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Santander Bank: Effektivzinssatz - OGH untersagt falsche Angaben zu Krediten

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Der VKI führte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Sammelaktion der betroffenen Kreditnehmer durch und wird diesen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen die Santander Bank zur Seite stehen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) untersagt der Santander Bank die weitere Verwendung und Berufung auf die gesetzwidrige Klausel und die Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes ohne Berücksichtigung der Kosten einer (Kredit-)Restschuldversicherung.

Santander Bank: VKI unterstützt betroffene Kreditnehmer

Bei der (Kredit-)Restschuldversicherung handelt es sich um ein gemeinsam mit dem Kreditvertrag abgeschlossenes

 

 Produkt oder um eine bestehende Versicherung, die zur Besicherung des Kredites verwendet wird.

Die gesetzliche Folge der Angabe eines zu geringen effektiven Jahreszinssatzes ist: Der vertraglich vereinbarte Sollzinssatz ist so zu verringern, dass er dem angegeben effektiven Jahreszinssatz entspricht. Die Bank hat allen Kunden die neuen (geringeren) Raten bekanntzugeben.

Bis zur Bekanntgabe können die Kreditnehmer weitere fällige Ratenzahlungen zurückbehalten. Der VKI führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums unter www.verbraucherrecht.at eine Sammelaktion der betroffenen Kreditnehmer durch und wird diesen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen die Santander Bank zur Seite  stehen.

Gesamtkosten umfassen auch Nebenleistungen

Der effektive Jahreszinssatz eines Kredites dient der Vergleichbarkeit von Kreditangeboten. Beim effektiven Jahreszinssatz ist auf die Gesamtkosten des Kredites für den Kreditnehmer und nicht nur auf einen Nominalzinssatz abzustellen. Zu den Gesamtkosten eines Kredites zählen daher sämtliche Kosten einschließlich der Zinsen, Provisionen etwa für die Vermittlung des Kredits, Abgaben und Kosten jeder Art (ausgenommen Notariatsgebühren), die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu zahlen hat und die dem Kreditgeber bekannt sind.

Dazu zählen auch Kosten für Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag. Das gilt insbesondere für Versicherungsprämien, wenn der Abschluss des Vertrags über diese Nebenleistung eine vom Kreditgeber geforderte Voraussetzung dafür ist, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird.

Santander muss "freiwillige Versicherung" zur Berechnung heranziehen

In der umstrittenen Klausel der Santander Consumer Bank versuchte die Bank den Anschein zu erwecken, eine gleichzeitig mit dem Kredit abgeschlossene Versicherung zur Besicherung des Kredites sei "freiwillig“ und daher nicht bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes einzubeziehen.

Das sah der Oberste Gerichtshof (OGH) nicht so. Zwar trage die bekämpfte Klausel die Überschrift "Freiwillige Versicherung“, doch in den einzelnen Teilen der Klausel werden eine Reihe von Beschränkungen der „Freiwilligkeit“ – im Sicherungsinteresse der Bank – geregelt:

  • Die Vinkulierung der Versicherung zugunsten der Bank.
  • Die unwiderrufliche Abtretung aller Rechte aus der Versicherung an die Bank.
  • Die ausschließliche Berechtigung der Bank zur Entgegennahme von Zahlungen aus der Versicherung.
  • Die Aufrechterhaltung der Versicherung auch gegen den Willen des Kreditnehmers.

Intransparente Klausel unwirksam

Der OGH sieht die Klausel daher als überraschend, gröblich benachteiligend und intransparent an. Die Konsequenz: Die Klausel ist unwirksam.

Der OGH hielt auch fest: Es ist unzulässig, die Kosten einer – gemäß der untersagten Klausel nur als „freiwilligen“ bezeichneten, in Wahrheit aber dem Sicherungsinteresse der Bank dienenden – Versicherung nicht bei den Gesamtkosten zur Ermittlung des effektiven Jahreszinssatzes einzubeziehen.

Ersparnis an Zinszahlung kann mehrere tausend Euro betragen

"Der VKI wird die betroffenen Kreditnehmer der Santander Consumer Bank dabei unterstützen, diese Rechte gegen die Bank durchzusetzen“, kündigt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI an. "Betroffene können sich über www.verbraucherrecht.at kostenlos zur Sammelaktion anmelden und wir werden für diese die Abrechnungen und Richtigstellungen der Bank einfordern und kontrollieren. Die Zinsreduktion kann etwa bei einem Kredit über 30.000 Euro einige tausend Euro betragen."

Weitere Informationen, das Urteil gegen die Santander Bank sowie die Bedingungen zur Teilnahme an der kostenlosen VKI-Sammelaktion finden Sie auf der Homepage des Bereiches Recht im VKI.

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