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Sperrgebühr: Kreditkarte und Bankomatkarte - Bei Verlust von Plastikgeld

, aktualisiert am

"Mir wurde meine Geldbörse mit meiner Bankomat- und Kreditkarte entwendet. Ich meldete dies bei der zuständigen Polizeistelle. Für die Sperre beider Karten musste ich bezahlen. Sind diese Gebühren gerechtfertigt?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Jennifer Wassermann.

Mag. Jennifer Wassermann aus der VKI-Rechtsabteilung (Bild: VKI)
Mag. Jennifer
Wassermann

Nein. Sperrgebühren sind seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes nicht mehr erlaubt und zwar weder beim Verlust der Bankomat- noch der Kreditkarte. Die Bereitstellung einer zweiten Karte bei Verlust, Diebstahl usw. ist eine Nebenleistungspflicht des Zahlungsdienstleisters, die kostenlos zu erfolgen hat. Wir raten daher, unter Berufung auf die Rechtslage diese Gebühren zurückzufordern.

Leserreaktionen

Doch noch refundiert

Durch einen Raubüberfall habe ich meine Bankomatkarte verloren. Nur auf Grund Ihres Artikels von 8/2013 habe ich erfahren, dass in einem solchen Fall die Sperrgebühr nicht bezahlt werden muss. Durch den Hinweis auf Ihre Notiz hat mir die Bank Austria nach einigem Zögern den Betrag refundiert. Danke, es lohnt sich, Ihre Zeitung zu lesen.

Ing. Kurt Schaffer
Wien
(aus KONSUMENT 1/2014)

Gespart dank Konsument

Dieser Tipp war im wahrsten Sinn des Wortes bares Geld wert! Auch mir wurde meine Brieftasche im April samt Bankomat- und Kreditkarte gestohlen. Hiefür verrechnete mir die Bank Austria 40 € und Diners Club 35 €. Nachdem ich die beiden Institute gestern angeschrieben und um Refundierung ersucht habe, bekam ich heute prompt die Zusage, dass mir diese Gebühren gutgeschrieben werden. Von Diners Club allerdings mit dem Hinweis „in Kulanz“. Egal, der Effekt zählt.

Günter Weismann
Wien
(aus KONSUMENT 9/2013)

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