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Silvester - Recht und Raketen

Verbot des Zündens von Feuerwerkskörper in verbautem Gebiet

Feuerwerk und Kracher gehören zu Silvester wie der Donauwalzer. Das Pyrotechnikgesetz untersagt das Zünden von Feuerwerkskörpern in verbautem Gebiet. Wer haftet für Schäden – an Kleidung, Gebäuden oder gar Personen?

Versicherungsfrage

Um Schadenersatz zu erhalten, muss erst der Verursacher ausfindig gemacht werden. Ist dies nicht sofort möglich, sollte man sich vor allem bei schwereren Schäden nicht scheuen, bei der Polizei Anzeige gegen unbekannte Täter zu erstatten. Besitzt der Urheber eine Haftpflichtversicherung, wird der Versicherer entscheiden, ob der Schaden aus der Versicherung gedeckt wird. Die Haftpflichtversicherung leistet nämlich nur bei Fahrlässigkeit, nicht aber bei Vorsatz (darunter fiele auch das bewusste In-Kauf-Nehmen einer Gefahr). Auch eine Unfallversicherung wäre eventuell heranzuziehen, wenn man selbst zu Schaden kommt.

Wer haftet?

Denkbar wäre weiters, dass man im Rahmen der Produkthaftung gegen den Vertreiber oder Erzeuger des Feuerwerksartikels vorgeht, wenn dieser etwa trotz Handhabung nach Gebrauchsanweisung in die falsche Richtung „losgeht“.Eltern haften im Allgemeinen für ihre Kinder. Aber: Eine Trafikantin, die einem zehnjährigen Buben entgegen der gesetzlichen Vorschrift Raketen verkaufte, musste für dessen schwere Augenverletzung einstehen. Handelt es sich um ein Feuerwerk durch einen gewerblichen Pyrotechniker, so sollte der Schaden durch die Versicherung des Veranstalters gedeckt sein. Beruhigend: Beim Versicherungsverband, aber auch in der Rechtsprechung und in unserer Beratung, sind dazu sehr wenige Fälle bekannt. Wenn es sich um ein harmloses Malheur unter Freunden handelt, wird man sich vermutlich ohne Versicherer oder Gericht einigen.
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