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Reisekosten - Taggeld

Ich habe gehört, dass man Taggeld bei Dienstreisen oder Seminaren nur beschränkt steuerlich geltend machen kann. Stimmt das?

Ja.

Wenn Sie angestellt sind, können Sie Taggeld im Rahmen der Werbungskosten absetzen, wenn Sie eine Dienstreise machen oder ein Seminar besuchen und die Reisekosten selbst bezahlen. Damit soll der Mehraufwand abgedeckt werden, der Ihnen entsteht, wenn Sie sich außerhalb Ihres Wohnortes verpflegen müssen. Um überhaupt Taggeld absetzen zu können, muss das Ziel der Dienstreise beziehungsweise der Seminarort mehr als 25 Kilometer von Ihrem Wohnort enfernt sein. (Bei Angestellten ist die Entfernung egal, wenn die Dienstreise vom Dienstgeber angeordnet ist und dieser das Taggeld steuerfrei ersetzt.) Zusätzlich müssen Sie mehr als drei Stunden unterwegs sein. Bei kürzeren Abwesenheiten können Sie kein Taggeld geltend machen. Die Pauschale für das Taggeld beträgt im Inland 30 Schilling pro angefangener Stunde und maximal 360 Schilling pro Tag.

Nun nimmt die Finanz an, dass Sie sich nach einer Anfangsphase am Ziel Ihrer Reise auskennen. Daher sollte Ihnen kein Mehraufwand mehr entstehen. Sie dürfen daher nach Ablauf der Anfangsphase kein Taggeld steuerlich geltend machen. Als Anfangsphasen gelten:

  • Maximal 5 Tage, wenn Sie so lange am selben Einsatzort durcharbeiten beziehungsweise geschult werden oder wenn Sie regelmäßig wiederkehrend (zum Beispiel einmal wöchentlich) dort arbeiten oder ein Seminar besuchen.
    Tipp: Erfolgt innerhalb von sechs Monaten kein weiterer Einsatz an dem selben Ort, kann wieder eine neue „Anfangsphase“ von 5 Tagen verrechnet werden.
  • Maximal 15 Tage pro Kalenderjahr, wenn am selben (Einsatz-)Ort zwar immer wieder, aber nicht regelmäßig gearbeitet wird.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.hmc.co.at

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