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Pensionsinvestmentfonds - ...bis dass der Tod euch scheidet

Ab 1. Jänner 2000 wird die private Altersvorsorge staatlich gefördert. Vor allem Pensionsinvestmentfonds sind auch mit einigem Aufwand und Risiko verbunden.

Egal, ob zuerst die Henne war oder doch das Ei – weit davor kam zweifellos die Werbung, und so ist es bis heute. Sei es ein neues Markenprodukt, der neue Name eines Unternehmenskonzerns oder – so wie derzeit – bei den staatlich geförderten Pensionsinvestmentfonds (PIF): Genaueres ist zwar noch nicht bekannt, aber dafür wird schon seit Spätsommer heftig um zukünftige Altersvorsorger geworben. Wer sich so früh schon in eine Filiale beispielsweise der Bank Austria oder der Creditanstalt begab, um sich näher zu erkundigen, erhielt dementsprechend widersprüchliche Angaben. Und auch die prognostizierten 8 Prozent Durchschnittsrendite, die von manchen Medien gleich brav wiedergegeben wurden, sind alles andere als garantiert.

Fix ist bislang so viel: Ab Jänner 2000 werden jährliche Beträge bis zu 1000 Euro (13.760 Schilling) zu einer Pensionszusatzversicherung, zu einer Pensionskasse, zu einem Pensionsinvestmentfonds und für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung mit einer Prämie von 3,5 Prozent gefördert. Wer also den oben genannten geförderten Höchstbetrag einzahlt, erhält von Vater Staat eine Prämie in Höhe von 482 Schilling jährlich – allerdings nur einmal pro Person, also unabhängig davon, ob man sich beispielsweise freiwillig höher versichert und gleichzeitig in einen oder mehrere PIF einzahlt.

Ab Jänner 2000 staatlich gefördert

Der Startschuss für die so genannten Pensionsinvestmentfonds fiel zwar in Österreich bereits im Jänner 1998. Ab Jahresbeginn neu sind aber die staatliche Förderung sowie der Wegfall von Steuern. Damit soll die private Altersvorsorge angekurbelt und eine Alternative zu den in diesem Bereich dominanten Er- und Ablebensversicherungen geschaffen werden. Das geschieht natürlich nicht zur ungetrübten Freude der Versicherer, die schon ihre Felle den Bach hinunterschwimmen sahen und nun doch noch ihren Anteil am Kuchen abbekommen: Während ursprünglich daran gedacht war, dass die Bank, bei der man den PIF hält, in der Pension die Auszahlung übernehmen soll, dürfen diesen Part nun die Versicherer übernehmen. Nach Ablauf der PIF-Laufzeit werden der Ansparbetrag oder die PIF-Anteile in Form einer Einmalprämie in eine Pensionszusatzversicherung eingezahlt und erst dann erfolgt die Auszahlung. Ob diese Zweiteilung – zuerst Ansparen bei der Bank, dann Auszahlung durch den Versicherer – zum Wohl des Kunden erfolgt, wird sich weisen. Zweifelsohne will jeder der beiden für die „aufwendige Manipulation“ entlohnt werden.

Pensionszusatzversicherung bedeutet, dass der Versicherte auf Lebensdauer eine Rente ausbezahlt erhält. Nach seinem Tod gilt dasselbe auf Lebensdauer für dessen Ehegatten, und bei Waisen erfolgt die Rentenzahlung bis zu deren 27. Lebensjahr.

Vorzeitige Auflösung kommt teuer

Auch das ist ein bereits fixes Merkmal des PIF: Die Auszahlung muss nach einem unwiderruflich festgelegten Plan ablaufen, das heißt, das angesparte Kapital muss von vornherein als regelmäßige Rentenzahlung geplant sein – sonst gibt es weder Prämie noch Steuerfreiheit. Dasselbe trifft zu, wenn man vor Ende der Laufzeit aussteigen will: Natürlich ist das grundsätzlich möglich, aber dann muss die bereits kassierte Prämie zurückgezahlt werden, und die Fondserträge sind nachzuversteuern. Wie hoch die Nachversteuerung im Fall vorzeitiger Auflösung sein wird, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Wer das angesparte Kapital nicht unbedingt braucht, wird auf jeden Fall besser fahren, wenn er es bis zum Laufzeitende unangetastet lässt und statt dessen besser die Einzahlungen reduziert oder ganz einstellt.

Sollte der Fondsbesitzer noch während der Ansparphase sterben, verfällt der Pensionsinvestmentfonds nicht automatisch an die Fondsgesellschaft, sondern kann weitervererbt werden. Falls es beim derzeitigen Stand bleibt, fällt dafür keine Erbschaftssteuer an. Der Erbe kann sich dann überlegen, ob er den Fonds für die noch offene Laufzeit weiter hält oder ob er gleich über das bislang angesparte Geld verfügen möchte. In diesem Fall gilt dasselbe wie bei vorzeitiger Auflösung des Fonds, das heißt Prämienrückzahlung und Nachversteuerung.

