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Preisabsprachen: Geldstrafen zweckwidmen - Vorschlag der AK

Strafen der Wettbewerbsbehörde wegen Preisabsprachen von Unternehmen sollen für den Konsumentenschutz verwendet werden. Das fordert AK-Präsident Rudolf Kaske.

AK-Präsident Rudi Kaske fordert, dass Geldbußen wegen Preisabsprachen für den Konsumentenschutz zweckgewidmet werden, weil vor allem Konsumenten von den Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht betroffen sind. 2013 wurde die Rekordsumme von 26 Mio. € verhängt, 23 Mio. allein im Lebensmittelbereich. Im Jahr davor waren nur 1,1 Mio. € an Geldstrafen verhängt worden.

Hier finden Sie die ausführliche Liste der Entscheidungen des Wettbewerbsbehörde samt Firmennamen und Höhe der Geldstrafe. - Lesen Sie auch Philips: Preisabsprachen 5/2013 und Verbotene Preisabsprachen: Procter & Gamble, Unilever, Henkel 6/2011

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