings nicht in voller Höhe, sondern nur zu einem Viertel im Rahmen der Sonderausgaben. Dieses eher bescheidene Steuerzuckerl sollte nicht das alleinige Entscheidungskriterium pro Lebensversicherung sein. Steuergesetze können sich rasch ändern, eine Lebensversicherung ist hingegen ein Langfristprojekt. Die Versicherungssteuer beträgt in der Lebensversicherung üblicherweise 4 Prozent, bei Laufzeiten unter zehn Jahren 11 Prozent.

Unterjährigkeitszuschlag

Prinzipiell steht die Prämie dem Versicherer zu Beginn des Versicherungsjahres zu. Bei laufenden
monatlichen, quartalsweisen oder halbjährlichen Raten sind Zuschläge bis zu 6 Prozent fällig.

Valorisierung

Jährliche Erhöhung der Rente aufgrund erworbener Gewinnanteile.

Wertanpassung (Dynamisierung)

Regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme entweder nach einem vertraglich fixierten Index oder einem fix vereinbarten Prozentsatz. Die Prämie wird dem höheren Lebensalter entsprechend neu berechnet. Dadurch wird der Anteil für die Ablebensversicherung teurer, weniger Prämie fließt in den Sparanteil. Es ist daher sinnvoll, etwa fünf Jahre vor Ablauf des Vertrages die Indexklausel zu kündigen. Manche Verträge sehen dies ohnehin in den Vertragsbedingungen vor.

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