Zum Inhalt

Rechtsschutzversicherung - Kündigung

"Wie lange muss man eine Rechtsschutzversicherung behalten? Mein Versicherer behauptet, es sind zehn Jahre." - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Elisabeth Barth.

Elisabeth Barth
Mag. Elisabeth Barth 

Zehn-Jahres-Verträge sind bei Rechtsschutz-, Unfall-, Haushalts- und Eigenheimversicherungen nicht unüblich. Wurde die Versicherung für 10 Jahre abgeschlossen, kann man sie nach drei Jahren zur Hauptfälligkeit zum ersten Mal kündigen. Die Hauptfälligkeit ist normalerweise jenes Datum, zu dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Nach drei Jahren kann man die Versicherung jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen. Es kann auch sein, dass der Versicherer im Falle der Kündigung den bei Vertragsabschluss gewährten Dauerrabatt zurückfordert. Die genauen Bedingungen für Kündigung und Rückforderung des Dauerrabatts hängen vom jeweiligen Vertrag ab. Daher sollte man vor einer Kündigung fachlichen Rat einholen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gewinnspiele - Konsumentenrecht

"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Von einem mir unbekannten Unternehmen habe ich eine Verständigung erhalten, dass ich sicher einen Preis gewonnen habe. Kann ich diesen Gewinn anfordern und einklagen?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang