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Skonto gestrichen - Zahlungskonditionen verschärft

"Können Zahlungsbedingungen beliebig festgesetzt werden?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Karin Baronyai.

Karin Baronyai (Bild: Vki)
 Dr. Karin Baronyai

"Bei den Renovierungsarbeiten in unserem Haus hatten wir von Unternehmen, die wir beauftragten, als Zahlungsfrist immer 10 Tage bei 2 bis 4 Prozent Skonto eingeräumt bekommen. Nun haben wir aber eine Rechnung mit dem Vermerk „binnen 2 Tagen, ohne Skonto“ erhalten. Können Zahlungsbedingungen beliebig festgesetzt werden?"

Bei Verträgen müssen die Zahlungskonditionen zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Gesetzliche Regelungen gibt es hier keine. Daher sollte man als Auftraggeber ein Unternehmen bevorzugen, das kulante Zahlungsbedingungen einräumt, oder solche Bedingungen vor Vertragsabschluss aushandeln.

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