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Sparbücher - Sparefrohs aufgepasst!

Am heurigen Weltspartag kann man zum letzten Mal anonym sparen. Nicht nur deshalb sind Sparbücher ins Gerede gekommen.
Ab 2. November 2000 müssen Büchlsparer, die bislang anonym blieben, einen Ausweis vorzeigen und eine Unterschriftenprobe hinterlassen (siehe dazu: "Wesentliches zur Anonymität"). Diese Prozedur scheint lästig, hat aber den Vorteil, dass man bei Verlust oder Diebstahl des Sparbuches leichter an sein Geld kommt.

Vergleichen und verhandeln

Niedrige Zinsen gepaart mit steigender Inflation bedrohen derzeit das Image des Sparbuches. Während die Inflation voriges Jahr im Durchschnitt 0,6 Prozent betrug, erreichte sie heuer im Juli bereits einen Wert von 2,8. Damit liegt die Verzinsung von Sparguthaben mit täglich fälligen Geldern bei den meisten Banken weit unter der Inflationsrate. Je nach Institut schwanken die Zinssätze zwischen 0,5 und 3,75 Prozent. Da kann es vorkommen, dass die Inflation nicht nur die Zinserträge, sondern auch einen Teil des Kapitals frisst. Dabei bewegen sich die Zinssätze derzeit generell nach oben. So stieg in den letzten zwei Jahren die Sekundärmarktrendite um zirka zwei Prozent. Es wird also Zeit, dass die Banken auch bei täglich fälligem Geld ihre Zinsen verbessern. Die bevorstehende Legitimierung der Sparbücher ist ein guter Anlass für ein kritisches Gespräch mit der Bank. Lässt die Hausbank nicht mit sich handeln, gibt es immer noch die Möglichkeit, zu Instituten mit lukrativeren Zinsen zu wechseln. Generell sind Einlagen bei allen österreichischen Banken bis mindestens 275.000 Schilling (20.000 Euro) pro Person abgesichert. Der Verzicht auf ein täglich fälliges Sparbuch ist nicht zu empfehlen. Für unerwartete Ausgaben wie etwa Reparaturen ist es immer noch erste Wahl.

Vorsicht statt Verlust

Ein Sparbuch ist nicht nur für den Notgroschen sinnvoll, auch beim kurzfristigen Deponieren von Großbeträgen übertrifft es andere Formen der Veranlagung. Wer sein Geld in Bälde für eine größere Anschaffung braucht, sollte sich für den kurzen Zeitraum keine Wertpapiere aufschwatzen lassen, sondern stattdessen einen guten Zinssatz aushandeln. Erstens ist die Spesenbelastung bei Wertpapieren für kurze Zeiträume viel zu hoch, zweitens ist durch das Kursrisiko ein Wertverlust möglich.

Bei Sparbüchern mit Bindefrist kommt es oft zu Missverständnissen. Anders als Kapitalsparbücher haben sie keine fixen Zinssätze, die Bank kann also die Sparzinsen jederzeit verändern. Verschlechtert sich der Zinssatz, sollten Sparkunden unbedingt eine adäquate Anpassung fordern. Wer verhindern will, dass bei gebundenen Sparbüchern die Vorschusszinsenfalle zuschlägt, müsste die Behebungstermine korrekt einhalten. Wurde etwa die Bindefrist auf sechs Monate vereinbart, das Geld jedoch erst Ende des siebten Monats abgehoben, rutscht der Sparer in eine neue Bindefrist. So kann es passieren, dass nicht nur bei zu frühen, sondern auch bei zu späten Entnahmen die Vorschusszinsen den Spargewinn schmälern. Wer sein Geld gebunden anlegen will, ist mit Kapitalsparbüchern besser dran. Trotz mancher Einwände sollte das Sparbuch nicht verteufelt werden. Wenn kein langfristiger Kapitalaufbau geplant ist, erfüllt es immer noch seinen Zweck.

Am 1. November 2000 wird die Sparbuchanonymität aufgehoben.

Legitimierungspflicht. Die Eröffnung eines Sparbuchs ist ab 1. November 2000 nur noch mit einem amtlichen Lichtbildausweis möglich. Wenn man auf ein anonymes Sparbuch einzahlt, muss man sich ab diesem Zeitpunkt legitimieren. Tut man das nicht, dürfen die Banken neben Bareinzahlungen auch Überweisungen und Daueraufträge nicht mehr durchführen.

200.000-Schilling-Grenze. Liegt der Wert eines legitimierten Sparbuches unter 200.000 Schilling, gehört es in die Kategorie „Kleinsparbuch“. Dieses kann als Inhabersparbuch geführt werden, wenn ein Losungswort eingetragen wird. Das bedeutet, dass jede Person, die dieses Sparbuch mit dem richtigen Losungswort vorlegt, abheben kann. Wird dies vom Sparer nicht gewünscht, kann auch ein Namenssparbuch geführt werden. Bei Sparbüchern ab 200.000 Schilling dürfen nur noch der identifizierte Sparbuchinhaber, sein Bevollmächtigter oder ein sonstiger Berechtigter (etwa sein Erbe) Transaktionen vornehmen.

Stichtag 30. Juni 2002. Geld abheben ist bis zu diesem Datum auch bei anonymen Sparbüchern erlaubt. Ab 1. Juli 2002 sind auch Abhebungen nur nach Identifizierung des Kunden möglich. Die Steuerbefreiung für die Schenkung von Sparbüchern endet ebenfalls zu diesem Zeitpunkt.

Interessieren Sie sich für die aktuellen Sparzinsen? Gerne schicken wir Ihnen die Tabelle kostenlos zu:
Tel: (01) 588 770.

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