Kein simples Ansparprodukt

Auch wenn es auf den ersten Blick den Anschein hat: Pensionsinvestmentfonds sind nicht mit dem Ansparen auf Sparbüchern zu vergleichen. Aufwand und Risiko sind bei PIFs ungleich höher.

Zunächst muss der richtige Pensionsinvestmentfonds gefunden werden: Soll es einer mit 30, 50 oder 70 Prozent Aktienanteil sein? Je mehr Aktien im Fonds enthalten sind, desto höher ist das Risiko, und das widerspricht eigentlich dem Vorsorgewunsch. Und welche Laufzeit soll gewählt werden? Als Auszahlungszeitpunkt vorgesehen ist derzeit bei Frauen das gesetzliche Pensionsalter von 60 Jahren, bei Männern von 65 Jahren, in Ausnahmefällen früher. Die Laufzeit wird sich also auch nach dem eigenen Alter richten. Als absolute Mindestdauer, die ein PIF gehalten werden soll, werden übereinstimmend zehn bis 15 Jahre genannt. Tendenziell gilt: Je länger die Laufzeit, desto geringer das Risiko, weil vorübergehende Ausschläge nach unten einfach durchtaucht und langfristig durch Höhenflüge wieder ausgeglichen werden. Andererseits bedeutet ein Einstieg in jungen Jahren und eine Laufzeit von 20, 30 oder gar mehr Jahren, dass das eigene Geld enorm lange gebunden ist und nur unter gewissen Einbußen zur Verfügung steht.

Eine Gebühr hier, ein Spesenposten da…

Wenn die eigenen Rahmenbedingungen so weit feststehen, müssen die einzelnen PIF-Angebote verglichen werden, und das wird sicher ebenfalls kein Honiglecken. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass einerseits wieder mit allerlei unterschiedlichen Gebühren und Spesen jongliert werden wird – angefangen vom Ausgabeaufschlag (bei den von Bank Austria und CA beworbenen Produkten immerhin satte drei Prozent) über Depotgebühren bis hin zu Verwaltungsgebühren. Je nach deren Höhe kann die Rendite allein schon deshalb um ein bis zwei Prozentpunkte niedriger ausfallen. Andererseits sind die prognostizierten Durchschnittsrenditen ohnehin nicht mehr als Prognosen, denn was die Zukunft auf dem Kapitalmarkt bringen wird, weiß keiner. Und hat man bei der Auswahl eine gute Hand bewiesen, so kann es immer noch passieren, dass der Fonds just am Ende der Laufzeit gerade in einer tiefen Talsohle steckt. Dann sollte das Kapital möglichst noch eine Weile in diesen Fonds investiert bleiben, bis er sich hoffentlich wieder erholt hat, oder es sollte in einen anderen Fonds umgelagert („geswitcht“) werden. Doch dazu braucht es schon wieder einiges an Expertise. Umso mehr wird es für Fondsinhaber empfehlenswert sein, den bestehenden Fonds zum Beispiel fünf Jahre vor Pensionsantritt auf einen weniger riskanten Fonds zu switchen.

Selbst wenn der gewählte Pensionsinvestmentfonds am Ende prächtig dasteht, ist für den Investor noch nicht aller Tage Abend: Nun muss er nämlich mehrere Offerte von Versicherungsunternehmen einholen, um den Bestbieter für eine Pensionszusatzversicherung zu finden. Erst wenn der gefunden ist, heißt es zurücklehnen und hoffen, dass nach all dem Aufwand auch noch ein paar Jährchen zum Genießen bleiben. Für unnötige Hast bei der Auswahl des PIF – wie es die Vorprescher in Sachen PIF-Werbung jetzt suggerieren – ist diese Anlageform jedenfalls zu heikel. Schließlich binden Sie sich auf lange Zeit, und in der Auszahlungsphase der Rente ist ein Ausstieg oder Versicherungswechsel nicht mehr möglich.

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Pensionsinvestmentfonds Werbung
Pensionsinvestmentfonds Werbung Die Werbelawine rollt bereits: Doch Sie sollten nichts überstürzen. Diese Anlageform ist heikel. Und die staatliche Prämie wird auf 482 Schilling gekürzt. |

Vorteile:

  • Ansparen fürs Alter ohne Kapitalertrags-, Einkommens- und Spekulationsertragssteuer.
  • Staatliche Förderung von bis zu 482 Schilling pro Jahr.
  • Die erworbenen Anteile sind weitervererbbar (ohne Abzug von Erbschaftssteuer).
  • Die Einzahlungen können je nach persönlicher Finanzlage erhöht/verringert oder eingestellt werden.

Risiken:

  • Bei vorzeitigem Ausstieg ist die Prämie zurückzuerstatten und Steuer nachzuzahlen.
  • Der genaue Auszahlungsbetrag steht nicht fest, weil von der Kapitalmarktentwicklung abhängig.
  • Je höher der Aktienanteil, desto riskanter.
  • Spesen schmälern die Nettorendite.

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