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Produkthaftung - Küche beschädigt

"In unserer Wohnung ist eine Mineralwasserflasche explodiert. Dabei wurde unsere neue Küche erheblich beschädigt. Der Schaden betrug 900 Euro. Auf unsere Beschwerde hat die Ver- sicherung des Mineralwasserherstellers 400 Euro an uns überwiesen. Müssen wir für den Rest von 500 Euro selbst aufkommen?"

Hirmke Portrait Tipps nonstopFür Fälle wie diesen gilt das Produkthaftungsgesetz, das den Schadenersatz bei Schäden durch mangelhafte Produkte regelt. Bei Sachschäden sieht dieses Gesetz derzeit einen Selbstbehalt von 500 Euro vor. Daher ist die Vorgangsweise der Mineralwasserfirma rechtlich korrekt.

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