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Nebenjobs - Keineswegs lukrativ

Ein Partnervermittler muss Schadenersatz wegen Irreführung zahlen: Er hatte „Keilerjobs“ angeboten.

Im Inserat der Firma Partner Computer wurden Mitarbeiter für „lukrative Nebentätigkeit“ gesucht. Frau Wallner stellte sich dort vor. Erst müsse sie ein Seminar absolvieren, hieß es, Kostenpunkt 15.000 Schilling. Beim Vorstellungsgespräch stellte Frau Wallner klar, dass sie keineswegs Aufträge keilen wolle. Ihr wurde zugesichert, dass sie lediglich Kunden betreuen solle, die schon Kontakt mit der Firma hatten.

Das Seminar fand Frau Wallner schlecht und uninteressant. Danach bekam sie die ersten Adressen. Fast alle Kunden lehnten einen Kontakt vehement ab oder wussten nichts davon, dass sie einen Partnervermittler eingeschaltet hatten. Sie glaubten, auf ein Eigeninserat zu antworten und reagierten nun verärgert und enttäuscht.

Mit Hilfe der AK Salzburg klagte Frau Wallner den Vertreter von Partner Computer, der mit ihr das Anbahnungsgespräch geführt hatte. Sie wollte die Seminargebühr zurück.

Das Gericht hielt fest, dass auch ein Vertreter einer Firma für Verschulden bei Vertragsabschluss haftet. Dabei spielt es keine Rolle, ob er Frau Wallner bewusst in Irrtum geführt hat oder ob er einfach nichts über die Kundendaten wusste. Hier hätte er sich informieren müssen. Da er dies nicht getan hatte, liegt eine schuldhafte Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht vor. Frau Wallner erhielt die Seminargebühr zurück.

BG Mattighofen 23. 12. 1998, 2 C 1521/97i.
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