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Neue Versicherungsprämien - Alles neu durch Unisex

Seit 21. Dezember müssen Frauen und Männer im Versicherungsbereich gleich behandelt werden. Jetzt bieten die Versicherer nur noch Unisextarife an. Was die Prämien meist verteuert. Bestehende Verträge ändern sich nicht.

Wir haben die Prämien  vor der Unisex-Umstellung mit den neuen Angeboten verglichen und Angebote im Oktober 2011 sowie im Jänner 2013 anonym eingeholt und verglichen.

Neue Tarifgestaltung

Am Tarifangebot hat sich viel geändert. In den meisten Bereichen, beispielsweise Unfall, Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung,  wurden neue Angebote geschaffen. Tendenziell sind die Produkte teurer geworden. Doch das passiert meistens, wenn Tarife umgestaltet werden. Angepasst wird auch immer wieder – Unisex hin oder her.

Nicht wieder zu erkennen

In vielen Bereichen wurden Produkte völlig neu konzipiert, also zum Beispiel Leistungsbestandteile herausgenommen oder hinzugefügt  Das macht einen Vorher-nachher-Vergleich schwierig. Somit lässt sich nicht sagen, welche Änderungen aufgrund der neuen Unisex-Regelung erfolgt sind und welche nicht. Hier wird die Versicherungsaufsicht wohl prüfen müssen, ob alle Änderungen rechtskonform sind.

Beispiel Ablebensversicherung

Am deutlichsten lässt sich die Veränderung bei der Risikoablebensversicherung darstellen. Denn da gibt es wenige Leistungsdifferenzierungen: Die  Versicherungsleistung fällt bei Tod des Versicherungsnehmers an – und der ist eindeutig definiert. Hier ist die Bandbreite an Prämienänderungen recht groß. Dazu ein Beispiel:

Bei der Uniqa wurde die Prämie für eine Ablebensversicherung in Höhe von 100.000  Euro für einen 35jährigen Mann um 21,27 Prozent billiger, für eine gleichaltrige Frau um 23,23 Prozent teurer. Hier ist die Änderung recht ausgewogen.

Ganz anders bei Wüstenrot:  Dort sank die Ablebensprämie für einen 35jährigen Mann um 0,89%, jene für die 35-jährige Frau stieg allerdings um 35,53 Prozent!

Die Neugestaltung der Tarife ist also ganz unterschiedlich ausgefallen. Die Unisexrichtlinie kann also sicher nicht als  alleinige Begründung für geänderte Prämien und Leistungen herhalten.

Unser Fazit

  • Nicht nachvollziehbar: Die neuen Tarife und Leistungen differieren selbst bei vergleichbaren Produkten stark. Die Prämien sind in vielen Bereichen nicht mit den alten vergleichbar, was einen seriösen Vergleich unmöglich macht.
  • Änderungen wegen Unisex überschätzt. Die durch die Unisexänderungen bewirkten Prämienänderungen sind im Vergleich zu den großen Prämienbandbreiten verschwindend gering.
  • Alte Verträge bleiben gültig. Die Unisex-Reglung gilt nur für Neuverträge. Wenn der Versicherungsbetreuer mit einem Änderungsangebot kommt, genau hinterfragen, ob mit der Vertragsänderung vielleicht alte Vorteile verlorengehen.
  • Gut überlegen. Vor Abschluss einer Versicherung genau prüfen: Welche Risiken sind gedeckt, welche nicht? Brauche ich diese Versicherung wirklich? Dann mehrere Angebote einholen, am besten bei einem unabhängigen Berater.


Lesen Sie auch unsere Bare-Münze-Beiträge zu den Themen: Versicherungsrecht 10/2012 und Versicherungen: Agenten, Makler oder Berater 7/2012 sowie die Konsument-Bücher: Gut versichert  und Polizzen-Check.

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